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Das südafrikanische Finanzamt (SARS) hat am 28. Oktober 2016 zusätzliche Anforderungen an die Verrechnungspreisdokumentation veröffentlicht. Die zusätzlichen Aufzeichnungspflichten gelten für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Transaktionen, die den Gesamtwert von 100 Mio. Rand im Steuerjahr übersteigen. Bei Überschreitung der 100-Millionen-Rand-Grenze sind die zusätzlichen Aufzeichnungspflichten auf alle Transaktionen mit einem Wert von mehr als 5 Mio. Rand anwendbar. Die neuen Aufzeichnungspflichten gelten dabei für Veranlagungszeiträume, die am oder nach dem 1. Oktober 2016 beginnen.
o) Nachweis über bestehende unilaterale, bilaterale oder multilaterale Advance Pricing Agreements (Preissetzungsvereinbarungen) bzw. ausländische Steuerbeschlüsse und -vorbescheide.
Aus den vorstehenden Ausführungen wird deutlich, wie sehr die SARS bereits mit der Umsetzung der BEPS-Empfehlungen der OECD und des lokalen Davis-Komitees begonnen hat. Daher ist es für multinationale Unternehmen in Südafrika unerlässlich, eine geeignete Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen, um damit den Finanzbehörden innerhalb der gesetzlichen Fristen die erforderliche Transparenz zu den grenzüberschreitenden Geschäftsvorfällen mit verbundenen Gesellschaften zu bieten.
zuletzt aktualisiert am 17. Januar 2017
Klaus Bornebusch
Chartered Accountant (Südafrika), Auditor (Südafrika), Tax Consultant (Südafrika), Assessor (Südafrika)
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Roger Bramwell
Steuerexperte (Südafrika)