Aktuelle Anreize für nachhaltige Unternehmensmobilität

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​veröffentlicht am 26. Oktober 2023

 

Die Elektromobilität in Deutschland setzt ihren Aufwärtstrend fort, wobei im Zeitraum von Januar bis September 2023 rund 387.300 Elektroautos neu zugelassen wurden, was einem Anteil von 18,1 % an den gesamten Pkw-Neuzulassungen entspricht. Trotz der Neuregelung des Umweltbonus am 1. September 2023, welche die einmalige Förderung für den Kauf von Elektroautos auf Privatpersonen beschränkt, eröffnen sich für Unternehmer und Gewerbetreibende weiterhin attraktive staatliche Vorteile für den Umstieg auf nachhaltige Unternehmensmobilität.

 

Steuerliche Entlastungen beim Laden von Dienstfahrzeugen

 

Die steuerliche Begünstigung des Ladens von Dienstfahrzeugen stellt einen erheblichen Anreiz für Unternehmen dar, die Elektromobilität in ihren Fuhrpark zu integrieren. Laut § 3 Nr. 46 des Einkommensteuergesetzes (EStG) können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern das elektrische Aufladen von Fahrzeugen steuerfrei anbieten, sofern dies zusätzlich zum regulären Arbeitslohn und an ortsfesten betrieblichen Einrichtungen des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens erfolgt.

 

Diese Regelung ist unabhängig von der Art des Fahrzeugs - ob es sich um ein Privat- oder Firmenfahrzeug handelt, und ist weder auf einen Höchstbetrag noch auf eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen begrenzt. Dadurch entsteht eine Win-win-Situation, da die Mitarbeiter von einer kostengünstigen Lademöglichkeit profitieren, während die Arbeitgeber einen positiven Beitrag zur Förderung der Elektromobilität leisten und gleichzeitig von einer steuerlichen Entlastung profitieren.

 

Voraussichtliche Aktualisierung der Steuervorschriften: Dienstwagenregelungen gemäß dem Entwurf des Wachstumschancengesetzes

 

Der Gesetzesentwurf für das Wachstumschancengesetz, welcher voraussichtlich Ende November 2023 verabschiedet werden soll, bringt neue Regelungen bezüglich der steuerlichen Begünstigungen von Elektrofahrzeugen mit sich. Nach dem § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG (1 %-Regelung) des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das kein CO₂ emittiert (reine Elektrofahrzeuge, inklusive Brennstoffzellenfahrzeuge), nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage, welche auf dem Bruttolistenpreis basiert, anzusetzen. Des Weiteren wird in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 Nr. 3 EStG (Fahrtenbuchregelung) nur ein Viertel der Anschaffungskosten oder vergleichbarer Aufwendungen berücksichtigt. Bislang galt diese Regelung nur, wenn der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 60.000 EUR beträgt.

 

Um die Nachfrage zu fördern und die gestiegenen Anschaffungskosten solcher Fahrzeuge praxisgerecht abzubilden, wird im Regierungsentwurf vorgeschlagen, den bestehenden Höchstbetrag von 60.000 EUR auf 80.000 EUR anzuheben. Dies gilt entsprechend auch bei der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer, wie in § 8 Abs. 2 Satz 2, 3 und 5 EStG erläutert wird. Sollte dieser Entwurf in Gesetz umgesetzt werden, würden die Änderungen für Fahrzeuge gelten, die nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft werden.

 

Gesellschaftlicher Anreiz für die Anschaffung von nachhaltigen Dienstwagen

 

Dienstwagen und andere gewerblich genutzte Pkw tragen maßgeblich zum Übergang zur Elektromobilität bei. Durch ihre spätere Verfügbarkeit auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu erschwinglichen Preisen leisten sie einen signifikanten Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und zur Schaffung eines umweltfreundlicheren Pkw-Bestands.

 

Förderungsalternativen für Investitionen in die Nachhaltigkeit

 

Die Investition in nachhaltige Technologien für Unternehmen bietet weiterhin zahlreiche Vorteile. Es gibt eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, die Unternehmen in Anspruch nehmen können, um ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Denn Nachhaltigkeit zahlt sich aus - öffentliche Fördermittel im Fokus.

 

Hinzu kommt die aktuelle Förderungsinitiative vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit der neuen Förderrichtlinie für Elektromobilität: Nachhaltige Chancen für mittelständische Unternehmen.

 

Unsere Experten bei Rödl & Partner stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie über die verschiedenen Möglichkeiten zur Finanzierung Ihrer nachhaltigen Projekte zu informieren und zu beraten, wie Sie die Chancen, die sich durch die vielfältige Förderlandschaft ergeben, optimal nutzen können.

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