Aktuelle Situation auf dem ukrainischen Devisenmarkt

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Seit über 1 Jahr führt die ukrainische Regierung Maßnahmen durch, die der Stabilisierung der Situation auf dem Devisenmarkt der Ukraine dienen sollen. Eine leichte Verbesserung der Lage ist zu verzeichnen: Der Umtauschkurs ist zwar noch sehr hoch, aber seit Monaten stabil. Die Reserven der NBU (Nationalbank der Ukraine) sind von 5 Mrd. (Anfang des Jahres 2015) auf fast 10 Mrd. US-Dollar gestiegen und die Wirtschaftsleistung fällt nicht mehr so rapid wie noch vor ein paar Monaten.
 
Dennoch ist es erforderlich, weitere Maßnahmen zu treffen um die Lage auf dem Devisenmarkt weiter zu stabilisieren. Am 4. September 2015 ist die Verordnung Nr. 581 der NBU „Über die Regulierung der Situation auf dem Finanz- und Devisenmarkt der Ukraine” in Kraft getreten. Damit hat die NBU einige Devisenbeschränkungen abgeschafft und einige hat sie bis zum 4. Dezember 2015 verlängert.
 
Die Devisenbeschränkungen nach der neuen Verordnung kann man wie folgt zusammenfassen:
 

1. Auszahlungen aus den Konten in Fremdwährung sind täglich bis zu 20.000 UHA (ukrainische Hrywna) möglich (bis September 2015 waren Auszahlungen lediglich bis 15.000 UHA möglich).
 

2. Auszahlungen aus den Konten in der nationalen Währung sind bis zu 300.000 UHA pro Operationstag möglich (bis September waren Auszahlungen bis lediglich 150.000 UHA pro Operationstag möglich).
 

3. Der Verkauf von Devisen an natürliche Personen ist nach wie vor täglich auf 3.000 UHA (ca. 150 Euro) beschränkt.
 

4. Inländische und ausländische natürliche Personen können 15.000 UAH in Äquivalent pro Operationstag ins Ausland überweisen, aber nicht mehr aber als 150.000 UAH im Monat. Diese Beschränkung gilt nicht z.B. für Überweisungen für Gehälter (wichtig für entsendete Mitarbeiter, für ausländische Firmen, Pensionen, Unterhaltszahlungen etc.).
 

5. Gemäß der neuen Verordnung müssen weiterhin 75 Prozent aller Deviseneinkünfte von Exportgeschäften inländischer und juristischer Personen zwingend umgetauscht werden.
 

6. Nach wie vor ist die Rückzahlung der Verpflichtungen aus Kreditverträgen zwischen ukrainischen Kreditnehmern und ausländischen Kreditgebern vor Ablauf der Vertragsfristen nicht erlaubt.
 

7. Den Banken ist es nach wie vor nicht erlaubt, Devisen für die Tilgung der Verpflichtungen aus dem Wareneinkauf, für die Geschäfte, für die die Zollabfertigung bis 1. Januar 2014 erfolgt ist, zu verkaufen.
 

8. Ausländischen juristischen Personen ist es nicht erlaubt, Gewinne in ausländischer Währung ins Ausland zu überweisen. Dazu gehören:
  • Verkauf von Anteilen
  • Verkauf von Aktien
  • Austritt aus der Gesellschaft
  • Stammkapitalherabsetzung
  • Dividendenausschüttung
     

9. Abgeschafft wurde das Erfordernis der obligatorischen Vorlage der Bescheinigungen von staatlichen Finanzbehörden über die Nichtverschuldung juristischer Personen für den Kauf und die Überweisung der Fremdwährung ins Ausland bei Importgeschäften von mehr als 50.000 US-Dollar.
 

10. Online-Überweisungen sind ausschließlich in der ukrainischen Nationalwährung zulässig.
 

11. Der Eingang der Devisenzahlungen in die Ukraine aus Exportgeschäften darf 90 Tage nicht überschreiten.

 

Fazit

Die aufgeführten Beschränkungen gelten bis zum 4. Dezember 2015. Es ist zu erwarten, dass die meisten Regelungen der Verordnung darüber hinaus verlängert werden. Die ukrainische Regierung spricht von einer Stabilisierung der Situation auf dem Devisenmarkt in der Ukraine. Es bleibt zu hoffen, dass sich dieser Prozess fortsetzen wird und alle Devisengeschäfte in der Ukraine und aus der Ukraine ins Ausland ohne Beschränkungen bald wieder im vollen Umfang möglich werden.
 

zuletzt aktualisiert am 23.10.2015

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