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veröffentlicht am 2. Februar 2021
Nachdem schon das geplante Gesetz für faire Verbraucherverträge (wir berichteten) dazu führen wird, dass sich die Rahmenbedingungen für die Energielieferung an Verbraucher dieses Jahr ändern werden, steht nun außerdem eine Novellierung des EnWG zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben ins Haus. Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht (Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium vom 19.01.2021) zur Überführung des EU-Legislativpakets „Saubere Energie für alle Europäer” ins nationale Recht soll weitere verbraucherschützende Normen ins EnWG implementieren. Er sieht in Bezug auf die Lieferung und Abrechnung von Energie vor allem Änderungen und Ergänzungen der Vorschriften in §§ 40, 41 EnWG vor. So sollen die Vorschriften durch die Paragraphen §§ 40a bis 40c und §§ 41a bis 41e ergänzt werden. Nachfolgend möchten wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Regelungen geben:
Wir halten Sie über den weiteren Fortgang der Gesetzgebungsverfahren und sich ggf. noch ergebende Änderungen auf dem Laufenden und unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der geänderten Anforderungen in Verträgen und Rechnungsdokumenten.
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich über das folgende Formular.
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Linda Gschrey
Rechtsanwältin
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