Arbeiten und Leben in Portugal

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veröffentlicht am 10. Mai 2023 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Nicht-Europäer, in Portugal zu arbeiten und zu leben. Hervorzuheben ist die Aufenthaltsgenehmigung für hochqualifizierte Fach­kräfte. Im Allgemeinen ist dieses Verfahren einfacher und schneller als das normale Einwanderungsverfahren. Das liegt daran, dass heutzutage immer mehr Unternehmen daran interessiert sind, Fachkräfte aus bestimmten Bereichen, wie z.B. der Informa­tions­technologie (IT), einzustellen. Neben einem schnelleren Verlauf des Verfahrens gibt es noch weitere Vorteile, wie z.B. eine günstige Steuerregelung für Personen, die sich nicht ständig im Land aufhalten. Die Aufenthaltserlaubnis für Hochqualifizierte richtet sich an qualifizierte Fachkräfte, die beabsichtigen, in Portugal eine hochqua­li­fizierte Tätigkeit auszuüben. Kurz gesagt, diese Aufenthaltsgenehmigung ermöglicht es Nichteuropäern, sich legal in Portugal aufzuhalten und zu arbeiten und ihre engen Verwandten nach Portugal zu holen.



Die europäischen Unternehmen sehen sich mit einem zunehmenden Mangel an qualifizierten Arbeitskräften kon­fron­tiert und das in einer Zeit, in der die Beschäftigungsrate in Europa ein Jahrzehnthoch erreicht hat. Vor diesem Hintergrund räumen die Unternehmen ein, dass es ihnen zunehmend schwerer fällt, Arbeitskräfte zu finden, und reagieren mit verbesserten Arbeitsbedingungen, wohingegen einige Mitgliedstaaten, darunter Portugal, versuchen, die Anforderungen für Arbeitnehmer aus Drittstaaten zu lockern.

Portugal ist eines der trendigen Reiseziele, das aufgrund seines Wetters, seiner Gastfreundschaft und Gas­tro­nomie sowie der Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen, die die Ansiedlung begünstigen, die Zuwanderung fördert.

Bei der Einstellung ausländischer Arbeitnehmer ist es wichtig einige Aspekte zu berücksichtigen, um die zahl­reichen und unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen zu bewältigen. Der erste Aspekt, der zu berück­sich­tigen ist, ist die Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers. Bei EU-Bürgern ist das Einstellungs- und Aufent­halts­ver­fahren einfacher, da sie sich drei Monate lang uneingeschränkt in Portugal aufhalten können. Nach diesem Zeitraum müssen sie sich innerhalb von 30 Tagen im Rathaus des Wohnorts anmelden. Diese Regelung beruht auf der Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union. Neben anderen Rechten dürfen euro­päische Bürger eine Beschäftigung aufnehmen, ohne eine Arbeitserlaubnis zu beantragen, und sich trotz­dem in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten.

Im Falle von Drittstaatsangehörigen hingegen ist das Verfahren komplexer und erfordert von Anfang an einen entsprechenden Aufenthaltstitel. Es gibt mehrere Möglichkeiten, um die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten:

  • Aufenthaltstitel für Erwerbstätige mit Aufenthaltsvisum
  • Aufenthaltserlaubnis für Erwerbstätige ohne Aufenthaltsvisum
  • Aufenthaltstitel für Selbstständige mit einem Aufenthaltsvisum
  • Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige ohne Aufenthaltsvisum
  • Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Tätigkeit
  • ICT – „intra-corporate transfer permit“ – Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer, die innerhalb eines Unternehmens versetzt werden
  • Visum für digitale Nomaden


In den letzten Jahren hat die Zahl der Anträge auf Aufenthalt für hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittländern erheblich zugenommen.


Wer sind die hochqualifizierten Fachkräfte?

Eine hochqualifizierte Fachkraft ist eine Person, die eine Funktion ausübt, die spezielle fachliche Kompetenzen erfordert, die für die Ausübung der Tätigkeit geeignet sind. Fachleute, die in diese Kategorie der Hochquali­fi­zierten fallen, können folgende Positionen innehaben:

  • Leitende Positionen: Vorstandsmitglieder, Führungskräfte, Manager
  • Fachleute für intellektuelle oder wissenschaftliche Tätigkeiten: Fachleute, die in bestimmten Bereichen arbeiten, wie Ingenieure, Lehrer, Fachleute für Gesundheit und Informationstechnologie (IT) sowie Wissenschaftler und Fachleute für Kultur und Recht.


