Malaysia: Covid-19 Update – Zwischen Normalität und gebührender Vorsicht

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 zuletzt aktualisiert am 30. September 2020 | Lesedauer ca. 10 Minuten

von Michael Wekezer

  

  

  

 

Bewegungseinschränkung

Der malaysische Premierminister hat am 16. März 2020 angekündigt, dass sich das Land vom 18. März 2020 bis zum 31. März 2020 einer zweiwöchigen Bewegungsbeschränkung unterwerfen wird, die auf der Grundlage des Gesetzes zur Prävention und Kontrolle von Infektionskrankheiten von 1988 und des Polizeigesetzes von 1967 gilt. Die Bewegungsbeschränkung wurde nun bis zum 28. April 2020 verlängert. Die Verordnungen zur Prävention und Kontrolle von Infektionskrankheiten (Maßnahmen innerhalb der infizierten lokalen Gebiete) beinhalten Folgendes:

  1. Verbot der Bewegung von Personen und Massenversammlungen, einschließlich religiöser, sportlicher, sozialer und kultureller Veranstaltungen;
  2. Verbot von nicht wesentlichen Reisen, wobei Reisen zwischen den Staaten einer Genehmigung durch die Polizeibehörden bedürfen;
  3. Alle nicht wesentlichen Geschäfte müssen schließen; lediglich wesentliche Geschäfte und ihre Lieferketten dürfen in Betrieb bleiben;
  4. Schulen und Bildungseinrichtungen auf allen Ebenen im privaten und staatlichen Sektor müssen geschlossen werden. Dazu gehören auch Kindergärten, Grundschulen, weiterführende Schulen, voruniversitäre Einrichtungen, Hochschulen und berufliche Ausbildungszentren;
  5. Malaien ist es nicht erlaubt, ins Ausland zu reisen, d.h. das Land zu verlassen. Diejenigen, die nach Malaysia zurückkehren, müssen sich einer medizinischen Untersuchung und einer 14tägigen Quarantäne unterziehen;
  6. Allen Touristen und ausländischen Besuchern wird die Einreise nach Malaysia verwehrt;
  7. Alle nicht unbedingt notwendigen öffentlichen und privaten Räumlichkeiten sind zu schließen. Wesentliche öffentliche und private Dienstleistungen, wie sie in der Anordnung definiert sind, dürfen geöffnet bleiben;
  8. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur während der Hauptverkehrszeiten verkehren; kein Taxidienst in der Nacht.

 

In der dritten Phase der Restriktionen, die am 15. April begonnen hat, können produzierende Unternehmen beim MITI (Ministery for Internationalen Trade and Industry) einen Antrag stellen und eine Ausnahme von der Verordnung beantragen.
 

Beschäftigung

Das Ministerium für Human Resources (MHR) hat eine Richtlinie zum „Umgang mit Fragestellungen im Zusammenhang mit Infektionskrankheiten einschließlich des neuartigen Coronavirus“ (MHR-Richtlinien) herausgegeben. Obwohl die MHR-Richtlinie keine gesetzlichen Verpflichtungen vorschreibt, werden die Arbeitgeber ausdrücklich dazu ermutigt, sich daran zu halten.
 

BEZAHLTER KRANKENSTAND:

Arbeitnehmern, die von einem Arzt für arbeitsunfähig erklärt wurden, sollte der Arbeitgeber gemäß dem jeweiligen Arbeitsvertrag oder dem Beschäftigungsgesetz von 1955 einen bezahlten Kranken- oder Krankenhausaufenthalt gewähren.
 

VOLLER LOHN FÜR DIE ZEIT DER QUARANTÄNE

Der Arbeitgeber sollte den Arbeitnehmern, die von einem registrierten Arzt eine Quarantäneanweisung erhalten, bei der Rückkehr aus Ländern mit Covid-19-Fällen die volle Bezahlung gewähren (wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer offiziellen Verpflichtung oder einer Anweisung des Arbeitgebers dort war).
 

