Ukraine: Änderung der Liste mit Niedrigsteuerländer

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veröffentlicht am 15. März 2018

 

Am 7. März 2018 sind Änderungen in der ukrainischen Liste mit Niedrigsteuerländer in Kraft getreten. Fünf Länder, nämlich Estland, Lettland, Malta, Georgien und Ungarn wurden aus der Liste gestrichen.


Die Liste der Niedrigsteuerländer dient der Verrechnungspreiskontrolle sowie der Anwendung der Vorschriften zur Bekämpfung der Steuerumgehung. Diese Liste wurde am Ende 2017 um 19 neue Länder und Gebiete erweitert, darunter Estland, Lettland, Malta, Georgien und Ungarn.


Die Streichung der oben erwähnten Länder aus der Liste bedeutet, dass die Vorschriften zur Bekämpfung der Steuerumgehung auf die Geschäfte mit den Vertragspartnern aus diesen Ländern nicht anwendbar sind und diese Geschäfte keiner weiteren Verrechnungspreiskontrolle in 2018 unterliegen, es sei denn es gibt andere Gründe dafür (z.B. es handelt sich um konzerninterne Geschäfte zwischen dem ukrainischen und dem ausländischen Unternehmen).


Es ist auch zu beachten, dass die Geschäfte der ukrainischen Unternehmen mit den Vertragspartnern aus diesen Ländern im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 6. März 2018 als kontrollierte Transaktionen gelten können, sofern der Wert solcher Geschäfte mit einem Geschäftspartner über UAH 10 Millionen und der Jahresumsatz des Steuerpflichtigen im Jahr 2018 über UAH 150 Millionen liegen. In diesem Fall ist die Verrechnungspreisdokumentation für diese Geschäfte zu erstellen und die Geschäfte sind im Bericht über die kontrollierten Geschäfte für das Jahr 2018 anzumelden.

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