Model 232 in Spanien: Transaktionen mit verbundenen Parteien

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​​​​veröffentlicht am 13. November 2018

 

In Spanien müssen Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen, Minderungen von Erträgen aus immateriellen Vermögenswerten und Tätigkeiten sowie Situationen im Zusammenhang mit Steueroasen im Modell 232 erklärt werden.

 

Die Frist für die Einreichung des Modells 232 ist der Folgemonat auf die zehn Monate nach Ablauf des Steuerzeitraums, auf den sich die zu übermittelnden Informationen beziehen. So muss beispielsweise für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2017 enden, das Modell 232 zwischen dem 1. November und dem 30. November 2018 eingereicht werden.
Die spezifischen Informationen zu konzerninternen Transaktionen, die im Modell 232 anzugeben sind, stellen sich wie folgt dar:
  • Steueridentifikationsnummer der verbundenen Unternehmen oder Personen (NIF);
  • Informationen darüber, ob es sich bei dem nahestehenden Unternehmen um eine natürliche Person, ein Unternehmen oder eine andere Person handelt;
  • Vor- und Nachname der nahestehenden Person oder Firmenname der nahestehenden Person;
  • Art der Beziehung;
  • Provinz / Ländercode des nahestehenden Unternehmens;
  • Art der Operation;
  • Einkommen / Zahlung;
  • Verrechnungspreisbewertungsverfahren; und
  • Transaktionsbetrag (ohne Mehrwertsteuer).

Wann müssen die verbundenen Geschäftsvorgänge im Modell 232 eingefügt werden?

1. Wenn die gesamten Transaktionen zwischen zwei verbundenen Unternehmen den Betrag in Höhe von 250.000 Euro überschreiten, sind die gesamten verbundenen Transaktionen mit dieser verbundenen Partei dokumentationspflichtig, unabhängig von der Höhe des Betrages. Die Erklärung muss für jede der verbundenen Parteien, pro verbundener Transaktion und Methode ohne, ohne diese gegeneinander aufzurechnen, durchgeführt werden.

 

Zum Beispiel: Wenn ein Unternehmen drei Arten von Transaktionen mit demselben verbundenen Unternehmen vornimmt:  

  1. Verkauf von Produkten: 100.000 Euro
  2. Kauf von Produkten: 60.000 Euro
  3. Zahlung von Zinsen: 95.000 Euro

Diese 3 Transaktionen müssen in verschiedenen Zeilen dokumentiert werden.

 

2. Spezifische Transaktionen mit demselben verbundenen Unternehmen, die einen Wert von insgesamt 100.000 Euro überschreiten, sind dokumentationspflichtig. Folgende Transaktionen werden als spezifische Transaktionen angesehen:
  • Von Einkommensteuerpflichtigen im Laufe einer Geschäftstätigkeit vorgenommene Geschäftsvorgänge, auf die ein Besteuerungssystem auf Pauschalbasis anwendbar ist, mit Unternehmen an denen diese oder ihre Ehepartner, Vorfahren und Nachfahren einzeln oder zusammen in Höhe von oder über 25% am Gesellschaftskapital oder den Eigenmitteln beteiligt sind.
  • Übertragung von Geschäftsbereichen.
  • Übertragung von Aktien oder Gesellschaftsbeteiligungen, die Beteiligungen am Eigenkapital entsprechen, von jeder Art von Gesellschaften, die nicht an den geregelten Märkten zugelassen sind oder die an den geregelten Märkten in Steuerparadiesen zugelassen sind.
  • Immobilientransaktionen.
  • Transaktionen von immateriellen Vermögenswerten.

 

3. Vorgänge gleicher Art, für die die gleiche Verrechnungspreisbewertungsmethode gilt und die mit derselben nahe stehenden natürlichen oder juristischen Person durchgeführt wurden, sofern der Gesamtbetrag aller Vorgänge innerhalb desselben Steuerzeitraums mehr als 50 Prozent des Umsatzes des Unternehmens beträgt, unabhängig von der Höhe der Gesamtvergütung für die mit derselben nahe stehenden natürlichen oder juristischen Person durchgeführten Vorgänge.

 

4. Spanische Geschäftsvorgänge, die vom Modell 232 ausgeschlossen sind:
  • Spanische Steuergruppen (unabhängig vom Transaktionsvolumen).
  • Wirtschaftliche Interessensgemeinschaften, temporäre Unternehmenszusammenschlüsse (unabhängig vom Umfang der Geschäftstätigkeit), mit Ausnahme von temporären Unternehmenszusammenschlüssen oder anderen analogen Formen der Zusammenarbeit, die von der Befreiung von im Ausland durch Betriebsstätten erzielten Einkünften Gebrauch machen (Art. 22 KStG).
  • Transaktionen, die im Rahmen von Übernahmeangeboten oder Übernahmeangeboten für Wertpapiere durchgeführt werden (unabhängig vom Transaktionsvolumen).

 

Verringerung der Ergebnisse aus immateriellen Vermögenswerten und Geschäftsvorgängen sowie Situationen im Zusammenhang mit Steueroasen.

Für die Angabe von Erträgen aus immateriellen Vermögenswerten (Art. 23 und Übergangsbestimmung 20 des KStG) oder mit Steueroasen durchgeführte Transaktionen (in denen alle Operationen gemeldet werden müssen, nicht nur verbundene Geschäftsvorgänge) wenden Sie sich bitte direkt an Rödl & Partner Spanien.

Kontakt

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Ana Muñoz

Consultor de Precios de Transferencia

Associate Partner

+34 91 5359 977

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