Dac 6 und Digitalisierung: Der Ansatz von Rödl & Partner

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 8. April 2020 | Lesedauer ca. 4 Minuten


Für die steuerrechtliche Compliance stellt der 25. Juni 2018 einen Wendepunkt dar. Grenzüberschreitende Steuergestaltungen, die ab dem Tag umgesetzt worden sind, müssen nämlich unter bestimmten Bedingungen den Finanzbehörden bis zum 31. August 2020 gemeldet werden. Für Gestaltungen ab dem 1. Juli 2020 bleiben sogar nur 30 Tage Zeit für eine Meldung. Ursächlich ist die sechste Änderung der EU-Amts­hilfe­richtlinie „Directive on Administrative Cooperation” (DAC) – die sog. „DAC 6”. Das deutsche Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Richtlinie ist mittler­weile abge­schlossen. Wir klären, was auf Sie zukommen kann und wie Sie die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen können.



Key Facts DAC 6

Warum?

Nach dem Willen des Richtliniengebers soll DAC 6 für mehr Steuertransparenz sorgen. Unerwünschte Lücken und Gestaltungsmöglichkeiten in den nationalen Steuergesetzen sollen erkennbar gemacht und schließlich geschlossen werden.
 

Wer?

Grundsätzlich ist der sog. „Intermediär” einer Steuergestaltung meldepflichtig. Er zeichnet sich dadurch aus, dass er eine grenzüberschreitende Gestaltung vermarktet, für Dritte konzipiert, organisiert, zur Nutzung be­reitstellt oder ihre Umsetzung durch Dritte verwaltet. Das können insbesondere Steuerberater, Rechts­anwälte und Wirtschaftsprüfer sein, aber auch der Nutzer selbst ist teilweise betroffen (bspw. bei einer Inhouse-Steuergestaltung).
 

Welche Fälle?

Nicht jeder (potenzielle) Steuervorteil begründet auch eine Meldepflicht. Sie wird erst akut, wenn eine Gestal­tung gesetzlich definierte Kennzeichen erfüllt. Es ist zu unterscheiden zwischen Kennzeichen, die ohne weitere Voraussetzung eine Meldepflicht auslösen, und solchen, bei denen zusätzlich ein sog. „Main-Benefit-Test” erfüllt sein muss.
 

Was?

Zum einen müssen personenbezogene Daten wie Name, Anschrift, Ansässigkeit und Steueridentifikations­nummer zu beteiligten Intermediären, Nutzern und ggf. verbundenen Unternehmen sowie anderen beteiligten Personen gemeldet werden. Zum anderen ist die Gestaltung zu konkretisieren, indem sie beschrieben und ihr wirtschaftlicher Wert angegeben wird.
 

Wann?

Grundsätzlich ist innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Tages zu melden, an dem eines der nachfolgenden Ereignisse zuerst eintreten wird:

  • die Gestaltung wurde zur Umsetzung bereitgestellt,
  • der Nutzer ist zur Umsetzung der Gestaltung bereit oder
  • mind. ein Nutzer hat den ersten Schritt zur Umsetzung der Gestaltung gemacht.

 

Wie?

Es ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch über eine Schnittstelle an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden.
 

Wenn nicht?

Wer nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden soll.
 

Gemeinsam die Meldepflicht meistern!

Die nicht immer einfache Identifikation einer (potenziell) meldepflichtigen Gestaltung, Unklarheiten bei den Kennzeichen, die Fülle an zu sammelnden und zu übermittelnden Informationen und die sehr knapp bemes­sene 30-Tages-Frist stellen sowohl Nutzer als auch Intermediäre vor große Herausforderungen. Wir von Rödl & Partner werden Sie in jeder Situation passgenau unterstützen – sei es, weil wir uns um Ihre Meldung kümmern oder weil wir mit Ihnen und für Sie Ihren eigenen Meldeprozess implementieren.


Unser Ansatz: Unterstützung durch hilfreiche Tools

Digitale Kompetenz ist für uns einer der wesentlichen Erfolgsfaktoren. Um in der Steuerberatung bestehen zu können, ist der „Digital Fit” zwischen Mandant und Steuerberater unabdingbar. Mit ihm wird – unter Berück­sichtigung des Datenschutzes – die optimale technische Verzahnung hergestellt, um den gemeinsamen Kommunikations-, Daten- und Arbeits-Workflow zu optimieren.

