Aktuelle ESG-Kurzmitteilungen

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Folgende ausgewählte Themen aus dem Bereich Environmental, Social and Gover­nance könnten für Sie als Unternehmer auch noch interessant sein...

Zweite UN-Plastikkonferenz in Paris im Mai 2023

​16.6.2023: Ziel ist es, bis 2040 keine Umweltverschmutzung durch Plastikabfälle zu verursachen. 

Dazu muss die Produktion von Kunststoff reduziert, umweltschädliche Produkte verboten, Plastik vollständig recyclebar sein und der Export von Plastikmüll unterbunden werden. Diskutiert wurde über ein Verbot von Einwegplastikprodukten und der Anwendung des Verursacherprinzips.

Länder einigten sich auf ein verbindliches Abkommen zur Reduktion der Menge an Plastikmüll und besseres Recycling bis November 2023 in Kenia vorzulegen. Das Abkommen wird in Kenia erörtert, in Kanada fortgeführt und Ende 2024 in Südkorea abgeschlossen. 

Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Artikel „Die EU Plastiksteuer als steuerliche Maßnahme im EU Green Deal?” sowie unserer Artikelreihe zur EU Plastiksteuer.  
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EU-Taxonomie: Entwürfe für die Umweltziele drei bis sechs veröffentlicht

​5.4.2023: Die EU hat die seit langem angekündigten technischen Bewertungskriterien der Umweltziele drei bis sechs der EU-Taxonomie veröffentlicht. 
 
Für die bereits anzuwendenden Klimaziele veröffentlichte die EU außerdem ebenfalls Entwürfe zu Erweiterun­gen der technischen Bewertungskriterien. 
 
Genauere Informationen zu den Entwürfen der EU-Kommission entnehmen Sie bitte dem » vollständigen Artikel.
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Der Ausbau der Windenergie ist entschieden

​1.2.2023: Um die Windenergie an Land auszubauen, sollen durch das „Windenergie-an-Land-Gesetz“ Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und die notwendigen Flächen bereitgestellt werden.  

Am 1. Februar 2023 ist das „Windenergie-an-Land-Gesetz” in Kraft getreten. Das Gesetz soll den Ausbau der Windenergie in Deutschland deutlich beschleunigen und damit das Ziel der Bundesregierung unterstützen, den Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdoppeln.  

Bis 2027 sollen durch das Gesetz 1,4 % der Bundesfläche für Windenergie ausgewiesen werden. Bis zum Jahr 2032 sollen insgesamt 2 % der Landfläche für Windenergie bereitstehen. Bisher waren rund 0,8 % der Bundesfläche für Windkraftanlagen ausgewiesen, von diesen standen allerdings nur etwa 0,5 % tatsächlich zur Verfügung. 

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ESMA und DRSC veröffentlichen Stellungnahmen zu den ESRS-Entwürfen

European Sustainability Reporting Standards (ESRS) 

Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) 

Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) 

European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) 

 
2.2.2023: Ende Januar 2023 veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) eine Stellungnahme zu den aktuellen Entwürfen der ESRS.  
 
Neben einer Presseerklärung umfasst die Stellungnahme ein 42-seitiges Dokument, in dem die ESMA zu den ESRS-Entwürfen Stellung bezieht. Basierend auf der durchgeführten Bewertung beurteilt die ESMA, dass das ESRS-Set 1 im Großen und Ganzen seinem Ziel entspricht. Die Stellungnahme beinhaltet allerdings auch eine Reihe an Verbesserungsvorschlägen für den Standard. 

Die veröffentlichte Stellungnahme stellt einen festen Bestandteil des Standardsetzungsverfahrens dar. Das Verfahren sieht vor, dass die ESMA zu jedem durch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) veröffentlichten ESRS-Set eine Stellungnahme an die Europäische Kommission übermittelt.

Nur wenige Tage später übermittelte auch das DRSC eine Stellungnahme zu den ESRS-Drafts an die EU-Kommission. Im Rahmen des sechsseitigen Dokuments zeigt das DRSC eine Reihe an identifizierten Problemthemen im Rahmen der aktuellen Standard-Entwürfe auf.  
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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist am 1.1.2023 in Kraft getreten!

​Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) 

 

2.1.2023: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen und verantwortungsbewussten Wirtschaft und unterstützt die Bemühungen zur Stärkung der Menschenrechte weltweit.  
 
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden in Deutschland (später Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden in DE) zur Überwachung und Offenlegung ihrer unternehmerischen Sorg­falts­pflichten. Das Gesetz geht jedoch über bloße Offenlegungspflichten hinaus und verpflichtet Unternehmen auch zur Umsetzung einzelner Maßnahmen, wie z.B. der Umsetzung eines Risikomanagementsystems. 

