Südafrika: Fortschritte im Gesundheitsschutz beleben die Wirtschaft

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veröffentlicht am 21. Oktober 2021 | Lesedauer ca. 2 Minuten

  

Es ist zu beobachten, dass die Corona-Infektionszahlen in der südafrikanischen Republik seit Mitte Juli 2021 wieder deutlich zurück gehen. Mittlerweile betragen die offiziell gemeldeten Neuinfektionszahlen pro Tag rund 635 (7-Tage-Durchschnitt). Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass die Regierung des Landes die dritte Covid-19-Welle für beendet erklärt hat. Auch vom Robert-Koch-Institut (RKI) wird Südafrika mittlerweile (seit dem 19. September 2021) nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft. Dementsprechend gilt nunmehr wieder die niedrigste Maßnahmenstufe, die sog. Lockdown-Stufe „Level 1". Das bedeutet, dass, bis auf wenige Ausnahmen, nahezu alle gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aktivitäten wieder möglich sind.

 

  

  

 

Demzufolge ist auch die Reisewarnung aufgehoben worden. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen sind Geschäfts- sowie Urlaubsreisen nach Südafrika möglich. Demgegenüber bleiben die EU-weiten Beschränkungen für Reisen von Südafrika nach Deutschland bis auf weiteres weiterhin bestehen. In Südafrika beträgt die derzeitige Impfquote für die Erstimpfungen nahezu 24 Prozent. Zudem wurden bislang rund 18 Prozent der erwachsenen Bevölkerung vollständig gegen Covid-19 geimpft (Johns Hopkins University). Die verbesserte Gesundheitslage führt bereits jetzt dazu, dass verstärkt deutsche Mittelständler, die bei Beginn der Covid-19-Pendemie nach Deutschland zurückgekehrt waren, wieder in der Regenbogennation anzutreffen sind, um die zunächst heruntergefahrenen Aktivitäten wieder zu intensivieren.

 

Es ist davon auszugehen, dass die weitere wirtschaftliche Entwicklung in Südafrika vom künftigen Verlauf der Covid-19-Pandemie abhängen wird.

 

Ein- und Ausreisen

Während Ein- und Ausreisen seit dem 1. Oktober 2020 über die drei bedeutendsten Hauptflughäfen OR Tambo International Airport (Johannesburg), Cape Town International Airport (Kapstadt), King Shaka International Airport (Durban) wieder ermöglicht werden konnten, dürfen seit dem 1. März 2021 Reisen zusätzlich über die Flughäfen Kruger Mpumalanga International Airport (Mbombela/Nelspruit) und Lanseria International Airport (Johannesburg) erfolgen. Allen anderen Flughäfen in Südafrika sind bislang lediglich Inlandsflüge erlaubt.

Jeder Einreisende muss bei Ankunft in Südafrika den Nachweis für einen Reisekrankenversicherungsschutz sowie einen negativen Covid-19-Test (PCR-Test/zertifiziert) vorlegen, der bei Abflug von Deutschland nach Südafrika nicht älter als 72 Stunden ab dem Zeitpunkt der Abreise aus Deutschland nach Südafrika sein darf. Diese Pflicht gilt auch für eine geplante Durchreise innerhalb des Landes. Zudem muss ein vollständig ausgefüllter Reise-Gesundheitsfragebogen vorgelegt werden.

 

Ein Passagier, der ohne einen Covid-19-PCR-Testnachweis in die Republik Südafrika einreist, muss sich auf eigene Kosten sofort einem PCR-Test und im Falle eines positiven Ergebnisses einer 10-tägigen Quarantäne auf eigene Kosten unterziehen. Sie kann in der gebuchten Unterkunft genehmigt werden, sofern die Unterkunft für die Durchführung entsprechend ausgestattet ist. Zugleich besteht die Möglichkeit der Selbstquarantäne. Hierbei muss bei Einreise zwingend der Unterkunfts-Nachweis mit Adresse vorgelegt werden, die mobile App „COVID Alert South Africa" auf dem Mobiltelefon installiert sein (zur Kontaktverfolgung in Südafrika) und eine Auslands-Reisekrankenversicherung vorgewiesen werden. Sollten bei Ankunft auch bei Vorliegen eines negativen Corona-Tests auffällige Corona-Symptome festgestellt werden oder Kontakt zu infizierten Personen bestanden haben, ist der/die Einreisende verpflichtet, sich solange in Quarantäne zu begeben bis ein Wiederholungstest durchgeführt wurde, der negativ ausfällt. Für den Fall eines positiven Testergebnisses ist der/die Einreisende verpflichtet, sich in eine 10-tägige Quarantäne zu begeben, die auf eigene Kosten erfolgt.

 

Aktuelle Corona-Regelungen

Darüber hinaus gelten seit dem 1. Oktober 2021 für alle in die südafrikanische Republik Einreisende u.a. nachfolgende Corona-Regeln (Quelle: Government Gazette, No. 45253):

  • Nächtliche Ausgangssperre von Mitternacht bis vier Uhr morgens (Ausnahme: für medizinische Notfälle und Flugreisende);
  • Während der Ausgangssperre sind Flughafentransfers nur mit einem gültigem Flugticket erlaubt;
  • Der Verkauf von Alkohol (einschließlich der öffentliche Alkoholkonsum) ist von Montag bis Sonntag nur von 10 bis 23 Uhr erlaubt;
  • Bars, Restaurants, Theater, Kinos und Betriebe sind bis maximal 21 Uhr geöffnet (unter der Voraussetzung, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden) und müssen sodann schließen;
  • Für öffentliche Einrichtungen sind die gültigen Kapazitätsbeschränkungen zu beachten;
  • Bis auf wenige Ausnahmen gilt das Versammlungsverbot in geschlossenen Räumen bei mehr als 700 Personen. Demgegenüber dürfen sich im Freien höchstens 2.000 Personen aufhalten;
  • Sofern die Kapazität für die Räumlichkeiten (innen und außen) bei Einhaltung der Abstandsregeln zu klein sein sollte, darf lediglich die Hälfte des Rauminhalts genutzt werden;
  • Die Hygienevorschriften, das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes sowie die Einhaltung der Abstandsregeln gelten weiterhin (die Einhaltung der AHA-Vorschriften);
  • Es gilt ein Besuchsverbot für Sportveranstaltungen.

  

Belebung des See-, Personen- und touristischen Verkehrs

Darüber hinaus sind der Seeverkehr bzw. alle kommerziellen Seehäfen geöffnet. Hiervon sind Kreuzfahrtschiffe derzeit noch ausgenommen. Während die Grenzen für den Warenverkehr auch seit Ausbruch der Pandemie geöffnet waren, wurden ab dem 15. Februar 2021 viele Grenzübergänge für den Personenverkehr wieder geöffnet (Quelle: Department of Home Affairs vom 13. Februar 2021).

 

Für kurzfristige touristische und geschäftliche Besuche in Südafrika benötigen deutsche Staatsangehörige – bis auf wenige Ausnahmen - kein Visum. Gegen Vorlage eines gültigen Rückflugscheins wird bei Einreise in der Regel eine Besuchsgenehmigung „visotor's visa" für den Zeitraum der geplanten Reise (jedoch für maximal für 90 Tage) erteilt.

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