BEPS auf einen Blick: OECD Verrechnungspreisrichtlinien für Finanztransaktionen

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​veröffentlicht am 11. Mai 2020 | Lesedauer ca. 7 Minuten

 

Eineinhalb Jahre nach der Veröffentlichung des Diskussionsentwurfs und mehrere Konsultationsrunden später hat die OECD am 11. Februar 2020 die finale Version der Verrechnungspreisrichtlinien für Finanztransaktionen (nachfolgend „OECD Richtlinien“ oder „Richtlinien“) veröffentlicht, die als neues Kapitel X in die OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen eingefügt werden soll.

 

   

Das Ziel der OECD Richtlinien ist es, eine konsistente Orientierungshilfe bei der Auslegung des Fremdvergleichsgrundsatzes in Bezug auf Finanztransaktionen zwischen verbundenen Unternehmen zu geben. Insbesondere die konzerninterne Finanzierung über Darlehen und Cash Pools, Hedging, Finanzgarantien und Captive-Versicherungen stehen im Fokus.

 

Die Richtlinien dürften einerseits zwar zu größerer Klarheit und internationaler Einheitlichkeit bei der Bestimmung von Verrechnungspreisen für gruppeninterne Finanztransaktionen führen, werden allerdings auch die Anforderungen betreffend Festlegung und Dokumentation der Fremdüblichkeit der Verrechnungspreise erhöhen.

 

 

Aufbau des Berichts

Der OECD Bericht ist in fünf Hauptkapitel unterteilt:

  1. Interaktion mit Kapitel I der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien (d.h. genaue Abgrenzung der Transaktion),
  2. Treasury Funktion (Darlehen, Cash Pooling und Hedging),
  3. Garantien,
  4. Captive-Versicherungen und
  5. risikofreie und risikoangepasste Rendite.

 

In den folgenden Abschnitten werden die grundlegenden Elemente des Berichts umrissen und die wichtigsten Überlegungen und Empfehlungen aus praktischer Sicht hervorgehoben.

 

Genaue Abgrenzung der Transaktion

Im ersten Kapitel des Berichts wird die Notwendigkeit einer exakten Abgrenzung der Transaktion hervorgehoben, die vor der Preisfindung stattfinden sollte. Steuerzahler sollten sich bei der Analyse einer Finanztransaktion zwischen Unternehmen an die in Kapitel I der TP-Richtlinien dargelegten Anleitungen zur genauen Abgrenzung einer Transaktion halten, um wichtige Fragen zu klären, wie bspw. ob und unter welchen wirtschaftlich relevanten Bedingungen eine Finanztransaktion zwischen Unternehmen als Fremdkapital einzustufen ist. Zu den Faktoren, die in der Hinsicht zu berücksichtigen sind, gehört eine gründliche Prüfung der Vertragsbedingungen und des gesamten Charakters einer bestimmten konzerninternen Finanztransaktion sowohl aus der Perspektive der Darlehensgeber als auch der Darlehensnehmer. Die Prüfung wichtiger Aspekte, wie z.B. ob es einen festen Rückzahlungstermin oder eine im Finanzierungsvertrag festgelegte obligatorische Zinszahlung gibt, oder ob der Darlehensnehmer in der Lage ist, eine Kreditfazilität zu bedienen – um nur einige zu nennen ~ ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Transaktion als Fremdkapital und nicht als Beitrag zum Eigenkapital des Unternehmens eingestuft wird.

 

Der Bericht unterstreicht zudem die Bedeutung und Wichtigkeit des tatsächlichen Sachverhaltes und der wirtschaftlichen Substanz der Transaktion zur Ermittlung eines fremdüblichen Verrechnungspreises. Neben den vertraglich festgelegten Bedingungen müssen zur Bestimmung der tatsächlichen der Transaktion zu Grunde liegenden „geschäftlichen oder finanziellen Beziehungen” auch verschiedene andere Faktoren und Parameter analysiert werden. Abgesehen von der Analyse von marktrelevanten Faktoren, wie z.B. des branchen- und industriespezifischen Finanz- und Liquiditätsbedarfs, der ökonomischen Situation und strategischen Bedeutung eines Unternehmens innerhalb der Gruppe, der Geschäfts- und Finanzierungsstrategie der Gruppe oder den Kapitalbeschaffungsalternativen, ist hierbei insbesondere eine detaillierte Prüfung der von den Vertragsparteien ausgeübten Funktionen, der übernommenen Risiken und der eingesetzten Vermögenswerte erforderlich.

