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veröffentlicht am 17. März 2025 | Lesedauer ca. 4 Minuten
Eine Börsennotierung im regulierten Markt eröffnet eine erhöhte Sichtbarkeit und Bekanntheit bei (institutionellen) Investoren sowie die damit verbundene Möglichkeit zügig und einfach Eigen- und Fremdkapital aufzunehmen. Die Börsennotierung im regulierten Markt geht aber auch mit einer Menge rechtlicher Pflichten einher. Insbesondere die strengen Vorgaben hinsichtlich der Finanzberichterstattung führen zu einem hohen Aufwand und können für Unternehmen – gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – zunehmend zur Belastung werden. Sofern das bestehende Listing im regulierten Markt nicht mehr den strategischen und finanziellen Zielen des Unternehmens dient, entstehen nicht selten Chancen durch ein Downlisting. Dies gilt insbesondere, wenn die Unternehmensanteile von einem großen Hauptaktionär oder eine Gruppe von größeren Aktionären gehalten werden.
Für solche Unternehmen, die Einsparpotenziale realisieren, zugleich ihren wertvollen Zugang zum Kapitalmarkt erhalten möchten, bietet sich ein sog. Downlisting an. Dabei handelt es sich um einen Wechsel des Marktbereichs, bei dem die Aktien im Freiverkehr handelbar bleiben, jedoch nicht mehr den strengen Vorgaben des regulierten Marktes genügen müssen. Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die wesentlichen Punkte und Besonderheiten, die bei der Durchführung eines Downlistings zu beachten sind.
Tobias Reiter
Rechtsanwalt
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Benjamin Weiß
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Transaktionsberatung | Mergers & Acquisitions