China erweitert Kreis der Länder für visumfreie Einreise

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veröffentlicht am 12. März 2024 | Lesedauer ca. 2 Minuten


Nach einer Ankündigung des chinesischen Außenministeriums werden die Bürger sechs weiterer europäischer Länder von der Visumpflicht für die Einreise nach China ausgenommen. Dies betrifft die Belgien, Irland, Luxemburg, Österreich, Schweiz und Ungarn. Es handelt sich bereits um die zweite Runde von Einreiseerleichterungen, nachdem für Kurzreisen bis 15 Tage bereits im November vergangenen Jahres die Visumpflicht für Bürger aus für Deutschland, Malaysia, Niederlande, Frankreich, Spanien und Italien aufgehoben wurde.


    

Die Visumpflicht für Bürger aus Belgien, Irland, Luxemburg, Österreich, der Schweiz und Ungarn soll ab dem 14. März 2024 entfallen, wobei die Regelung zunächst bis zum 30. November 2024 befristet ist. Es bleibt abzu­warten, ob die Erleichterung darüber hinaus verlängert werden wird. Die visumfreie Einreise ist mit einem ge­wöhnlichen Reisepass für bis zu 15 Tage zu Geschäfts-, Tourismus-, Familienbesuchs- und Transitzwecken möglich.

Die Einreise nach China kann über alle See-, Land- und Lufthäfen erfolgen. Es ist nicht erforderlich, dass Reisende direkt aus ihrem Heimatland nach China reisen, sondern die Einreise kann auch aus einem Drittland erfolgen. Der Reisepass sollte mindestens für den Zeitraum des Aufenthalts in China gültig sein, zu empfehlen ist jedoch eine längere (Rest-)Geltungsdauer von mindestens sechs Monaten. Eine Voranmeldung der Reise bei der Visaagentur, einem chinesischen Konsulat oder der Botschaft ist nicht erforderlich.

Bei der Einreise können die Beamten den Zweck der Reise prüfen, also ob die Voraussetzungen der visumfreien Einreise vorliegen. Es ist daher empfehlenswert, entsprechende Dokumente, die den Zweck der Reise belegen, bei sich zu führen und auf Nachfrage vorzulegen. Dies können zum Beispiel Flug- und Hotelbuchungen sein oder auch private wie geschäftliche Einladungsschreiben. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Einreise verweigert werden kann. Zu beachten ist ferner, dass sich Einreisende innerhalb von 24 Stunden polizeilich anmelden müssen. In der Regel übernehmen das die Hotels. Wer allerdings privat unterkommt, muss sich innerhalb der Frist selbst bei der örtlichen Polizei anmelden. Ein Versäumnis kann Bußgelder als auch verstärkte Nachfragen bei einer möglichen Wiedereinreise nach sich ziehen.

Nach der Einreise kann unter Umständen eine Verlängerung des Aufenthalts über die 15 Tage hinaus beantragt werden. Hier ist jedoch von einer gründlichen Prüfung durch die Behörden auszugehen. Der Grund, der eine Verlängerung des Aufenthalts erforderlich macht, muss nach der visumfreien Einreise eingetreten sein. Weiß der Reisende bereits vorher, dass sein Aufenthalt 15 Tage übersteigen wird, muss weiterhin ein Visum beantragt werden. Andererseits bestehen derzeit keine Einschränkungen im Hinblick auf die Anzahl von visumfreien Ein­reisen sowie auf die Gesamtzahl von Aufenthaltstagen, das heißt es ist denkbar, nach 15 Tagen auszureisen und anschließend wieder nach China einzureisen, sofern die Voraussetzungen für die visumfreie Einreise vor­liegen. Für Aufenthalte zu Studien- oder Arbeitszwecken und andere Zwecke ist grundsätzlich weiterhin ein Visum er­forderlich. 

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