KEIN VERBOT, ZUR ARBEIT ZU ERSCHEINEN, WENN KEINE QUARANTÄNEANWEISUNG VORLIEGT

Arbeitgeber sollten Arbeitnehmer nicht daran hindern, zur Arbeit zu erscheinen, wenn keine Quarantäneanweisung von einem registrierten Arzt vorliegt. Ein Arbeitgeber kann jedoch einen kranken Arbeitnehmer anweisen, nicht zur Arbeit zu kommen, indem er ihm bezahlten Krankheitsurlaub gewährt.


JAHRESURLAUB ODER UNBEZAHLTER URLAUB

Arbeitgeber sollten Arbeitnehmer nicht anweisen, während der Quarantänezeit Jahresurlaubsansprüche zu nutzen oder unbezahlten Urlaub zu nehmen, wenn ihnen eine Quarantäneanordnung erteilt wird. Aus rechtlicher Sicht sollte ein Arbeitgeber bedenken, dass er Mitarbeiter nicht einseitig unter unbezahlten Urlaub stellen kann, nur weil der Verdacht besteht, dass der Mitarbeiter mit Covid-19 in Kontakt gekommen ist. Eine Freistellung auf dieser Grundlage sollte als bezahlte medizinische Freistellung behandelt werden.
 

SCHLIESSUNG VON FIRMENGEBÄUDEN AUFGRUND DER ANORDNUNG

Wenn möglich, sollten die Arbeitgeber die Arbeit von zu Hause aus erlauben und fördern. Mitarbeitern, die von zu Hause aus arbeiten, sollte ihr Jahresurlaubsanspruch nicht abgezogen oder ihr Gehalt gekürzt werden. Die Art der Geschäftstätigkeit vieler Arbeitgeber, die gezwungen sind ihre Betriebe oder Einrichtungen zu schließen, wird es den Arbeitnehmern jedoch nicht erlauben, von zu Hause aus zu arbeiten. In diesen Fällen sehen die MHR-Richtlinien vor, dass die Gehälter in Übereinstimmung mit dem Arbeitsvertrag oder dem Beschäftigungsgesetz von 1955 in voller Höhe ausgezahlt werden müssen. Bestimmte Zulagen (z.B. Reisekostenzuschüsse) können gekürzt werden. Mitarbeiter sollten nicht in unbezahlten Urlaub versetzt oder gebeten werden, ihren Jahresurlaub zu nutzen.
 

BETRIEBSBEDINGTE ENTLASSUNGEN

Keiner der oben genannten Punkte schränkt den Arbeitgeber, dessen Unternehmen einem Arbeitskräfteüberschuss unterliegt, darin ein, Mitarbeiter durch die Einhaltung der Verfahren zur Betriebsverkleinerung zu entlassen. Arbeitnehmer können auch vorübergehend in einen begrenzten unbezahlten Urlaub versetzt oder ihr Gehalt gekürzt werden, um Entlassungen zu vermeiden. Hierbei sind die vorgeschriebenen Verfahren zu befolgen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jederzeit die Bedingungen individueller Arbeitsverträge neu aushandeln, um Gehälter zu kürzen oder die Arbeitnehmer in vorübergehenden unbezahlten Urlaub zu versetzen. Je nach der Geschäftstätigkeit des Arbeitgebers kann die Einbeziehung der Gewerkschaften erforderlich sein.
 

Gesundheit und Sicherheit

Die Arbeitgeber sollten ebenfalls besondere Vorsicht walten lassen, wenn sie Mitarbeiter ins Ausland entsenden, um in Ländern zu arbeiten, die von COVID-19 betroffen sind. Es ist die Pflicht eines Arbeitgebers, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen, und wenn die Entsendung von Mitarbeitern in betroffene Länder sie einem potenziellen Gesundheitsrisiko aussetzt, würde der Arbeitgeber möglicherweise gegen eine solche Pflicht verstoßen. Alle Arbeitgeber sind nach dem Common Law und dem Gesetz über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit von 1994 verpflichtet, eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen. Dazu gehören die Umsetzung einer Gesundheits- und Sicherheitspolitik sowie praktische Maßnahmen, die von den Anforderungen der Branche abhängen, wie z.B. verschärfte Hygieneverfahren.
 

