Bundeswirtschaftsministerium nimmt Fernwärmepreise in den Fokus

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​veröffentlicht am 24. Januar 2024


Der Druck auf die Preisgestaltung der Fernwärmeversorger steigt. Bereits in den Kompass-Artikeln vom 14. Juni 2023 (Kartellabfrage in der Fernwärmeversorgung | Rödl & Partner (roedl.de)) sowie vom 13.12.23 (Fernwärmeversorgungsunternehmen im Fokus des Bundeskartellamts: Preisänderungsklauseln als Konditionenmissbrauch im Sinne des § 19 Abs. 2 Nr. 2 GWB? | Rödl & Partner (roedl.de)) berichteten wir, dass gegen sechs Fernwärmeversorgungsunternehmen durch das Bundeskartellamt in vier verschiedenen Bundesländern Verfahren wegen des Verdachts auf missbräuchlich überhöhte Preissteigerungen im Zeitraum vom Januar 2021 bis September 2023 eröffnet wurden (Quelle: Bundeskartellamt – Homepage – Bundeskartellamt prüft Preisanpassungsklauseln bei Fernwärme). 

Nun hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck bei einer Regierungsbefragung Mitte Januar 2024 Energieversorger explizit davor gewarnt, Monopolstellungen im Fernwärmebereich auszunutzen und zu hohe Preise zu verlangen. Er kündigte im Bundestag an, überprüfen zu wollen, ob eventuell ungerechtfertigt überbordende Preise verlangt werden.

Stadtwerke sollten sich demnach auf eine mögliche kartellrechtliche Untersuchung gut vorbereiten. Eine Teilnahme am Fernwärme Benchmarking von Rödl & Partner (Fernwärme Benchmarking | Rödl & Partner (roedl.de)) kann Sie hierbei unterstützen. Mit der, im Leistungsumfang enthaltenen, Vergleichsmarktanalyse erhalten Sie zunächst für Ihren regionalen Markt einen Überblick aus dem Endkundenfokus, ob ein erhöhtes Risiko besteht, bei einer Abfrage des Kartellamtes auffällig zu werden. Der anschließende Preisgleitformel-Check gibt eine Einordung darüber, ob Ihre Preisanpassungsklauseln den rechtlichen Vorgaben entsprechen und somit eine rechtskonforme Anpassung der Fernwärmepreise stattfindet. Dies ist insofern bedeutsam, als seit 2023 bei einer Prüfung durch das Bundeskartellamt insbesondere die Ausgestaltung und Anwendung der Preisänderungsklauseln gemäß § 24 Abs. 4 S. 1 AVBFernwärmeV untersucht wird. Anschließend bietet das eigentliche Benchmarking einen umfangreichen Vergleich der Fernwärmeerzeugung mit anderen Marktteilnehmern. Durch den direkten Vergleich der Aufwands- und Erlössituation sowie technischer Rahmenparameter können zunächst Kostentreiber ermittelt und als Begründung für etwaig hohe Preise herangezogen werden. Sofern ein sehr detaillierter tiefer Einblick benötigt wird, kann das Modul „Fernwärme-Due-Diligence“ gebucht werden.

Benötigen Sie mehr Informationen zum derzeit laufenden Kartellverfahren oder zum Fernwärme-Benchmarking von Rödl & Partner?

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