OECD: Leitlinien zur Implementierung des CbC Reporting

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Am 29. Juni 2016 hat die OECD Leitlinien zur Implementierung des Country-by-Country („CbC”) Reporting insbesondere zu aufgekommenen Interpretationsspielräumen veröffentlicht, um eine übereinstimmende und rasche Implementierung in den Staaten zu gewährleisten.

 

Folgende Aspekte werden von der „Guidance on the Implementation of the Country-by-Country Reporting” (BEPS Action 13) angesprochen:
  • Übergangsregelungen zur Erstellung des CbC Reporting;
  • Anwendung des CbC Reporting für Investmentfonds;
  • Anwendung des CbC Reporting für Personengesellschaften; und
  • Einfluss von Währungskursschwankungen auf den Schwellwert von 750 Mio. € zur Erstellung des CbC Reporting.


Hintergrund

Im Jahr 2013 haben die OECD einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung („BEPS – Base Erosion and Profit Shifting”) verabschiedet. Ein BEPS-Aktionspunkt beschäftigte sich in diesem Rahmen mit Verrechnungspreisdokumentation und länderbezogenen Berichterstattung.
 

Der am 5. Oktober 2015 vorgestellte finale Bericht („Action 13: 2015 Final Report - Transfer Pricing Documentation and Country-by-Country Reporting”) beinhaltete einen dreistufigen Ansatz, sog. „three-tiered approach”, bestehend aus
  • ein Masterfile,
  • eine landesspezifische Dokumentation (Local file) und
  • ein CbC Reporting.
     

Das CbC Reporting soll in diesem Zuge zur allgemeinen Risikoabschätzung der Verrechnungspreisgestaltung von international vertretenen Unternehmensgruppen und zur Vermeidung von BEPS dienen. Hiernach sind für jedes Steuergebiet, in denen eine Unternehmensgruppe tätig ist, bspw. aggregierte Informationen zur Einkünfteverteilung als auch zu Vorsteuergewinnen auszuweisen.
 
Folglich wird das CbC Reporting den Steuerbehörden eine breite Einsicht ermöglichen, in welchen Ländern u.a. die Wertschöpfungstreiber allokiert sind und in welchen Jurisdiktionen maßgeblich Steuern bezahlt und geschuldet werden.    

zuletzt aktualisiert am 06. Juli 2016

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