 
Der Bericht unterstreicht hierbei die Notwendigkeit, eine spezifische Funktionsanalyse für gruppeninterne Finanztransaktionen durchzuführen, was bisher in den Verrechnungspreisrichtlinien und Verrechnungspreisdokumentationen von multinationalen Unternehmen häufig noch nicht der Fall ist.

 

Treasury Funktion

Der Bericht beschreibt als Nächstes die Funktionen, die eine Treasury-Abteilung innerhalb eines multinationalen Unternehmens ausüben sollte und geht dann über in eine detaillierte Analyse und Beschreibung der verschiedenen gruppeninternen Finanztransaktionen – von Darlehen über Cash Pooling und Garantien bis hin zu Captive Versicherungen. Für jede der oben genannten Finanztransaktionen liefert die OECD wertvolle Einblicke und praktische Überlegungen, die bei der Analyse der Fremdüblichkeit der Transaktion befolgt werden sollten.

 

Gruppeninterne Darlehen

Hinsichtlich der gruppeninternen Darlehen gibt der Bericht einen Überblick über verschiedene gebräuchliche Methoden zur Ermittlung eines fremdüblichen Verrechnungspreises. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf das sog. „Rating“ und die Auswirkungen einer Gruppenzugehörigkeit und des daraus entstehenden Konzernrückhalts auf die Bonität eines Unternehmens gelegt (d.h. implizite Unterstützung, z.B. bei finanziellen Schwierigkeiten). Abhängig vom Ausmaß des Konzernrückhalts kann sich jedes Ergebnis, vom sog. stand-alone Rating (d.h. Rating des Darlehensnehmers als eigenständiges Unternehmen betrachtet) bis hin zum Gruppenrating, als fremdüblich erweisen.

 

Hinsichtlich der Methoden zur Preisfindung, die bei der Bestimmung des fremdüblichen Verrechnungspreises für die Transaktion verwendet werden können, enthält die OECD-Richtlinie die folgenden Leitlinien:

  • Preisvergleichsmethode (Comparable Uncontrolled Price, CUP): Der Bericht unterstreicht die Notwendigkeit der Identifizierung geeigneter externer Vergleichswerte und das mögliche Erfordernis von Anpassungen zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit, um eine höchstmögliche Kompatibilität der zu vergleichenden Transaktion zu gewährleisten.
  • Refinanzierungskosten (cost of funds): Der Bericht konstatiert, dass in Ermangelung geeigneter externer Vergleichswerte ein möglicher Ansatz darin bestehen kann, die Finanzierungskosten der Darlehensgeber zzgl. einer Gewinnmarge zu erheben. Die Richtlinie weist jedoch auf die Notwendigkeit hin, die Transaktion aus der Perspektive beider Parteien zu analysieren, da ein Darlehensnehmernehmer keine Transaktion eingehen würde, deren Preis auf der Grundlage der Refinanzierungskosten bestimmt wird, wenn er alternativ eine Finanzierung zu günstigeren Bedingungen auf dem freien Markt erhalten könnte.
  • Credit Default Swaps: Der Bericht erwähnt Credit Default Swaps und verwandte Instrumente als potenzielle vergleichbare Transaktionen zur Bestimmung der Risikoprämie eines gruppeninternen Darlehens.
  • Ökonomische Modellierung: Die ökonomische Modellierung kann zur Bestimmung des Transferpreises für ein gruppeninternes Darlehen verwendet werden, insbesondere in Ermangelung geeigneter externer Vergleichswerte. Der Bericht weist darauf hin, dass die Zuverlässigkeit des Ergebnisses der ökonomischen Modellierung von den in das Modell einfließenden Parametern abhängt und dass das Ergebnis keine tatsächliche Transaktion darstellt und daher mit hoher Wahrscheinlichkeit Anpassungen zur Vergleichbarkeit erforderlich machen wird.
  • Meinungen der Bank: Die Verwendung von Bankschreiben oder -meinungen als Proxy zur Bestimmung der Transferpreise für einen gruppeninternen Darlehen gilt nicht als Fremdvergleichsansatz, da sie nicht als tatsächliches Darlehensangebot gewertet werden.

