ESMA-Veröffentlichung: „Arbeitsprogramm für 2017 der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)”

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​Unlängst hat die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2017 veröffentlicht. Zu den Aufgaben der ESMA gehört unter anderem ihr Beitrag zur einheitlichen Anwendung der verbindlichen Rechtsakte der Europäischen Union, indem die ESMA eine gemeinsame Aufsichtskultur schafft, die eine effiziente und wirksame Anwendung insbesondere auch der AIFM-Richtlinie sicherstellt. Zudem hat die ESMA bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den zuständigen Behörden zu vermitteln und eine wirksame und einheitliche Beaufsichtigung der Finanzmarktteilnehmer sowie ein kohärentes Funktionieren der Aufsichtskollegien sicherzustellen.

Nach den Ausführungen im Arbeitsprogramm sieht die ESMA für das Jahr 2017 ihre Hauptaufgaben insbesondere in folgenden Themen:
 
  • Umsetzung/Begleitung von MiFID bzw. MiFIR
  • IT-bezogene Projekte in Bezug auf die von der Behörde verarbeiteten Markt(teilnehmer)daten
  • Etablieren von Benchmarks und Forttreiben der Kapitalmarktunion
 
Auch in Bezug auf die AIFM-Regulierung sind nach den Arbeitsprogramm für das Jahr 2017 konkretisierende Beiträge (etwa über die bekannten FAQs der Behörde) sowie Verbesserungen der Datenbanken in Bezug auf die AIFM-Regulierung zu erwarten. Über Aktualisierungen in den FAQs werden wir Sie jeweils gesondert informieren (siehe hierzu unseren Newsletter Kapitalanlage kompakt Juni 2016).

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Sebastian Schüßler

Rechtsanwalt, Leiter Taskforce Digitale Transformation Geschäftsfeld Rechtsberatung

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