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Gesundheits- und Sicherheitsverfahren zu aktualisieren und alle vom Gesundheitsministerium erlassenen Richtlinien zu befolgen. Die folgenden Richtlinien sind zu beachten:

  • Durchführung laufender Risikobewertungen;
  • Förderung des Bewusstseins für die Gefahren von Covid-19 und Einleitung von Schritten zur Verhinderung von Infektionen;
  • Einschränkung, Verschiebung oder Absage von Reisen in Gebiete, die von Covid-19 betroffen sind;
  • Sicherstellen, dass Mitarbeiter mit grippeähnlichen Symptomen eine medizinische Fachkraft aufsuchen;
  • Identifikation von Mitarbeitern, die Hochrisikogebiete besucht haben oder mit einer infizierten Person in Kontakt gekommen sind, um die Rückverfolgung der Kontakte durch die Gesundheitsbehörden zu erleichtern.

 

Unternehmen, die während der Restriktionen mit einer MITI-Genehmigung arbeiten, unterliegen zusätzlichen Hygieneanforderungen und –verfahren, und dürfen in der Regel nur in Betrieb sein, wenn sie nicht mehr als 50 Prozent der Belegschaft beschäftigen.
 

VERTRAGSRECHT

Handelsverträge nach dem Common Law (einschließlich Verträge, die dem malaysischen Recht unterliegen) enthalten häufig Klauseln über „höhere Gewalt“, um zu definieren, was mit vertraglichen Verpflichtungen geschehen soll, wenn diese aufgrund eines „Aktes höherer Gewalt“ oder anderer, von den Parteien nicht vorhersehbarer Umstände nicht erfüllt werden können. Ob eine Pandemie wie Covid-19 gedeckt ist oder nicht, hängt ganz von der Formulierung der jeweiligen Klausel ab. Es ist zu beachten, dass Verträge im Finanz- und Bankwesen üblicherweise keine solchen Klauseln enthalten, d.h. ein Unternehmen ist weiterhin verpflichtet, seine Verpflichtungen gegenüber der Bank zu erfüllen.
 

Darüber hinaus kann die Möglichkeit bestehen, dass ein Vertrag gemäß Abschnitt 57 (2) des malaysischen Vertragsgesetzes von 1950 außer Kraft gesetzt wird. Dies gilt für Szenarien, in denen es nach der Vertragsunterzeichnung für eine Vertragspartei unmöglich wurde, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, ohne dass diese Partei dies verhindern konnte. Die Partei, die sich auf diese Bestimmung beruft, muss nachweisen, dass es nicht nur schwieriger, sondern auch unmöglich ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Ob eine Pandemie die Erfüllung einer Verpflichtung unmöglich machen kann, hängt gänzlich vom Einzelfall ab. Das Rechtsmittel gegen eine Vertragsunwirksamkeit besteht darin, dass ein Vertrag als nichtig betrachtet wird und jede Partei die bereits aus diesem Vertrag erhaltene Leistung zurückerstattet.
 

Dieses Konzept gilt grundsätzlich auch für Arbeitsverträge.
 

Schutz persönlicher Daten

Während alle Arbeitgeber verpflichtet sind, eine sichere Arbeitsumgebung für ihre Mitarbeiter zu schaffen und somit die Mitarbeiter vor Covid-19-Infektionen am Arbeitsplatz zu schützen, müssen sie auch die Rechte der Mitarbeiter im Rahmen des Personal Data Protection Act 2020 (PDPA) berücksichtigen. Persönliche Daten, die sich auf den Gesundheitszustand beziehen, werden vom PDPA als sensible persönliche Daten definiert. Die Offenlegung solcher Daten ist nur mit der Zustimmung des Mitarbeiters sowie unter einigen anderen klar umrissenen Umständen zulässig. Daher sollte bei der Offenlegung von Covid-19-Infektionen gegenüber Mitarbeitern und/oder Dritten äußerste Vorsicht walten.
 