 

Cash Pooling

Im Zusammenhang mit Cash Pooling weist der Bericht hin, dass ein Cash Pool grundsätzlich nur für kurzfristige Darlehen oder Einlagen anwendbar ist und deshalb eine detaillierte Analyse der Transaktion notwendig ist, um zu beurteilen ob diese von kurzfristiger oder langfristiger Natur ist. Des Weiteren erläutert er, dass die Vergütung des Cash Pool Leaders und der Cash Pool Teilnehmer von den tatsächlich ausgeübten Funktionen, eingegangenen Risiken und dem eingesetzten Vermögen abhängt. Grundsätzlich geht der Bericht davon aus, dass der Cash Pool Leader i.d.R. lediglich eine routinemäßige Dienstleistung ausübt und eine entsprechende Vergütung erhalten sollte. Falls die Funktionsanalyse jedoch ergeben sollte, dass der Cash Pool Leader neben der Koordinationsfunktion noch andere bedeutende Funktionen ausübt, muss er für diese zusätzlichen Aktivitäten entsprechend kompensiert werden. Dazu kann auch die teilweise oder vollständige Einnahme der Spreads zwischen den von ihm übernommenen Kreditaufnahme- und Kreditvergabepositionen gehören.

 

Schließlich weist der Bericht darauf hin, dass die durch den Cash Pool erzielten Synergievorteile das Ergebnis einer bewussten konzertierten Aktion aller Cash Pool Teilnehmer sind und daher im Allgemeinen unter den Teilnehmers aufzuteilen sind.

 

Garantien

Betreffend Garantien unterstreicht der Bericht, dass grundsätzlich lediglich explizit gegebene Garantien berücksichtigt und separat vergütet werden sollten. Er weist ferner auf verschiedene Faktoren hin, die durch eine finanzielle Garantie beeinflusst werden könnten und zeigt auf, wie sie unter dem Gesichtspunkt des Fremdvergleichs zu betrachten sind. Führt eine Garantie zu einer Verbesserung der Kreditkonditionen (z.B. günstigere Zinssätze), wird im Allgemeinen erwartet, dass eine fremdübliche Gebühr an den Garantiegeber gezahlt wird. Wenn die Garantie sich auf die Höhe der Kreditaufnahme auswirkt (d.h. auf den Zugang zu einem größeren Kreditbetrag), schlägt die OECD Richtlinie eine Neudefinition des inkrementellen Anteils vor, indem angenommen wird, dass ein Darlehen vom Kreditgeber an den Bürgen vergeben wird, gefolgt von einem Eigenkapitalbeitrag des Bürgen an den Darlehensnehmer.

 

Zur Ermittlung der Verrechnungspreise für explizite Garantien werden verschiedene Methoden angeführt: von der Preisvergleichsmethode über den Yield, Cost und Valuation of expected loss approach bis hin zur Capital support method.

 

Risikofreie und risikoangepasste Rendite

Eine willkommene Neuerung der Richtlinien ist der Abschnitt über die risikofreie und risikoangepasste Rendite. Dabei wird insbesondere auf die Bestimmung des Risikogrades eingegangen, den ein Unternehmen bei der Bereitstellung von Finanzmitteln für ein verbundenes Unternehmen übernimmt. Wenn der Kreditgeber nicht in der Lage ist, „das mit der Investition verbundene Risiko zu kontrollieren”, sollte er keinen Anspruch auf eine Vergütung haben, die den geltenden risikofreien Zinssatz übersteigt. Bei der Bestimmung des risikofreien Zinssatzes zu Marktbedingungen sollten Merkmale wie z.B. die Übereinstimmung von Währung und Laufzeit berücksichtigt werden. Dementsprechend sollte ein Kreditgeber nur Anspruch auf eine risikoangepasste Rendite haben, wenn er an den mit der Investition verbundenen unternehmerischen Chancen und Risiken partizipiert bzw. das entsprechende Risiko kontrolliert.

 

Fazit

Wie dargestellt, enthält der Bericht eine detaillierte Analyse sowie Aussagen und praktische Überlegungen hinsichtlich der Bestimmung fremdüblicher Verrechnungspreise für sämtliche gruppeninterne Finanztransaktionen. Es ist deshalb zu erhoffen und wünschenswert, dass es durch den Bericht in naher Zukunft zu größerer Klarheit und internationaler Einheitlichkeit bei der Bestimmung und Prüfung von gruppeninternen Finanztransaktionen kommen wird. Das sollte in einem zweiten Moment grundsätzlich auch in einer höheren Rechtssicherheit für den Steuerpflichtigen resultieren.

