Employer of Record in Mexiko

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 9. April 2024 | Lesedauer ca. 2 Minuten


Zum Markteintritt in Mexiko soll möglichst die Gründung einer mexikanischen Gesellschaft vermieden werden und der auserwählte Mitarbeiter, meist aus dem Vertrieb, bei einem Employer of Record angestellt werden. Ist das in Mexiko wirklich arbeitsrechtlich und steuerrechtlich möglich?


Ist das Konzept EoR in Ihrem Land bekannt? Ist das Konzept EoR in Ihrem Land gesetzlich geregelt?

„Employer of Record oder EoR wird in Mexiko als eine Organisation verstanden, die im Auftrag eines ausländischen Unternehmens eigenverantwortlich finanzielle und rechtliche Prozesse übernimmt, die notwendig sind, um die betrieblichen Aktivitäten im Ausland auszuweiten. Darunter fallen Aufgaben wie die Verwaltung von Gehaltsabrechnungen, Personal und Steuern.
  
Allerdings wird dieses Konzept in der mexikanischen Gesetzgebung nicht anerkannt und könnte tatsächlich als illegal betrachtet werden.
  
Grund dafür ist, dass die Arbeitnehmerüberlassung in Mexiko verboten ist. Unter der Arbeitnehmerüberlassung versteht man dabei die Überlassung eigener Mitarbeiter durch eine Einzelperson oder ein Unternehmen zum Nutzen eines anderen, wann immer solche Dienstleistungen ihrem Unternehmenszweck entsprechen.
  
Arbeitsvermittlungsagenturen oder Vermittler, die am Personaleinstellungsprozess beteiligt sind, können an der Rekrutierung, Auswahl, Schulung und Ausbildung usw. teilnehmen. Aber diese Unternehmen dürfen das Personal nicht direkt einstellen.
  

Ausnahmen

Die einzige Ausnahme für die Auslagerung von Dienstleistungen betrifft die Einstellung von "spezialisierten Dienstleistungen". Diese umfassen Dienstleistungen, die nicht den Kernbereich oder die hauptsächliche wirtschaftliche Tätigkeit des Nutzers solcher Dienste betreffen. Unternehmen können somit Dienstleistungen für spezifische Aufgabenbereiche in Anspruch nehmen, mit denen sie nicht direkt verbunden sind. Übliche Beispiele wären Reinigungs-, Sicherheits-, Cateringdienste usw.
  
Ergänzende oder gemeinsame Dienstleistungen oder Arbeiten zwischen Unternehmen derselben Unternehmensgruppe gelten ebenfalls als spezialisiert, solange sie nicht vom Unternehmenszweck umfasst werden oder vorwiegend die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens repräsentieren.
  
Um spezialisierte Dienstleistungen erbringen zu können, muss eine Registrierung beim öffentlichen Register für spezialisierte Dienstleistungsanbieter (REPSE) erfolgen.

Steuerliche Konsequenzen

Es ist zu beachten, dass das mexikanische Bundesarbeitsgesetz die Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus dem Dienstleistungssektor reguliert. Daher liegen die Risiken der Auslagerung von Dienstleistungen beim mexikanischen Arbeitsgeber, nicht beim ausländischen Unternehmen. Trotz des Verbotes bieten einige Einrichtungen Outsourcing-Dienste an.
  
Da das Konzept des EoR in mexikanischen Gesetzen nicht anerkannt wird, können Mitarbeiter eines ausländischen Unternehmens, die in Mexiko arbeiten, eine Betriebsstätte für das ausländische Unternehmen begründen.

Kontakt

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Dr. Dirk Oetterich, LL.M.

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Aline Aguirre

Tax Consultant (Mexiko)

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