10 Thesen zu Wasserentgelten in Bayern – Stand 2025

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​​​​​veröffentlicht am 28. März 2025


Der Preis- und Gebührenatlas der Wasserversorgung in Bayern wurde 2025 zum fünften Mal aktualisiert. Abseits reiner Entgeltvergleiche lassen sich dabei auch dieses Jahr wieder interessante Erkenntnisse zu den Wasserentgelten im Freistaat gewinnen. Die Highlights haben wir erneut in 10 Thesen zusammengefasst.


1. Die Wasserversorgung in Bayern bleibt kleinteilig

In Bayern gibt es insgesamt 2.056 kommunale Gebietskörperschaften, die sich aus 2.031 kreisangehörigen Gemeinden und 25 kreisfreien Städten zusammensetzen. Die Anzahl der Wasserversorger beläuft sich auf ca. 1.787. Im Verhältnis gesehen, versorgt somit in rund 87 Prozent der Fälle ein Versorger mindestens eine bayerische Kommune.

2. Der typische Familienhaushaltmuss für Trinkwasser im neuen Jahr erneut tiefer in die Tasche greifen

Im Durchschnitt ist das typfallbasierte Wasserentgelt in Bayern gegenüber dem Vorjahr um 7,57 Prozent gestiegen und beläuft sich damit aktuell auf 360,69 Euro pro Jahr (netto).

3. Die Bandbreite der Wasserentgelte ist äußerst hoch

Je nach Ortschaft rangiert das Wasserentgelt für einen typischen Haushalt pro Jahr zwi-schen 52,77 Euro und 986,05 Euro (netto). Auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte zahlt man in der kreisfreien Stadt Kaufbeuren mit durchschnittlich 183,59 Euro (netto) pro Jahr am wenigsten für Trinkwasser. Am teuersten ist das Trinkwasser dahin-gegen im Landkreis Kronach mit durchschnittlich 566,52 Euro pro Jahr (netto).

4. ​Seit Anfang 2025 haben bereits zahlreiche Wasserversorger eine Entgeltanpassung vorgenommen

306 Wasserversorger haben bereits zum oder seit dem 1. Januar 2025 eine Anpassung ihrer Wasserentgelte vorgenommen. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren es zu diesem Zeitpunkt nur 247 Versorger und später kamen noch 160 unterjährige Preisanpassungen hinzu.

5. In letzter Zeit wurden vermehrt Entgeltanpassungen durchgeführt

Zusammen mit den Versorgern, die bereits in diesem Jahr eine Entgeltanpassung vorgenommen haben, beläuft sich der Anteil der Wasserversorger, die seit Beginn des Vorjahres eine Entgeltanpassung vorgenommen haben, schon jetzt auf insgesamt rund 40 Prozent.

6. Die Anzahl der Wasserentgelte mit einer Gültigkeit von mehr als vier Jahren nimmt ab

In 17,9 Prozent der Fälle liegt die letztmalige Anpassung der Wasserentgelte länger als vier Jahre (maximaler Kalkulationszeitraum gem. Art. 8 Abs. 6 KAG) zurück. Dieser Anteil entspricht dem niedrigsten Wert im gesamten Betrachtungszeitraum seit dem Jahr 2020.

7. Gebühren bleiben vorrangige Entgeltart

In 1.563 Fällen der auswertbaren Anzahl an Wasserversorgern erfolgt die Abrechnung der Leistung mittels öffentlich-rechtlicher Gebühren. 99 Mal werden privatrechtliche Wasserentgelte erhoben.

8. Der Anteil der Finanzierung über Grundgebühren/-preise bleibt im Mittel konstant

Für den ,,typischen‘‘ Haushalt sind 17,41 Prozent der jährlichen Kosten unabhängig von der abgenommenen Menge (Vorjahr 17,45 Prozent).

9. Informationen über Wasserentgelte sind im Internet größtenteils vorhanden

Der Anteil der Wasserversorger, denen über das Internet ein eindeutiges Wasserentgelt zugeordnet werden kann, beträgt aktuell rund 93 Prozent. Im Jahr 2020 war dies nur bei rund 84 Prozent aller Fälle möglich.

10. Die Qualität der Informationen ist teilweise noch ausbaufähig

In 239 Fällen (9,38 Prozent) sind im Internet nur unvollständige, widersprüchliche oder veraltete Informationen zu den verschiedenen Wasserentgelten aufzufinden.


Sie betreiben eine Wasserversorgung und haben abseits der Einordnung der eigenen Wasserentgelte im Vergleich zu anderen Versorgern (siehe Preis- und G​ebührenat​las der Bayerischen Wasserversorgung​)​ noch weitere Fragen zu Besonderheiten von Wasserentgelten im Freistaat Bayern? Oder stellen Sie aktuell Überlegungen von der Neukalkulation Ihrer Wasserentgelte bis hin zur Umstellung auf ein neues Preis- und Gebührenmodell an, das aktuellen Herausforderungen  wie etwa dem Klimawandel  besser gerecht werden soll als bislang? Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Rückfragen zur Verfügung.​








Quelle:​

 1 Der durchschnittliche Wasserverbrauch in Bayern beträgt 47 m³ je Einwohner im Jahr (©Bayerisches Landes-amt für Statistik, Fürth 2022). Bei der Berechnung wird entsprechend von 152,75 m³ Verbrauch in einem Vierpersonenhaushalt (im Einfamilienhaus) ausgegangen, da es bei Haushalten mit mehreren Personen zu Synergieeffekten bei der Wassernutzung kommt, werden je zusätzliche Person 0,25 vom Personenfaktor (im Vierpersonen-haushalt 3,25) abgezogen. Bei den bereitgestellten Informationen handelt es sich ausschließlich um Daten, die aus öffentlich zugänglichen Quellen ermittelt wurden. Stand der Informationen: März 2025

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