Thailand: Steuererleichterungen als Reaktion auf Covid-19

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 7. April 2020 | Lesedauer ca. 3 Minuten

  

Als Reaktion auf die Covid-19-Epidemie und ihre Folgen hat das Finanzministerium eine Reihe von Steuererleichterungen erlassen mit dem Ziel, die Steuerzahler in Thailand zu unterstützen. Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Maßnahmen. Für die Zukunft werden weitere Maßnahmen erwartet. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Zusammenfassung handelt, und dass in einigen Fällen spezifischere Bedingungen gelten können.

  

  

Vorübergehende Reduzierung der Quellensteuerabzugssätze für verschiedene Arten von Zahlungen

Gemäß der Ministerialverordnung Nr. 361 des Finanzministeriums wird die Quellensteuer für alle Zahlungen, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. September 2020 für die untenstehende Arten von Einkünften geleistet werden, vorübergehend von dem regulären Satz von 3 Prozent auf 1,5 Prozent gesenkt.

 

Zahlungen an Unternehmen oder juristische Personen

  1. Einkünfte nach § 40 (2)
  2. Einkünfte gemäß § 40 (3), nur für Goodwill, Urheberrechte und andere Rechte mit ähnlicher Natur wie Tantiemen
  3. Einkünfte nach § 40 (6) und 40 (7)
  4. Einkünfte nach § 40 (8), nur für die Auftragsarbeiten, Preisausschreiben, Rabattaktionen, Verkaufsförderung

 

Zahlung an natürliche Personen

  1. Einkünfte nach § 40 (6) und 40 (7)
  2. Einkünfte nach § 40 (8), nur für die Auftragsarbeiten, Preisausschreiben, Rabattaktionen, Verkaufsförderung
     

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es sich bei den betreffenden Einkünften hauptsächlich um Zah­lun­gen für Dienstleistungen, Honorare für Auftragsarbeiten und freie Berufe für alle Steuerpflichtigen handelt, sowie um Zahlungen für Provisionen, Goodwill und Urheberrechte für Körperschaftssteuerpflichtige.

 
Darüber hinaus wird die Quellensteuer vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2021 auf einen Satz von 2 Prozent reduziert, wenn die Zahlung über das neue System der elektronischen Quellensteuer erfolgt.

 
Bitte beachten Sie, dass der wesentliche Faktor für die berechtigte Anwendung der ermäßigten Sätze das tatsächliche Zahlungsdatum in der oben genannten Periode ist, nicht das Rechnungsdatum (falls vorhanden).

 

Verlängerte Einreichungsfrist für Körperschaftsteuererklärungen und -zahlung

Für Unternehmen, die nicht an der thailändischen Börse notiert sind:

  • alle Einreichungsfristen für die jährliche Körperschaftsteueranmeldung (PND.50), die regelmäßig zwischen April und August 2020 fällig sind, werden bis zum 31. August 2020 verlängert
  • alle halbjährlichen Körperschaftsteueranmeldungen (PND.51), die regelmäßig zwischen Juli und September 2020 fällig sind, werden bis zum 30. September 2020 verlängert

 
Unternehmen, die von der COVID-19-Epidemie schwer betroffen sind oder durch eine Regierungsanordnung zur Schließung gezwungen werden, können zusätzliche Verlängerungen bewilligt werden.

 

Erhöhter Steuerabzug für Zinsaufwendungen und Gehaltsaufwendungen zum Zweck der Berechnung der Körperschaftssteuer

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können einen 150-prozentigen Abzug für Zinsaufwendungen für Kredite beantragen, die im Rahmen der zinsgünstigen Kreditlinie der Regierung zur Unterstützung von Unternehmern aufgenommen wurden;
    • Wichtige Bedingungen, die zu erfüllen sind (gemäß der Rechnungsperiode, die am oder vor dem 30. September 2019 endet):
    • Jahreseinnahmen von höchstens 500 Millionen THB
    • Maximal 200 Mitarbeiter
  • KMU-Arbeitgeber können 300 Prozent der erstattungsfähigen Lohnkosten, die für Arbeitnehmer im Zeitraum von April bis Juli 2020 anfallen, abziehen;
    • Wichtige Bedingungen, die erfüllt werden müssen
    • Jahreseinnahmen von nicht mehr als 500 Millionen THB
    • Maximal 200 Mitarbeiter insgesamt
    • für den erhöhten Abzug kommen nur Gehälter in Betracht, die 15.000 THB pro Monat und Mitarbeiter nicht überschreiten
    • die Mitarbeiter müssen bei der Sozialversicherungskasse versichert sein
    • Die Zahl der versicherten Arbeitnehmer in der Periode darf nicht niedriger sein als die Zahl der versicherten Arbeitnehmer am 31. Dezember 2019.

 

Schnellere Mehrwertsteuer-Rückerstattungen

MwSt.-Zahlende, die als „Güter Exporteur” registriert sind, erhalten die MwSt.-Erstattung innerhalb von 15 Tagen (statt 30 Tagen), wenn die MwSt.-Erklärungen über das E-Filing-System eingereicht werden, und innerhalb von 45 Tagen (statt 60 Tagen) bei regulären Einreichungen.

 

Verlängerte Einreichungsfrist für persönliche Einkommenssteuererklärungen und Zahlung

Die Einreichungsfrist für die persönliche Einkommenssteuererklärung (Formular PND.90/91) wird ein weiteres Mal verlängert, aktuell auf den 31. August 2020 (regulär 30. März 2020).

 

Zusätzlicher persönlicher Einkommenssteuerfreibetrag im Rahmen des neuen Super-Sparfonds (SSF)

Anfang des Jahres 2020 hatte die Regierung die Steuerabzüge für Investitionen in der Kategorie „Long Term Equity Funds” (LTF) abgeschafft, die zuvor eine beliebte langfristige Spar- und Steuersenkungs­maß­nahme waren.

 
Alternativ wurde eine neue Kategorie von Super-Sparfonds (SSF) eingeführt, bei der die Steuervergünstigungen für Abzüge jedoch auf 30 Prozent des Einkommens begrenzt sind, wobei die Obergrenze bei 200.000 Baht pro Jahr liegt. Zusätzlich werden solche Investitionen in den SSF auf die Gesamtsteuerabzugsgrenze von 500.000 THB pro Jahr für Investitionen in jede Art von Altersvorsorgeplan angerechnet, z.B. Retirement Mutual Funds (RMF) oder Providentfund.

 

Als Reaktion auf die finanziellen Auswirkungen von Covid-19 auf die Kapitalmärkte und zur Unterstützung der Steuerzahler hat das Finanzministerium einen zusätzlichen Freibetrag von bis zu 200.000 Baht für die Investition in den SSF (der nicht auf die oben genannten regulären Grenzen angerechnet wird) wie folgt angekündigt:

  • Förderungsfähige Investitionen in SSF vom 1. April bis 30. Juni 2020
  • Abzugsfreibetrag der tatsächlichen Investitionssumme, begrenzt auf 200.000 THB
  • Der Fondanbieter muss mindestens 65 Prozent des Nettovermögens in SET-Aktien investieren
  • Fonds wird für mindestens 10 Jahre gehalten
Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu