Brasilien: Regelung des befristeten Visums für „digitale Nomaden”

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veröffentlicht am 7. April 2022 | Lesedauer ca. 2 Minuten

 

Die COVID-19-Pandemie hat die Arbeitsweise vieler Personen verändert. Insbesondere die Fernarbeit, auch als „anywhere office” bezeichnet, hat sich in den meisten Unter­nehmen zu einem gängigen Muster etabliert und bietet mithin eine größere Flexibilität und Erleichterung für Arbeitnehmer, die sich beispielsweise dafür entscheiden, in an­deren Städten oder insbesondere anderen Ländern als dem Ort ihrer Einstellung zu arbeiten, ohne dass sich diese Entscheidung auf ihre Position oder ihre Tätigkeit auswirkt. 

  

 

In diesem Zusammenhang hat der Nationale Einwanderungsrat des Ministeriums für Justiz und öffentliche Sicherheit (MJSP) am 24. Januar 2022 die Resolution Nr. 45 veröffentlicht, um die Aktivitäten der so genannten „digitalen Nomaden” in Brasilien zu fördern und mithin den Aufenthalt von Ausländern, die in Unternehmen außerhalb des nationalen Territoriums beschäftigt sind und in Brasilien leben wollen, durch ein temporäres Visum zu ermöglichen. 
 
Für die Zwecke dieser Regelung wird ein „digitaler Nomade” als ein Einwanderer betrachtet, der in der Lage ist, seine Arbeitstätigkeit in Brasilien für einen ausländischen Arbeitgeber aus der Ferne und mit Hilfe von Informa­tions- und Kommunikationstechnologien auszuüben.
 
Nicht von dieser Regelung erfasst ist der Einwanderer, welcher Arbeitstätigkeiten für einen Arbeitgeber in Brasilien ausübt oder dessen Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung von Arbeitstätigkeiten in Brasilien durch eine andere Verordnung geregelt ist.
 
Das temporäre Visum für den digitalen Nomaden sieht eine anfängliche Aufenthaltsdauer von einem Jahr vor, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um den gleichen Zeitraum. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er eine Verbindung zu einem Unternehmen außerhalb des brasilianischen Hoheitsgebiets hat, über ein monat­liches Mindesteinkommen von 1.500 US-Dollar verfügt oder ein Bankguthaben von mindestens 18.000 US-Dollar besitzt.
 
Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Tätigkeiten von dem Einwanderer auch als Tourist ausgeübt werden können, wobei je nach Staatsangehörigkeit die für die Dauer des Aufenthalts geltenden Vorschriften und das Erfordernis eines Touristenvisums zu beachten sind.
 
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass der Ausländer mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in Brasilien sein globales Einkommen auch der brasilianischen Besteuerung unterwerfen muss, da in Brasilien das Welteinkommensprinzip herrscht.
 
Bei Interesse an einem temporären Visum als digitaler Nomade in Brasilien, sollte unbedingt geprüft werden, ob mit dem Herkunftsland ein bilaterales Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in Anspruch genommen werden kann oder anderweitige Regelungen greifen. So besteht beispielsweise kein Doppel­be­steuerungsabkommen zwischen Brasilien und Deutschland und eine steuerliche Beratung im Vorfeld ist dringend ratsam, um das Risiko einer Doppelbesteuerung zu vermindern. Ferner sollten mit dem Arbeitgeber im Herkunftsland entsprechende Abmachungen/Vertragsanpassungen getroffen welchen, welche die Arbeitstätigkeit aus Brasilien ermöglichen.  
 
Unsere internationalen und interdisziplinären Experten bei Rödl & Partner stehen Ihnen bei diesem Vorhaben gerne zur Verfügung, insbesondere bei der Beantragung des temporären Visums sowie bei der steuerlichen und arbeitsrechtlichen Optimierung des Vorhabens aus deutscher und brasilianischer Sicht.

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