Leitlinien für die geplante arbeitsrechtliche Outsourcing-Reform in Mexiko

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veröffentlicht am 12. April 2021 | Lesedauer ca. 1 Minute

  

Am 4. April 2021 einigten sich die mexikanische Privatwirtschaft, der öffentliche Dienst und die Gewerkschaften schließlich auf gemeinsame Leitlinien für die geplante Reform des Arbeitsrechts-Outsourcing. 

 

  

  

 

Die Leitlinien lauten:

  1. Verbot von Outsourcing-Regelungen, es sei denn, diese Tätigkeiten beziehen sich nicht auf das Kerngeschäft des beauftragenden Unternehmens. Zum Beispiel werden Reinigungs-, Catering- und Valet-Parking-Outsourcing-Unternehmen weiterhin erlaubt sein;
  2. Vertragsunternehmen sollen gesamtschuldnerisch haften, wenn Auftragnehmer ihren Sozialversicherungs- und Steuerpflichten nicht nachkommen;
  3. Outsourcing-Unternehmen müssen ihre Aktivitäten beim Ministerium für Arbeit und Soziales anmelden;
  4. Die Gewinnbeteiligung des Mitarbeiters (PTU auf Spanisch genannt) ist auf bis zu drei Monatsgehälter des Mitarbeiters oder den Durchschnitt der PTU der letzten drei Jahre begrenzt;
  5. Übergangsfrist von drei Monaten.

   

Der mexikanische Kongress wird diese Richtlinien nun diskutieren und muss diese in ein Gesetz umwandeln. Daher sind sie momentan weder bindend noch endgültig und können noch geändert werden. Die Regierungspartei MORENA möchte, dass der Kongress im Schnellverfahren zustimmt. Derzeit sehen sie den 1. Mai 2021 als Termin für das Inkrafttreten der Regelung vor.

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