Ukraine: Geänderte Verrechnungspreisvorschriften seit 1. Januar 2017

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veröffentlicht am 14. Dezember 2017
 

Am 1. Januar 2017 ist das Gesetz Nr. 1797  „Über die Einführung der Änderungen im Steuerrecht der Ukraine und der Verbesserung des Investitionsklimas in der Ukraine” in Kraft getreten. Dieses Gesetz hat mehrere Änderungen in die Steuergesetzgebung der Ukraine eingeführt.
 
Die wichtigsten Änderungen im Bereich der Verrechnungspreise lassen sich in folgenden Punkten zusammenfassen:

 

  • Die Definition der sog. „kontrollierten Transaktionen” ist ausgeweitet worden, und zwar um die  kontrollierten Transaktionen, die mit nicht körperschaftsteuerpflichtigen nahestehenden Personen vorgenommen werden (z.B. Personengesellschaften) bzw. die in dem Staat des Sitzes (Gründung) nicht ansässig sind.
  • Die Schwellenwerte für die Bestimmung der „kontrollierten Transaktionen” wurden erhöht. Die neuen Schwellenwerte betragen:
    • 150 Millionen UAH – Jahreseinkommen des Steuerpflichtigen im jeweiligen Berichtsjahr; und
    • 10 Millionen UAH – Gesamtwert der Transaktionen des Steuerpflichtigen mit einem einzelnen Geschäftspartner;
  • Der Termin für die Abgabe des Berichts über die kontrollierten Transaktion für das jeweilige Berichtsjahr wurde vom 1. Mai auf 1. Oktober des nächsten Jahres verschoben.
          • Bei der Durchführung der Vergleichbarkeitsanalyse und Ermittlung der fremdüblichen Gewinnmargen dürfen nunmehr die Daten für das Berichtsjahr oder für mehrere Jahre berücksichtigt werden.
          • Zur Ermittlung der fremdüblichen Margen und Bestimmung der Margenbandbreite dürfen nur diejenige Unternehmen berücksichtigt werden, die:
  • Zur Ermittlung der fremdüblichen Margen und Bestimmung der Margenbandbreite dürfen nur diejenige Unternehmen berücksichtigt werden, die:
    • vergleichbare Geschäftstätigkeiten ausführen; die Vergleichbarkeit der Geschäftstätigkeit wird unter Berücksichtigung der nationalen und internationalen statistischen Systematik der Wirtschaftszweige festgestellt;
    • im analysierten Zeitraum negative Ergebnisse nur in einem Jahr hatten;
    • an anderen Unternehmen direkt oder indirekt nicht über 20 Prozent beteiligt sind und die keine Gesellschafter (juristische Personen) mit der direkten oder indirekten Beteiligung über 20 Prozent haben.
  • Die Fremdüblichkeit von mehreren konzerninternen Transaktionen mit dem einzigen Geschäftspartner darf nunmehr gesamt analysiert werden, wenn die Transaktionen eng miteinander verbunden sind bzw. wenn sie aufeinander folgen oder wenn die Transaktionen fortlaufend bzw. regelmäßig sind. Die Zusammenfassung der Geschäftsvorfälle ist insbesondere für die folgenden Transaktionen möglich:
    • Warenlieferungen und Dienstleistungen auf Basis langfristiger Verträge;
    • Übertragung der Rechte auf Nutzung immaterieller Vermögenswerte, die mit der Ware (Dienstleistung) verbunden sind;
    • Lieferung von eng miteinander verbundener Produkte;
    • Lieferung von unterschiedlichen Waren (Dienstleistungen), wenn eine Ware (Dienstleistung) bzw. Warengruppe die Nachfrage nach anderen Waren bzw. Warengruppen schafft.
    • Die Strafen für die Nichteinhaltung der Verrechnungspreisvorschriften wurden durch die neuen Verzugszuschläge ergänzt und werden nunmehr auf der Basis des Existenzminimums zum 1. Januar des jeweiligen Jahres berechnet. Für das Jahr 2017 gelten folgende Strafbeträge:
      • 480.000 UAH (ca. 16.500 EUR) für die Nichtabgabe des Berichts über die kontrollierten Operationen;
      • 1 Prozent vom Wert der kontrollierten Transaktion, die im Bericht über die kontrollierten Operationen nicht erklärt wurden, aber nicht mehr als 480.000 UAH für alle kontrollierten Operationen, die nicht erklärt wurden;
      • 3 Prozent vom Wert der kontrollierten Transaktionen, für die keine Dokumentation eingereicht wurde, aber nicht mehr als 320.000 UAH (ca. 11.000 EUR) für alle kontrollierten Transaktionen, für die keine Dokumentation eingereicht wurde.
      • 8.000 UAH (ca. 275 EUR) für jeden Tag der Nichtabgabe des Berichts über die kontrollierten Transaktionen bzw. der Dokumentation nach Ablauf von 30 Tagen ab dem Tag, an dem die Strafen für diese Verletzungen bezahlt werden sollten.

Kontakt

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Yuri Nikolaychuk

Tax Consultant (Ukraine)

Associate Partner

+380 57 2544 891

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