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veröffentlicht am 28. Oktober 2021 | Lesedauer ca. 3 Minuten
Im Rahmen von Betriebsprüfungen bei gemeinnützigen Organisationen treten vermehrt Diskussionen zwischen der steuerbegünstigten Körperschaft und dem Finanzamt auf, in denen es um eine Nachversteuerung von Vorgängen geht, die per Gesetz an sich steuerfrei gestellt sind. Dabei handelt es sich konkret um die fehlende Erbringung von Nachweisen und Unterlagen, die die Steuerbefreiung belegen sollen.
Betriebsprüfung bei steuerbegünstigten Körperschaften
Ronny Oechsner
Steuerberater
Associate Partner
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Gesundheits- und Sozialwirtschaft