KMUs im Fokus: EFRAG veröffentlicht neue Konsultationsentwürfe

PrintMailRate-it

​veröffentlicht am 26. Februar 2024 | Lesedauer ca. 2 Minuten

Warum eine freiwillige Berichterstattung jetzt schon sinnvoll sein kann 

Am 22. Januar 2024 veröffentlichte die EFRAG Konsultationsentwürfe für zwei neue Nachhaltigkeitsstandards für KMUs. Die Standards sind erstmalig für das Geschäfts­jahr 2026 anzuwenden (Aufschub bis zum Geschäftsjahr 2028 mö­glich). Diese Schon­frist für KMUs bis 2026/2028 gilt nur bedingt, da große Unter­nehmen bereits jetzt vollständige und transparente Nachhaltig­keits­infor­ma­tio­nen ihrer kleineren Geschäfts­partner verlangen, um nachzuweisen, dass sie selbst nachhaltig agieren. Das stellt viele KMUs vor große Heraus­for­de­rungen. Die Lösung der EFRAG ist daher die weitere Aus­gestaltung der Nach­hal­tig­keits­stan­dards für KMUs, mit dem Ziel, die Verfüg­barkeit von Nach­haltig­keits­daten zu verbessern und ein stan­dardi­siertes Datenset zu schaffen.  

 


Hintergrund

 Seit diesem Geschäftsjahr unterliegen Unternehmen, die bereits nach der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) berichtspflichtig waren, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die CSRD-Berichtspflicht wird in den kommenden Jahren schrittweise erweitert. Ab dem Geschäftsjahr 2026 müssen neben allen rechtlich großen Unternehmen auch alle börsen­notierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) – mit Ausnahme von Kleinst­unternehmen – nachhaltig­keits­bezogene Informationen im Lagebericht veröffen­tlichen. Ein Aufschub der Berichts­pflicht ist bis zum Geschäfts­jahr 2028 möglich.  

Anforderungen an KMUs 

Gemäß Artikel 19a (6) CSRD sind die Anforderungen an die Nach­haltig­keits­bericht­erstattung für KMUs geringer als für große Unternehmen. Diese Anfor­derungen werden von der Europäischen Beratungs­gruppe zur Rechnungs­legung (European Financial Reporting Advisory, EFRAG) heraus­gebracht.  

Am 22. Januar 2024 veröffentlichte die EFRAG Konsul­tations­entwürfe für zwei neue Nach­haltig­keits­standards für KMUs:  
  • der ESRS LSME (ESRS for listed small- and medium-sized enterprises), der sich an börsennotierte KMUs richtet 
  • der ESRS VSME (Voluntary ESRS for non-listed small- and medium-sized enterprises), der sich an nicht börsennotierte KMUs richtet. 

Die beiden veröffentlichten Entwürfe können bis zum 21. Mai 2024 online kommentiert und nachträglich noch verändert werden. 

Standards für KMUs von öffentlichem Interesse: ESRS LSME ED 

Mit dem ESRS LSME wird ein Standard festgelegt, der an die Komplexität und Kapazitäten von KMUs angepasst ist. Er legt Informationen fest, die Unternehmen offenlegen müssen, um ihre wesentlichen Auswirkungen und Risiken in Bezug auf ökologische, soziale und unternehmenspolitische Nach­hal­tig­keits­aspekte zu erläutern. 

Die folgenden Unternehmen fallen in den Anwendungsbereich des ESRS LSME: 
  • Kleine und mittlere Unternehmen, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und nicht zu den Kleinstunternehmen zählen 
  • Kleine und nicht komplexe Institute
  • Firmeneigene Versicherungsunternehmen 
  • Firmeneigene Rückversicherungsunternehmen 

Der ESRS LSME gliedert sich in sechs Abschnitte. Die ersten beiden Abschnitte sind bereichs­über­greifend und regeln allgemeine Anforderungen und Angaben. Abschnitt drei deckt Politiken, Maß­nah­men und Ziele ab und ist in Verbindung mit Abschnitt zwei und den thematischen Abschnitten anzu­wenden. In den thematischen Abschnitten vier, fünf und sechs sind die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung aufgeführt.  

Sowohl die bereichsübergreifenden als auch die thematischen Abschnitte gelten branchenunabhängig.   

Standards für nicht-börsennotierte KMUs: ESRS VSME ED 

Der ESRS VSME kann künftig freiwillig von nicht börsennotierten Kleinst-, Klein- und mittleren Unter­nehmen angewendet werden. Ziel ist es, Unternehmen unter anderem dabei zu unterstützen, ihr Nach­haltig­keits­manage­ment zu verbessern. Zudem soll dadurch die Beantwortung von Anfragen nach Nach­haltig­keits­infor­mationen, die KMUs von Geschäfts­partnern erhalten, erleich­tert werden.   

Der Standard setzt sich aus den folgenden drei Modulen zusammen:  
  • Basis Modul 
  • Narrative-Strategien, Maßnahmen und Ziele Modul 
  • Geschäftspartner Modul 

Nicht-börsennotierten KMUs stehen verschiedene Optionen für die Erstellung eines Nach­haltig­keits­berichts zur Verfügung, indem sie eines oder mehrere der genannten Module auswählen.  

Das Basis Modul stellt den Zielansatz für Kleinstunternehmen dar und bildet die Mindestanforderungen für andere ​Unternehmen. Das Modul zu narrativen Strategien, Maßnahmen und Zielen wird Unter­nehmen empfohlen, die diese bereits formalisiert und umgesetzt haben. Das Modul zu Geschäfts­partnern legt Datenpunkte fest, die voraus­sichtlich in den Daten­anforde­rungen von Kredit­gebern, Investoren und Firmen­​kunden des Unternehmens enthalten sind. Für die Bearbeitung der Module ist eine Wesentlichkeits­​analyse erforderlich, mit Ausnahme des Basismoduls. 


Ausblick 

Nachdem die Periode der öffentlichen Konsultation der Entwürfe endet, können diese nachträglich noch verändert werden. Bis zum 30. Juni 2024 werden die Standards für KMUs als finale Version in Form eines delegierten Rechtsakt von der Kommission erlassen.  

Aus dem Newsletter


Kontakt

Contact Person Picture

Dr. Christian Maier

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, CPA (U.S.)

Partner

+49 711 7819 147 73

Anfrage senden

Contact Person Picture

Anna Wilhelm

Consultant, Sustainability Auditor IDW

Associate Partner

+49 89 928780 216

Anfrage senden

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu