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Ihr Wasser-Team
Zur richtigen Einordnung der Ergebnisse muss stets beachtet werden, dass die alleinige Beurteilung von Wasserversorgungsunternehmen anhand der Höhe der verlangten Entgelte zu kurz greift. Vielmehr sollten in den Vergleich grundsätzlich die Rahmenbedingungen der Leistungserstellung und der Finanzierung des jeweiligen Wasserversorgungsunternehmens einbezogen werden. Dies setzt eine weitergehende Auseinandersetzung mit der örtlichen Wasserversorgung voraus.
Kennzahlenvergleiche (Benchmarking) sind ein seit Jahren erprobtes Mittel, strukturelle Rahmenbedingungen von Wasserversorgungsunternehmen im Vergleich zu anderen Versorgern zu bewerten und damit unter anderem auch Unterschiede in der Kostenentstehung greifbar zu machen. Damit gilt: Keine Aussagen zur Höhe von Wasserentgelten ohne die mehrdimensionale Einordnung der Leistungen mit Benchmarking!
Neben der Leistungsentstehung müssen beim Vergleich von Wasserentgelten stets auch Grundlage, Umfang und Zielsetzung der Finanzierung berücksichtigt werden. Dies setzt die Auseinandersetzung mit Fragen einer angemessenen Kostendeckung und detaillierte Kenntnisse zur Kalkulation von Wasserentgelten voraus. Unabhängig davon, ob es sich bei den verglichenen Wasserentgelten um öffentlich-rechtliche Gebühren oder privatrechtliche Preise handelt, gilt damit: Kein Vergleich zur Höhe von Wasserentgelten ohne Kenntnis der örtlichen Finanzierungshistorie und -zielsetzung!
* Der durchschnittliche Wasserverbrauch in Bayern beträgt 47 m³ je Einwohner im Jahr (©Bayerisches Landesamt für Statistik, Fürth 2022).
** Bei der Berechnung wird entsprechend von 152,75 m³ Verbrauch in einem Vierpersonenhaushalt (im Einfamilienhaus) ausgegangen. Bei den bereitgestellten Informationen handelt es sich ausschließlich um Daten, die aus öffentlich zugänglichen Quellen ermittelt wurden. Stand der Informationen: März 2024
Tilman Reinhardt
B.A. Betriebswirtschaft
Senior Associate
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Juliane Port
Betriebswirtin (IWW)