DSA-Verpflichtungen sind für besonders große Online-Plattformen und Suchmaschinen verbindlich

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veröffentlicht am 10. Oktober 2023 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Seit dem 25. August 2023 sind die im Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act „DSA“) festgelegten Verpflichtungen für sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen in der gesamten Europäischen Union unmittelbar einsetzbar. Von der Verstärkung des Online-Schutzes von Minderjährigen bis zur Erhöhung der Informationspflichten über Mechanismen zur Moderation von Inhalten, vom Gegensatz gegen die Verbreitung von „Fake News“ bis zum strengen Vorgehen gegen die Veröffentlichung illegaler Inhalte: Nachfolgend möchten wir noch einmal die wichtigsten Verpflichtungen darstellen. 

 
 
Als „sehr große“ Plattformen und Suchmaschinen gelten solche mit einer durchschnittlichen monatlichen Zahl von 45 Millionen oder mehr aktiven Empfängern in der Europäischen Union. Zu den betroffenen Akteuren, die in einem Rechtsakt der Europäischen Kommission vom 25. April dieses Jahres ausdrücklich genannt wurden, gehören – und hierin liegt keine Überraschung – eine Reihe großer Unternehmen des Technologiesektors, darunter Google, Meta, Apple und Microsoft.
  
Die strategische Wichtigkeit der genannten Akteure wird deutlich, wenn man über das Ziel nachdenkt, das der europäische Gesetzgeber mit dem DSA erreichen will, und zwar die Schaffung eines sicheren, planbaren und zuverlässigen Online-Umfelds, das die Innovation erleichtert und die Grundrechte des Einzelnen wirksam schützt. Und es wird deutlich, dass dieses Ziel nicht erreicht werden kann, ohne die dominierende Stellung auszunutzen, die die von der Kommission identifizierten Giganten auf dem digitalen Markt haben.
  

Allgemeine Verpflichtungen

Welche Anforderungen stellt der DSA also an solche Akteure? Zunächst einmal gibt es eine Reihe allgemeiner Verpflichtungen, die das DSA unterschiedslos an alle Vermittlungsdienstleister richtet, die in seinen Anwen­dungs­bereich fallen. Diese sind, zusammengefasst: 
  • die Benennung eines einzigen Ansprechpartners, der direkt mit den zuständigen Behörden und den Empfängern der Dienstleistung kommuniziert;
  • die Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Informationen über die auferlegten Beschrän­kungen in einer klaren, einfachen, verständlichen, und benutzerfreundlichen Sprache;
  • eine größere Transparenz der Logik und der Verfahren der Inhaltsmoderation, mit besonderem Schwerpunkt auf algorithmischen Entscheidungsprozessen und menschlicher Überprüfung und Oberaufsicht.
 

Größen-unabhängige Verpflichtungen

Zweitens finden wir bestimmte Anforderungen, die die DSA speziell an Anbieter von Online-Plattformen richtet, unabhängig von ihrer Größe. Danach müssen die Anbieter insbesondere:
  • Mechanismen für die Meldung illegaler Inhalte implementieren;
  • klare und spezifische Begründungen für Beschränkungen, die im Zusammenhang mit illegalen oder gegen die Nutzungsbedingungen verstoßenden Inhalten verhängt werden, liefern;
  • den Zugang der Nutzer des Dienstes zu einem internen System für die Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit dem angebotenen Dienst garantieren;
  • die Bereitstellung von Diensten für Parteien, die häufig offensichtlich illegale Inhalte anbieten, vorüber­gehend aussetzen;
  • Online-Schnittstellen so gestalten, dass die Menschen freie und informierte Entscheidungen treffen können und Manipulationen oder Täuschungen vermieden werden (das bedeutet, vereinfacht gesagt, ein Verbot der Verwendung von dark o deceptive patterns)
  • detaillierte Informationen über die Werbetätigkeit auf der Plattform in klarer, prägnanter, eindeutiger und zeitnaher Form bereitstellen;
  • größere Transparenz in Bezug auf die Nutzung und den Betrieb von Empfehlungssystemen für Inhalte gewährleisten;
  • den Schutz von Minderjährigen in der digitalen Welt verbessern, unter anderem durch ein ausdrückliches Verbot, sie profilbasierter Werbung auszusetzen
  • Mechanismen zur Meldung illegaler Inhalte einführen;
  • klare und spezifische Begründungen für Beschränkungen von illegalen Inhalten oder von Inhalten, die mit den Geschäftsbedingungen des Empfängers des Vermittlungsdienstes unvereinbar sind, aufstellen.
  

Verpflichtungen für sehr große Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen

Schließlich legt die DSA eine Reihe von Verpflichtungen fest, die ausschließlich für sehr große Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen gelten:
  • die Überprüfung systemischer Risiken, die sich aus der Gestaltung, dem Betrieb und der Nutzung des Dienstes ergeben, wiederum mit besonderem Augenmerk auf alle verwendeten algorithmischen Systeme, sowie die Abschwächung dieser Risiken;
  • die Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission bei der Reaktion auf kritische Ereignisse;
  • die Vornahme eines jährlichen unabhängigen Audits, auf eigene Kosten, um den Grad der Einhaltung des DSA zu überprüfen; 
  • die Bereitstellung mindestens einer Option in seine Empfehlungssysteme, die nicht auf den Profilen des Empfängers des Dienstes beruht;
  • auf Anfrage des Nutzers die Gewährung von Zugang zu den Daten, die zur Überwachung der Einhaltung der Anforderungen des DSA erforderlich sind;
  • die interne Einsetzung einer unabhängigen Funktion zur Überwachung der Einhaltung des DSA.
 

Hohe Sanktionen im Falle einer Verletzung 

Die Zeit wird zeigen, inwieweit die von den dargestellten Verpflichtungen betroffenen Akteure in der Lage sein werden, die vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen. Fest steht, dass die Sanktionen im Falle einer Verletzung erheblich sind, und sogar über die in der berüchtigten DSGVO vorgesehenen Sanktionen hinausgehen: Wir sprechen hier von 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, der in dem Geschäftsjahr vor dem Jahr, in dem die Maßnahme verhängt wurde, erwirtschaftet wurde.
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