Französisches Finanzgesetz 2024: Verschärfung der Verrechnungspreiskontrollen

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veröffentlicht am 26. Oktober 2023


Der erste Entwurf des französischen Finanzgesetzes für das Jahr 2024, der kürzlich veröffentlicht wurde, sieht eine Verschärfung der Verrechnungspreiskontrollen in Form von vier Maßnahmen vor:

  1. Senkung des Schwellenwerts für den Umsatz oder das Bruttovermögen, bei dessen Überschreitung ein Unternehmen eine vollständige Verrechnungspreisdokumentation (Master File und Local File) vorzulegen hat, von gegenwärtig 400 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro. Es ist zu beachten, dass der Schwellenwert von 150 Millionen Euro nicht nur auf der Ebene des französischen Unternehmens, sondern auch auf der Ebene der kontrollierenden oder kontrollierten Unternehmen geprüft wird. Der neue Schwellenwert von 150 Millionen Euro gilt für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.
  2. Durchsetzbarkeit der Verrechnungspreisdokumentation gegenüber dem Steuerpflichtigen: Weicht die zur Ermittlung der Verrechnungspreise verwendete Methode von der in der Dokumentation dargelegten ab, so besteht die Vermutung, dass Vermögenswerte ins Ausland verschoben wurden.
  3. Erhöhung der Mindeststrafe für die Nichtvorlage der Verrechnungspreisdokumentation auf 50.000 Euro pro Steuerjahr (von derzeit 10.000 Euro)
  4. Verschiedene Maßnahmen für eine verstärkte Kontrolle der Steuerbehörden bei der Veräußerung von schwer zu bewertenden immateriellen Vermögenswerten: 
      • Die Steuerbehörden haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, den Verkaufspreis anhand der nach dem Steuerjahr, in dem die Transaktion stattgefunden hat, erzielten Ergebnisse neu zu bewerten. 
      • Verlängerung der Verjährungsfrist auf sechs Jahre (anstelle von drei)
      • Möglichkeit einer Steuerprüfung auch dann, wenn das Steuerjahr, in dem die Transaktion stattgefunden hat, bereits Gegenstand einer vollständigen allgemeinen Steuerprüfung war.

 
Bislang handelt es sich ausschließlich um einen Entwurf, es ist jedoch wahrscheinlich, dass diese Maßnahmen bis Ende des Jahres endgültig verabschiedet werden.

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Aurélia Froissart

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