Auch bei der Umsetzung der notwendigen Prozesse für DAC 6 unterstützen uns unsere innovativen IT-Tools, indem sie uns erlauben, den Blick auf das Wesentliche zu fokussieren. Hierbei haben wir für die optimale Umsetzung der unternehmensspezifischen Anforderungen beim Thema DAC 6 drei Lösungen entwickelt. Der Unterschied liegt in ihrer Bedienung und der zugrundeliegenden Software. Die passende Lösung hängt insbesondere von der gewünschten Eigenverantwortlichkeit auf Seiten des Mandanten sowie der Anzahl der zu meldenden Fälle ab.

Die Lösungen, auf die wir setzen, helfen, alle Arbeitsprozesse zu optimieren und dabei gleichzeitig eine hohe Qualität bei der Befolgung steuerlicher Pflichten sicherzustellen. Durch automatisierte Standardprozesse kann der Fokus auf die strategischen Herausforderungen gesetzt werden.


Unterstützung bei der Implementierung Ihres Meldeprozesses

Als Steuerabteilung, oder falls Sie selbst Intermediär für Ihre Kunden sind, brauchen Sie einen eigenen Melde­prozess. Sie müssen die richtigen und vollständigen Informationen im passenden Format und fristgerecht mitteilen. Das wird dadurch erschwert, dass relevante Gestaltungen in einem Unternehmen oder einer Unter­nehmensgruppe nicht nur durch die interne Steuerabteilung betrieben werden.
 
Daher muss das Aufgabenspektrum der Meldepflicht um die Fragestellung erweitert werden, welche denk­baren Anwendungsfälle der DAC 6 es im Unternehmen geben kann, wer die Anwendungsfälle in der Organi­sation des Unternehmens verantwortet, wie sie identifiziert sowie einer sachgerechten Meldung zugeführt werden.


Umsetzung durch PORT

Unsere Lösung für Mandanten mit einer geringen Anzahl zu meldender Fälle basiert auf der von Rödl & Partner eigens entwickelten Software PORT. Dabei übernehmen wir die Meldung für den Mandanten. In den Prozess sind die geschulten Mitarbeiter des Mandanten in der Weise eingebunden, dass sie meldepflichtige Ereignisse erkennen und relevante Informationen an den Kümmerer von Rödl & Partner weiterleiten. Die Umsetzung in PORT eignet sich für Mandanten, bei denen Rödl & Partner der einzige Intermediär ist.

Bild vergrößern


Umsetzung durch DAC 6-Suite

Darüber hinaus stellen wir insbesondere für große Unternehmen mit einer Vielzahl zu meldender Fälle die DAC 6-Suite zur Verfügung. Die Lösung ist insbesondere für Mandanten sinnvoll, bei denen Meldungen von mehreren Intermediären und Auslandsgesellschaften koordiniert werden sollen. Die DAC 6-Suite steht in zwei verschiedenen Varianten mit geringfügig abweichendem Leistungsspektrum zur Verfügung.


Projektablauf

Die Projektumsetzung bei den verschiedenen Lösungen verläuft weitgehend gleich. Beginnend mit einem Screening des Unternehmens nach potenziell meldepflichtigen Gestaltungen, folgt darauf die Abbildung der erfassten Gestaltungen und Prozesse in einer Richtlinie. Anschließend kann der Roll-Out der technischen Lösung erfolgen. Für die Zeit danach unterstützen wir selbstverständlich weiterhin sowohl in technischer als auch fachlicher Hinsicht (u.a. durch Schulungen für Mitarbeiter).

Unsere IT-Tools unterstützen bei der manuellen oder automatisierten Umsetzung des Erfassungsprozesses, stellen ein workflowgesteuertes Vier-Augen-Prinzip zur Qualitätssicherung zur Verfügung und übernehmen die finale Meldung sowie die Verwaltung der Registrier- und Offenlegungsnummern. Sie dienen der Sicherstellung maximaler Tax Compliance bei minimalem Administrationsaufwand. Gerne erörtern wir zusammen mit Ihnen den auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Prozess.

Die Digitalisierung der Steuerberatung ist nicht mehr aufzuhalten. Wir sehen darin die einmalige Chance, die digitale Zukunft mit Ihnen zu gestalten. Unsere Tools haben das Ziel, Mandanten in der Erfüllung der steuer­lichen Pflichten weltweit zu unterstützen. Dabei können wir den Einsatz der jeweiligen Technologie exakt auf die jeweiligen Bedürfnisse zuschneiden. Wir begleiten auf dem Weg in das digitale Zeitalter mit einem ein­heit­lichen Beratungsansatz.

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu