Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten der Netze aus der Integration von EE-Anlagen

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​​​​​​​​veröffentlicht am 18. September 2024


Der im Frühjahr konsultierte Mechanismus zur Umlage der EE-Mehrkosten wird nun wie in der Konsultation vorgestellt umgesetzt. Netzbetreiber, die vom Mechanismus profitieren möchten, haben bis spätestens 01.10. die Höhe des Wälzungsbetrags der zuständigen Regulierungsbehörde anzuzeigen.

Die Grundidee der neuen Umlage ist einfach: Wenn in einem Netzgebiet viel für die Energiewende getan wird, indem umfangreich dezentrale Erzeugungsanlagen an das Verteilernetz angeschlossen werden, werden die Netznutzer zwangsläufig mit höheren Netzentgelten belastet. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) versucht nun durch Einführung dieses Mechanismus die durch dezentrale Einspeiser verursachten Mehrkosten gleichmäßiger auf alle Netznutzer zu verteilen.
Um die Mehrbelastung messen zu können, wird die sogenannte Erneuerbare Energien Kennzahl (EKZ) berechnet. Auf Basis dieser Kennzahl wird bestimmt, ob eine signifikante Belastung durch die Integration von dezentralen Erzeugungsanlagen vorliegt.

Ein Schwellenwert der EKZ von ≥ 2 muss erreicht werden

Die Formel zur Berechnung der EKZ stellt sich vereinfacht wie folgt dar und wird pro Spannungsebene ermittelt:

Im Zähler des Quotienten findet die installierte Erzeugungsleistung aller EE-Anlagen einer Netzebene und aller nachgelagerten Netzebenen Anwendung. Hiervon wird noch die maximal abgeregelte Leistung abgezogen wird. Hinzugerechnet wird die zeitungleiche maximale Rückspeiselast aller fremden nachgelagerten Netzebenen. Dies steht stellvertretend für die Belastung durch EE-Anlagen aus nachgelagerten Netzen. Dieser Term wird durch die Jahreshöchstlast der jeweiligen Netzebene geteilt. Ausgehend von der EKZ wird dann der Entlastungsbetrag je Netzebene ermittelt, wobei ein höherer EKZ zu höheren Entlastungsbeträgen führt. Um diesen Betrag darf dann der in der Netzentgeltkalkulation verprobte Kostenblock pro Spannungsebene reduziert werden. Dies kann – je nach Höhe der EKZ – zu einer deutlichen Reduzierung der Netzentgelte und damit der Letztverbraucher im Netzgebiet führen.

Eine ausführliche Beschreibung der Umlage finden Sie hier.

Um von diesem Instrument profitieren zu können, sind bis spätestens 01.10.2024 die erforderlichen Daten zu erheben und bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. 

Gerne können wir Sie bei der Datenerhebung unterstützen. Sprechen Sie uns an!


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