Telekommunikationsrecht: Fake News

Die Verbreitung so genannter „Fake News“ im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch über soziale Medien oder über andere Kanäle kann eine Straftat nach dem malaysischen Strafgesetzbuch und/oder dem Kommunikations- und Multimediagesetz von 1998 darstellen. Beispiele für Fake News sind falsche und/oder verleumderische Aussagen, die zu Verstößen gegen die öffentliche Ordnung führen.
 

Einwanderung

Ausländer, die ins Land einreisen

Mit Wirkung vom 21. September 2020 hat die Regierung Malaysias ihr Einreiseverbot gelockert, indem sie bestimmten Inhabern von Langzeitpässen (einschließlich ihrer Angehörigen) und Fachleuten aus den 23 Ländern, die zuvor vom Einreiseverbot betroffen waren (Länder mit mehr als 150.000 positiven COVID-19-Fällen wie Argentinien, Bangladesch, Brasilien, Chile, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Indien, Indonesien, Iran, Irak, Italien, Kolumbien, Mexiko, Pakistan, Peru, Philippinen, Russland, Saudi-Arabien, Spanien, Südafrika, Türkei, und die USA), die Einreise nach Malaysia gestattet. Expatriates und Fachleute benötigen jedoch nach wie vor eine Einreisegenehmigung oder ein Genehmigungsschreiben des Generaldirektors der Einwanderungsbehörde Malaysias ("JIM") und ein Unterstützungsschreiben der malaysischen Behörde für Investitionsentwicklung ("MIDA").
 
Darüber hinaus dürfen auch Personen mit ständigem Wohnsitz in Malaysia, ausländische Ehepartner malaysischer Staatsbürger und Inhaber von Studentenausweisen aus den betroffenen Ländern einreisen, sofern es sich um eine einfache Reise handelt (one-way).
 
Alle Reisenden, die nach Malaysia einreisen dürfen, werden bei der Ankunft einem PCR COVID-19-Test unterzogen. Die positiv getesteten Personen werden zur Behandlung direkt in ein ausgewiesenes staatliches Krankenhaus überwiesen, während die negativ getesteten Personen eine obligatorische vierzehntägige Quarantäne in ausgewiesenen Quarantäneeinrichtungen oder Hotels absolvieren müssen, die vom Gesundheitsministerium Malaysias festgelegt werden. Alle Kosten für PCR COVID-19-Tests und Quarantänemaßnahmen in Höhe von bis zu 4.700 RM pro Person für Ausländer und 2.100 RM pro Person für malaysische Staatsbürger sind von den Reisenden zu tragen. Die Reisenden sind außerdem verpflichtet, die MySejahtera-Anwendung vor ihrer Abreise nach Malaysia auf ihr Mobiltelefon herunterzuladen und zu installieren.
 

Einreise von Malaysiern

Malaysische Staatsbürger, die das Land während des MCO-Zeitraums verlassen haben, dürfen ohne vorherige Genehmigung des JIM wieder einreisen. Sie dürfen das Land jedoch nicht wieder verlassen, ohne eine Genehmigung von JIM zu erhalten, auch wenn sie einen Langzeit-Überseepass besitzen.
 
Malaien, die aus Ländern kommen, für die ein Einreiseverbot verhängt wurde, oder Inhaber eines langfristigen Überseepasses aus diesen Ländern dürfen wieder einreisen, auch wenn sie das Land während der MCO-Periode (Movement Control Order) verlassen haben.
 

Ausreise von Malaysiern

Diplomaten und ihre Angehörigen, die das Land verlassen müssen um ihren dienstlichen Pflichten nachzukommen; Studenten, die ihr Studium fortsetzen, und solche, die gerade ein Studienangebot erhalten haben; Studenten, die Prüfungen ablegen; und Langzeitpassinhaber anderer Länder (Permanent Residents/Resident Pass/Employment Pass und andere) sowie diejenigen, die für Mineralölgesellschaften und Reedereien arbeiten und auf einem im Ausland vor Anker liegenden Schiff anheuern müssen, benötigen keine vorherige Genehmigung des JIM, um das Land zu verlassen.
 
