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veröffentlicht am 23. Februar 2017Am 1. Februar 2017 stellte der indische Finanzminister das Jahressteuergesetz 2017-18 vor. Es enthält auch wichtige Gesetzesänderungen zum Thema Verrechnungspreise. Die Änderungen beinhalten eine Einschränkung der Abzugsfähigkeit von Zinsaufwand für Darlehen verbundener Unternehmen. Eingeführt werden auch Folgeberichtigungen, die zu einem zusätzlichen Ansatz von Zinseinkünften nach Gewinnkorrekturen führen können. Positiv hervorzuheben ist die Einengung der Anwendbarkeit der Verrechnungspreisgrundsätze auf rein nationale Sachverhalte („Domestic Transfer Pricing”).
Den vollständigen Artikel finden Sie in englischer Sprache:Indian Union Budget 2017 - Transfer Pricing update
Rahul Oza
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