Home
Intern
veröffentlicht am 29. April 2020
Am 15. März 2020 veröffentlichte die EU-Kommission die Durchführungsverordnung (künftig DVO) EU-2020/402 und führte eine Ausfuhrgenehmigungspflicht für bestimmte persönliche Schutzausrüstungen ein. Diese Verordnung wurde mit der DVO EU-2020-426 vom 19. März 2020 geändert.
Da die epidemiologische Krise weiter anhält, nimmt die Nachfrage nach persönlichen Schutzausrüstungen stetig zu.
Daher hat sich die EU-Kommission dazu entschieden, die bestehenden Ausfuhrgenehmigungspflichten für Schutzusüstungen (Schutzbrillen und Visiere, Mund- und Nasenschutz sowie Schtuzkleidung) um weitere 30 Tage zu verlängern (DVO-EU-2020-568 vom 23. April 2020).
Coronavirus: Was Sie unbedingt wissen müssen
Ewald Plum
Dipl. Finanzwirt (Zoll), Experte für Zoll-, Verbrauchsteuer- und Außenwirtschaftsrecht
Partner
Anfrage senden
Profil