 

Die Aussagen und Überlegungen im Bericht dürften allerdings auch zu höheren Anforderungen an die Festlegung und Dokumentation von Finanztransaktionen zwischen verbundenen Unternehmen führen, insbesondere hinsichtlich der Analyse des tatsächlichen Sachverhaltes und der wirtschaftliche Substanz der Transaktionen sowie der Risikopartizipation.

 

Vor diesem Hintergrund sind Steuerpflichtige gut beraten, die Bestimmung und Dokumentation der Verrechnungspreise ihrer gruppeninternen Finanztransaktionen zu analysieren und ggf. anzupassen, um sicherzustellen, dass sie im Einklang mit den Aussagen bzw. Anforderungen in den OECD Richtlinien stehen. Einige Fragen, die in diesem Zusammenhang beantwortet werden sollten, sind:

 

Allgemein

  • Verfügt die Unternehmensgruppe über eine konzerninterne Richtlinie, die die Methoden zur Bestimmung und Festlegung von Transferpreisen für gruppeninterne Finanztransaktionen festlegt?
  • Stimmen die Methoden mit den in der OECD Richtlinie dargelegten Prinzipien überein?
  • Gibt es eine Dokumentation der für die konzerninternen Finanztransaktionen angewandten Transferpreise?
  • Enthält die Dokumentation alle im Bericht dargelegten wichtigen Aspekte und Hinweise, wie z.B. eine detaillierte Analyse der ausgeübten Funktionen, der übernommenen Risiken und der von den Parteien der Finanztransaktion eingesetzten Mittel?

 

Gruppeninterne Darlehen

  • Gibt es ein geeignetes Verfahren zur Analyse und Bewertung der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der realistisch verfügbaren Optionen sowohl für den Kreditgeber als auch für den Kreditnehmer, bevor ein Darlehensvertrag gruppenintern abgeschlossen wird?
  • Verfügt der Darlehensgeber über die notwendigen Ressourcen und Kapazitäten, um die mit der Gewährung des Darlehens einhergehenden Risiken zu tragen, und hat er diese Risiken tatsächlich unter Kontrolle?
  • Wie werden die Zinssätze für die gruppeninternen Darlehen festgelegt? Entspricht das Verfahren einer der Methoden, die in der OECD Richtlinie dargelegt sind?
  • Beinhaltet der Prozess zur Bestimmung der Zinssätze die Verwendung von Ratings? Wenn ja, wird die implizite Unterstützung durch die Zugehörigkeit zu einer Unternehmensgruppe berücksichtigt?

 

Cash Pooling

  • Ist der Transferpreis-Mechanismus innerhalb des Cash Pools auf das tatsächliche Handeln und die wirtschaftliche Substanz der beteiligten Parteien abgestimmt?
  • Wie wird der Cash Pool Leader entschädigt? Sollte er mehr als eine übliche Rendite erzielen, steht dies im Einklang mit den von ihm ausgeübten Funktionen, den übernommenen Risiken und dem eingesetzten Vermögen?
  • Ziehen alle Teilnehmer am Cash Pool einen Vorteil aus dem Zugang zum diesem?
  • Werden die Synergieeffekte, die sich aus der Teilnahme am Cash Pool ergeben, korrekt unter den Cash Pool Teilnehmern aufgeteilt?
  • Ist der Cash Pool von kurzfristigem Charakter oder besteht das Risiko, dass einige Positionen in langfristige Kreditvereinbarungen umklassifiziert werden könnten?

 

Garantien

  • Werden rechtsverbindliche finanzielle Garantien, die einen Wert für den Empfänger darstellen, in Rechnung gestellt?
  • Wie werden die Preise für diese Garantien festgelegt? Entspricht das Verfahren einer der im Bericht dargelegten Methoden?

 

Auf der Basis der obigen Fragestellungen sollten Steuerzahler in der Lage sein zu beurteilen, ob ihr gegenwärtiger Ansatz mit den neuen Anforderungen übereinstimmt oder ob Anpassungen erforderlich sind.

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