Die Kategorien, die ein Leave Approval Letter zur Genehmigung ihrer Ausreise beantragen müssen, sind malaysische Staatsbürger, die während des MCO-Zeitraums nach Malaysia eingereist sind; die ein neues Jobangebot im Ausland erhalten haben, oder aus geschäftlichen Gründen an Seminaren/Meetings/Ausstellungen/teilnehmen müssen; Notfälle oder Eltern, die ihr Kind zum Studium im Ausland begleiten.
 
Malaysischen Staatsbürgern, die in den Urlaub reisen oder regulär Familienmitglieder im Ausland besuchen möchten, ist die Ausreise aus Malaysia weiterhin untersagt.
 

Grenzüberschreitender Verkehr zwischen Malaysia und Singapur

Mit Wirkung vom 17. August 2020 hat die Regierung Malaysias die Wiedereröffnung der Grenze zwischen Malaysia und Singapur für ausgewählte Reisende erlaubt, die Periodical Commuting Arrangements ("PCA") nutzen, die von den Reisenden verlangen, sich 90 aufeinanderfolgende Tage im Arbeitsland aufzuhalten, oder das Reciprocal Green Lane ("RGL") Schema, das Reisenden erlaubt, sich bis zu 14 Tage im Arbeitsland aufzuhalten.

 

Steuern

Alle Büros des Finanzamtes („IRB“) werden landesweit während des gesamten Zeitraums der Movement Control Order („Order“), d.h. vom 18. März bis zum 28. April 2020, geschlossen. Die folgenden Dienste werden jedoch weiterhin zur Verfügung stehen:

  • Online-Dienste auf der ezHASiL-Plattform
  • Hasil Care Line und HASiL-Live-Chat
  • Feedback-Formular auf der IRB-Website
  • Einreichung und Zahlung der Einkommenssteuer über die ezHASiL-Plattform

 

Im Hinblick auf die Verlängerung der Movement Control Order („MCO“) bis zum 28. April 2020 wird verschiedenen Steuerzahlungen und -einreichungen, die innerhalb der MCO-Frist fällig sind, eine Fristverlängerung gewährt.
 
Die wichtigsten Maßnahmen sind die folgenden:

  • Unternehmen, deren Geschäftsjahr am 31. Dezember 2019 endet, wird eine zweimonatige Frist für die Einreichung von Körperschaftsteuererklärungen eingeräumt;
  • Die Überweisung des monatlichen Steuerabzugs (CP 38) für die Vergütungen im März und April wird bis zum 31. Mai 2020 verlängert;
  • Die Zahlung der Einkommenssteuer und der monatlichen Steuerraten, die innerhalb der MCO-Periode fällig sind, wird bis zum 31. Mai 2020 verlängert;
  • Quellensteuerzahlungen, die in den Zeitraum des MCO fallen, können vom 29. April 2020 bis zum 31. Mai 2020 geleistet werden, ohne dass Strafen verhängt werden;
  • Die Bestimmung des Status von kleinen und mittleren Unternehmen („KMU“) für die Stundung von Steuerraten für April bis Juni 2020 erfolgt auf der Grundlage von Informationen aus den Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr („YA“) 2018. Der Zahlungsaufschub wird automatisch gewährt;
  • Steuerrückerstattungen für Prüfungsfälle werden nur während des MCO-Zeitraums bearbeitet, vorausgesetzt, dass dem Malaysian Inland Revenue Board („MIRB“) während des MCO-Zeitraums Belege vorgelegt werden;
  • Die Einreichung von Dokumenten für Prüfungen und Untersuchungen sowie die Beantwortung von Schreiben des IRB wird bis zum 31. Mai 2020 verlängert.

 

Spezielle Steuerermäßigung für Mieter von KMUs

Im jüngsten Konjunkturpaket („ESP“), das am 6. April 2020 angekündigt wurde und auf Unternehmen im KMU-Bereich abzielt, wurde angekündigt, dass Eigentümer von Gebäuden oder Geschäftsräumen für die Monate April bis Juni 2020 eine zusätzliche Steuerermäßigung in Höhe des Mietnachlasses erhalten, der für Mieter, die KMUs sind, gewährt wird.
 
