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veröffentlicht am 22. Juni 2020 | Lesedauer ca. 2 Minuten
von Łukasz Szczygieł
Am 5. Juni 2020 verabschiedete der Sejm den sog. Krisenschutzschild 4.0, der u.a. eine neue Art des Umstrukturierungsverfahrens vorsieht – das vereinfachte Umstrukturierungsverfahren. Die eingeführte Lösung soll bis zum 30. Juni 2021 gelten. Nach diesem Tag soll eine umfassendere Novellierung des Umstrukturierungsrechts in Kraft treten.
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Jarosław Hein
Attorney at Law (Polen), Tax Adviser (Polen)
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