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veröffentlicht am 23. März 2020 | Lesedauer ca. 2 Minuten
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie auf ein wichtiges steuerliches Thema hinweisen, das im Zuge der CORONA-Krise unbedingt beachtet werden muss. Aufgrund von Abschottungen einiger Länder, regionaler Lieferengpässe bei Rohstoffen und Vorprodukten oder quarantänebedingter Ausfälle von Konzerngesellschaften, kommt es vor, dass Lieferwege innerhalb multinationaler Unternehmen geändert werden müssen. Des Weiteren stellen Unternehmen ihre Produktpalette um oder erweitern sie um Erzeugnisse, die aufgrund der Pandemie besonders stark benötigt werden.
Eine krisenbedingte Umstellung der Supply-Chain, der Produktionsprozesse oder der Produktpalette kann in diesem Zusammenhang ungewollte Verrechnungspreiseffekte haben. So kann eine Umstellung zur Verlagerung von Aufträgen oder gar gesamten Produktionsfunktionen und somit zu entgeltpflichtigen Funktionsverlagerungsthemen führen. Durch die Einführung neuer oder den Ersatz alter Produkte können hingegen zusätzliche Transaktionen entstehen, die fremdvergleichskonform vergütet werden müssen, wie z.B. die lizenzpflichtige Nutzung von immateriellen Wirtschaftsgütern (u.a. Produktions-Know-how oder Ergebnisse aus Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten).
Hierbei ist es zunächst von großer Bedeutung, durch eine aufmerksame Sachverhaltsanalyse verrechnungspreisrelevante Effekte zu erkennen, um zeitnah darauf reagieren zu können. In einem zweiten Schritt kann dann durch angemessene Implementierungsmaßnahmen versucht werden, Funktionsverlagerungen beispielsweise durch die korrekte Ausgestaltung der Transaktionen zu vermeiden oder neue Produkte ohne Inkonsistenzen in das existierende Verrechnungspreissystem einzugliedern.
Durch eine proaktive Flexibilisierung des Verrechnungspreissystems, insbesondere für die Produktionsgesellschaften eines Konzerns, lassen sich viele denkbare Szenarien bereits im Vorfeld berücksichtigen. So entsteht die notwendige Flexibilität, ohne ungewollte Besteuerungseffekte.
Coronavirus: Was Sie unbedingt wissen müssen
Heiko Preisser
Diplom-Ökonom, Steuerberater
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Hans Röll
Verrechnungspreisberatung
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