Das Finanzministerium hat Einzelheiten zur Umsetzung dieser Initiative geklärt.
 
Die Definition von KMU durch die SME Corporation Malaysia („SME Corp“) wird angenommen, d.h. ein Unternehmen gilt als KMU, wenn es die entsprechenden Kriterien hinsichtlich des Jahresumsatzwertes oder der Anzahl der Vollzeitbeschäftigten erfüllt.
 


 

Tochtergesellschaften von Unternehmen, die an der malaysischen Börse notiert sind, Großunternehmen, multinationale Konzerne, regierungsnahe Unternehmen, Syarikat Menteri Kewangan Kewangan Diperbadankan („MKDs“) und staatliche Unternehmen sind von der obigen Definition ausgenommen.
 
Der gewährte Sonderabzug entspricht dem Betrag der Mietreduzierung, der auf monatlicher Basis zu bestimmen ist. Die Eigentümer werden ein Bruttoeinkommen auf der Grundlage des ermäßigten Pachtzinses ausweisen und einen Sonderabzug auf den ermäßigten Betrag geltend machen. Weitere Einzelheiten in Bezug auf die Regeln und den Mechanismus dieses Sonderabzugs werden nach der Verkündung des Gesetzes zur Verfügung stehen.


Sozialversicherung

Alle Niederlassungen von Kumpulan Wang Simpanan Pekerja („KWSP“ oder EPF) sind in ganz Malaysia geschlossen, aber Online-Transaktionen können weiterhin wie üblich durchgeführt werden. Antragsformulare von Mitarbeitern, die den Beitragssatz von 11 Prozent beibehalten möchten (um eine automatische Reduzierung auf 7 Prozent zu vermeiden, wie sie durch das Konjunkturpaket im Februar 2020 eingeführt wurde), können per E-Mail eingereicht werden und erfordern keine Unterschrift. PERKESO, die für SOCSO und EIS zuständige Stelle, ist weiterhin einsatzbereit und wird alle damit verbundenen Leistungen im Rahmen der wesentlichen Dienstleistungen erbringen, insbesondere die Unterstützung der Menschen während der Laufzeit der Kontrollverordnung. Es wird weiterhin erwartet, dass alle Arbeitgeber die EPF rechtzeitig bezahlen, d.h. die EPF, die sich auf die Gehaltsliste vom März 2020 bezieht, müsste bis zum 15. April 2020 bezahlt werden. Wenn Sie nur Scheckzahlungen bearbeiten können, so sind die Zahlungen bei registrierten Bankagenten möglich. Bitte prüfen Sie unbedingt, ob die Ihnen nächstgelegene Bankfiliale für die Zahlung geöffnet ist.
 

EMPLOYEE RETENTION SCHEME („ERP“)

Dieses Programm ist für Mitarbeiter gedacht, die aufgrund der Auswirkungen von Covid-19 auf die Wirtschaft unbezahlten Urlaub nehmen müssen. Um sich für das ERP zu qualifizieren, müssen die Mitarbeiter eines privaten Unternehmens zunächst registriert sein und Beiträge zum Employment Insurance System („EIS“) geleistet haben. Außerdem müssen sie eine schriftliche Anordnung auf unbezahlten Urlaub für mindestens 30 Tage erhalten haben. Das Programm ist auf Arbeitnehmer mit einem Lohn von 4.000 RM und darunter beschränkt. Der ERP-Antrag für betroffene Mitarbeiter muss vom Arbeitgeber eingereicht werden. Sobald der Arbeitgeber die Mittel erhält, muss er den Betrag innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Zahlung von PERKESO auf das Bankkonto des Arbeitnehmers überweisen.
 

Unternehmen

Am 21. August 2020 genehmigte die Companies Commission of Malaysia ("SSM") die Beantragung einer Fristverlängerung ("EOT") für den Umlauf und die Einreichung von geprüften Jahresabschlüssen für Geschäftsjahre, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. März 2020 endeten. Stichtag für die Einreichung des EOT-Antrags ist der 30. September 2020, und es wird eine Gebührenbefreiung für eine solche Einreichung von EOT gewährt.

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