Update Erbschaftschaftsteuer – Ein Zwischenstand aus den Koalitionsverhandlungen

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 28. März 2025 | Lesedauer ca. 3 Minuten
 

Die vor einem Monat abgehaltene Bundestagswahl 2025 wird voraussichtlich erhebliche Änderungen im Bereich der Erbschaft- und Schenkung​steuer zur Folge haben. Nach wie vor ist eine Koalition aus CDU/CSU und SPD das einzig vorstellbare Szenario. Zudem besteht ein gewisser Einigungsdruck. Es wird daher mit Spannung erwartet, ob und wie sich die möglichen Koalitionäre zur Erbschaftsteuer vorab positionieren. Einen ersten Einblick geben die am 26. März 2025 öffentlich geworde­nen Zwischenergebnisse der Verhandlungen der Arbeitsgruppen. 

 

Steine in Balance 

Zwischenstand in Sachen Erbschaftsteuerpolitik

In der Arbeitsgruppe 16 (Haushalt, Steuern, Finanzen) wurde insbesondere über die Erbschaft- und Schen­kungsteuer und die Vermögensteuer diskutiert.
 
Das nun öffentlich gewordene Arbeitspapier macht deutlich, dass in diesen Bereichen noch erhebliche Differenzen zwischen Union und SPD bestehen. Die beteiligten Verhandler konnten sich bislang noch nicht auf gemeinsame Formulierungen einigen, die in einen möglichen Koalitionsvertrag übernommen werden könnten.


Vorschläge zur Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die CDU/CSU schlägt vor, zur Erbschaftsteuer im Koalitionsvertrag lediglich festzulegen, dass die erbschaft­steuerlichen Freibeträge für Familienangehörige erhöht und regionalisiert werden sollen. Die Erhöhung der Freibeträge war schon länger in der Diskussion. Sie wurden bereits seit 2009 nicht mehr angepasst, was angesichts zuletzt hoher Inflationsraten bemängelt wird. Die Regionalisierung der Erbschaftsteuer ist vor allem ein Projekt der CSU. Sie hatte in ihrer Bayern-Agenda vom 21. Januar 2025 sogar vorgeschlagen, d​ie Erbschaftsteuer vollständig zu regionalisieren, um insbesondere auf die in Bayern vergleichsweise hohen Immobilienwerte reagieren zu können​.

Der Formulierungsvorschlag der SPD ist wesentlich ausführlicher: Die Tarifstruktur und Verschonungsregeln der Erbschaftsteuer sollen auf den Prüfstand gestellt werden. Dies dürfte insbesondere die Regelungen zur Begünstigung von Betriebsvermögen betreffen. Es sollen grundlegende Anpassungen hin zu mehr Zielge­nauigkeit und Wirksamkeit für große Vermögensübertragungen erfolgen. Durch die Ausweitung von Stundungsregelungen sollten Belastungsspitzen für Betriebsvermögen vermieden werden. Das ausdrückliche Ziel des SPD-Vorschlags ist eine effektive Mindestbesteuerung bei der Erbschaftsteuer, um für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen. Eine solche Mindeststeuer ist der bisherigen Verschonung von Betriebs­vermögen fremd. Auch diese Vorschläge sind nicht neu und finden sich so oder ähnlich bereits im Wahlpro­gramm der SPD zur Bundestagswahl.


Vermögensteuer ja oder nein?

In dem Papier der Arbeitsgruppe findet sich zudem ein Vorschlag der SPD, die Vermögensteuer zu „revitali­sieren“. Dieser Begriff findet sich so auch im Wahlprogramm der SPD zur Bundestagswahl. Die Vorschläge der Union enthalten keine Aussage zur Vermögensteuer. Allerdings hatte die Union in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl die Einführung einer Vermögensteuer strikt abgelehnt​.​​​​​​​​​​​​​​​​

 

Fazit

Obwohl nun erste Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen vorliegen bleibt in Sachen Erbschaft- und Schenkungsteuer vieles weiter unklar. Die Vorschläge von Union und SPD sind – wie erwartet – grundlegend verschieden. Es bleibt also spannend, wessen Formulierungsvorschläge sich letztendlich durchsetzen. In der nun begonnenen Legislaturperiode ist eine Erbschaftsteuerreform weiterhin sehr wahrscheinlich. Allerdings werden die Umrisse dieser Reform auch nach Abschluss eines Koalitionsvertrages zwischen Union und SPD wohl weiter unklar bleiben. Denn sowohl Union als auch SPD bleiben in dem nun veröffentlichten Arbeitspapier bei ihren Vorschlägen inhaltlich und zeitlich sehr vage.​

Selbst die Wiedereinführung der Vermögensteuer ist noch nicht vom Tisch. Auch wenn diese dem Wahlpro­gramm der Union widerspricht, könnte es doch sein, dass sie der SPD in diesem Punkt entgegenkommt. Das kürzlich verabschiedete Sondervermögen und die Ausnahme von der Schuldenbremse sorgen jedenfalls mittelfristig für erheblichen Kapitalbedarf des Bundes, um die neuen Schulden zurückzahlen zu können. Die Verlockung dürfte jedenfalls für einige Politiker groß sein, diesen Kapitalbedarf über eine Vermögensteuer oder Vermögensabgabe zu decken.

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