Polen: Dokumentationspflichten für das Geschäftsjahr 2019

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veröffentlicht am 8. Juli 2020

 

Die Corona-Pandemie hat bisher die Aufmerksamkeit stark auf die akut drängenden Themen gelenkt. Trotz der vielen Themen, die Sie in den letzten Wochen beschäftigt haben, bleiben weiterhin die gewöhnlichen Compliance-Pflichten bestehen.

 

Im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen in Polen möchten wir daher auf Ihre Dokumentations- sowie auch besonderen Mitteilungspflichten für das Geschäftsjahr 2019 hinweisen.

 

Aktuelle Fristen

Aktuell wurde die Frist zur Abgabe der Erklärung über die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation sowie zur Erfüllung der neuen Mitteilungspflicht („TPR”) auf den 31. Dezember 2020 verschoben. Diese Frist betrifft die Gesellschaften, deren Steuerjahr dem Kalenderjahr entsprechen.

 

Obschon die Frist auf das Jahresende fällt, empfehlen unsere Kollegen aus Polen, die Erstellung Ihrer polnischen Verrechnungspreisdokumentation frühzeitig aufzunehmen. Die dynamische und lokal unvorhersehbare Entwicklung der Corona-Pandemie sowie die zusätzliche Herausforderung, dass wichtige Informationsträger für eine Dokumentation im Home-Office sind, können die Dokumentationserstellung erschweren.

 

Geändert: Umfang der Dokumentation und die Definition „nahestend” 

Zugleich möchten wir Sie über eine weitere Novellierung der Dokumentationsvorschriften informieren. So wurde die Definition der verbundenen Unternehmen und der Umfang der Dokumentation geändert. Beispielsweise hat eine jede Dokumentation nunmehr eine Datenbankstudie im Rahmen der Angemessenheitsanalyse zu enthalten. Zudem wurden neue Grundsätze für die Ermittlung, welche Geschäfte dokumentiert werden müssen, und die Berichtspflicht unter Anwendung des Formulars TPR eingeführt. Das Formular TPR kann ausschließlich anhand einer fertigen Verrechnungspreisdokumentation ausgefüllt werden. Diese Mitteilungspflicht beinhaltet Informationen über Geschäfte, die zwischen verbundenen Unternehmen abgeschlossen werden und über Geschäfte des Steuerpflichtigen mit Unternehmen aus sog. Steueroasen. Im TPR-Formular haben Steuerpflichtige detaillierte Angaben zu den mit verbundenen Unternehmen abgeschlossenen Geschäften offenzulegen, darunter die Methode zur Überprüfung der Preise und Ergebnisse der Angemessenheitsanalyse.

 

Das Ziel der TPR-Berichterstattung besteht darin, ausgewählte Informationen von Steuerpflichtigen für Zwecke einer Risikoanalyse zu erhalten, inwieweit Strukturen zur Vermeidung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung bestehen könnten.

 

Um insbesondere auch anhand der eigenen Daten die Interpretationskraft für Steuerbehörden einschätzen zu können, ist eine baldige Anfertigung der Dokumentations- und Mitteilungspflichten von Vorteil.

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