Voraussetzungen für den Erhalt dieser Art von Aufenthaltstitel

Der erste Schritt ist die Beantragung eines Aufenthaltsvisums für hochqualifizierte Fachkräfte bei der diplo­ma­tischen Vertretung des Wohnsitzlandes. Es ist zu beachten, dass das Gesetz die Befreiung von der Visums­pflicht zur Erlangung eines Aufenthaltstitels für hochqualifizierte Fachkräfte vorsieht, wenn sie rechtmäßig in das nationale Hoheitsgebiet eingereist und dort geblieben sind. Die Einreise nach Portugal mit diesem Aufent­halts­visum beschleunigt jedoch das Verfahren zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis. Der Antrag auf Er­tei­lung eines Aufenthaltstitels für die Ausübung einer hochqualifizierten Tätigkeit wird nach Termin­ver­ein­ba­rung gestellt. Zu diesem Zweck müssen dem Antrag unter anderem die folgenden Dokumente beigefügt werden: Nach­weis des Lebensunterhalts; Nachweis der Unterkunft; Nachweis der Anmeldung bei der portugiesischen Steuerverwaltung und der Sozialversicherung sowie ein Führungszeugnis des Herkunftslandes.


Was sind die besonderen Bedingungen?

  • Gültiger Arbeitsvertrag oder Zusage eines Arbeitsvertrags mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr, der einer Jahresvergütung von mindestens dem 1,5-fachen des durchschnittlichen monatlichen Brutto­jahres­gehalts oder dem Dreifachen des Sozialhilfeindexes (IAS) entspricht.
  • Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt voraus, dass keine Umstände vorliegen, die, wenn sie den zu­stän­digen Behörden bekannt wären, der Erteilung des Visums entgegenstehen würden.
  • Keine Angabe im Schengener Informationssystem.


Vorteile dieses Programms

  • Einreise und Aufenthalt in Portugal und anderen Ländern, die dem Schengen-Raum angehören, ohne die Not­wendigkeit eines Visums
  • Familienzusammenführung
  • Kombination der Aufenthaltserlaubnis mit dem Status des nicht-habituellen Aufenthalts (NHR)
  • Portugiesische Staatsangehörigkeit (nach fünf Jahren Aufenthalt)


Ein weiterer wichtiger Vorteil ist die Möglichkeit für den Arbeitnehmer, den Status eines "non-habitual resident" (NHR) zu beantragen.


Non-habitual resident (NHR)


​Gesetzliche Grundlage ​Ziele ​Vorteile
  • ​Vorgesehen in Artikel 16 des IRS Code
  • Eingeführt durch das Gesetzesdekret nr.249/2009, vom 23. September
  • Ergänzt durch die Ministerialverordnung Nr.12/2010, vom 7. Januar
  • ​Gewinnung qualifizierter Fachkräfte
  • Zuzug von Fachkräften, vermögenden Privatpersonen und ausländischen Rentnern
  • Investitionen
  • ​Erlangung des Status des "Non-Habitual Resident (NHR)" für einen Zeitraum von 10 Jahren (nicht notwendigerweise aufeinanderfolgend und nicht verlängerbar)


Im Hinblick auf die rechtlichen Voraussetzungen für die Erlangung der NHR ist Folgendes zu beachten:

  • Der Antragsteller muss nachweisen, dass er sich in keinem der letzten fünf Jahre im portugiesischen Hoheitsgebiet aufgehalten hat.
  • Aufenthalt im portugiesischen Hoheitsgebiet von mehr als 183 aufeinanderfolgenden oder zusammen­hän­gen­den Tagen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten.
  • Unterkunft in Portugal (Mietvertrag oder Kauf einer Immobilie).


Mit diesem Programm will Portugal vor allem den besonderen Beitrag hochqualifizierter Fachkräfte zu Wissen­schaft, Kultur und Wirtschaft des Landes würdigen. Es will aber auch die Bedingungen für Unternehmen schaf­fen, damit sie die Lücken schließen können, die durch den Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften entstehen.

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