Die durch das Gesetz definierten Sorgfaltspflichten umfassen nicht nur die Geschäftstätigkeiten der betrof­fenen Unternehmen, sondern auch in einem gewissen Rahmen die ihrer Lieferkette. So soll bewirkt werden, dass Unternehmen mehr Verantwortung im Rahmen ihrer Lieferkette übernehmen.  

Zwar stellt das LkSG für viele Unternehmen eine Herausforderung dar, jedoch bietet es auch eine Chance, um Geschäftspraktiken zu verbessern und die Reputation zu stärken. Durch eine nachhaltige und verantwortungs­volle Lieferkette können Unternehmen soziale und ökologische Verantwortung wahrnehmen und ihren Geschäftserfolg verbessern.  

Für genauere Infos sehen Sie bitte unser Themenspecial „Lieferkettengesetz international” 
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Neue Regelungen rund um den EU-Emissionshandel

​European Union Emissions Trading System (EU ETS) 

 
19.12.2022: Um industrielle Emissionen zu reduzieren und klimafreundliche Technologien zu fördern, haben sich EU-Parlament und EU-Rat im Dezember 2022 auf eine Reform des EU-Emissionshandels geeinigt. 
 
Dabei wurde u.a. das Ambitionsniveau hinsichtlich der Einsparungen von Treibhausgasemissionen angehoben. Bis 2030 müssen die Emissionen in den ETS-Sektoren um 62 % gegenüber dem Stand von 2005 reduziert werden. Um diese Verringerung zu erreichen, sollen in den kommenden Jahren einerseits Zertifikate vom Markt genommen werden und andererseits weniger Zertifikate ausgegeben werden. Darüber hinaus werden kostenlose ETS-Zertifikate für die Industrie schrittweise abgeschafft.  

Für die CO2-Emissionen bestimmter Bereiche, wie Gebäuden und Straßenverkehr, soll 2027 ein neuer Emis­sionshandel (ETS II) eingeführt werden.  
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COP 15 December 2022 – UN Biodiversity Conference in Montreal

Fifteenth meeting of the Conference of the Parties to the Convention on Biological Diversity (CBD COP 15) 

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19.12.2022: Im Dezember 2022 fand die UN-Biodiversitätskonferenz CBD COP 15 in Montreal statt, auf der sich rund 190 Länder auf eine neue Liste an konkreten Zielen geeinigt haben, um dem Verlust an Biodiversität bis 2030 ent­gegenzuwirken.  
 
Die auf der Konferenz festgelegten Ziele werden im allgemeinen öffentlichen Diskurs als ambitioniert gelobt. Zu diesen zählen u.a. die folgenden Zielsetzungen:  
  • eine signifikante Reduzierung des Aussterberisikos bis 2030
  • 30 % der Landmassen und 30 % der Seeflächen sollen bis 2030 unter Schutz gestellt werden (aktuell stehen rund 17 % der Landmassen und 10 % der Meere unter Schutz)
  • umweltschädliche Subventionen sollen abgebaut werden (aktuell gibt es weltweit rund 1,8 Billionen Dollar an umweltschädlichen Subventionen – diese sollen nun Jahr für Jahr um mindestens 500 Milliarden Dollar bis 2030 reduziert werden) 
  • 200 Milliarden Dollar pro Jahr sollen für Erhaltungsmaßnahmen ausgegeben werden 

Da die gesetzten Ziele weder rechtsverbindlich sind noch festgelegt wurde, wie die Ziele erreicht werden sollen, bleibt die Umsetzung der Ziele der eigentliche Knackpunkt.  
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EU-Einigung über CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM

Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)  


13.12.2022: Im Dezember 2022 hat sich die EU auf die Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus für Waren­importe geeinigt. Dieser soll zum einen faire Wettbewerbsbedingungen für EU-Hersteller sicherstellen und zum anderen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. 
 
Der Grundsatz des Mechanismus besteht darin, dass in die EU importierende Unternehmen künftig verpflichtet sein werden, CBAM-Zertifikate zu erwerben, durch die die Differenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten Kohlenstoffpreis und dem höheren Preis für Kohlenstoffzertifikate im EU-Emissionshandelssystem ausgeglichen wird.  

Der neue Grenzausgleichsmechanismus soll zunächst nur für bestimmte, besonders energieintensive Branchen gelten. Eine sukzessive Ausweitung des Mechanismus auf weitere Güter ist allerdings vorgesehen.  

Schon ab Oktober 2023 tritt das Grenzausgleichssystem in Kraft, allerdings mit einer Übergangsfrist, während der lediglich eine Berichterstattungspflicht für Importeure besteht.  
 

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