Italien: Photovoltaikportfolios. Abtretung von Corona-Superbonus

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​Italien ist und bleibt ein interessantes Investitionsland im Bereich der erneuerbaren Energien. Der Zweitmarkt von kleinen und mittelgroßen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) bietet gute Investitionschancen, mit dem Ziel, PV-Anlagenportfolios aufzubauen. Darüber hinaus hat die Tragödie der Covid-19 Pandemie etwas Positives mit sich gebracht. Die italienische Regierung hat einen Steuerabzug (sog. Superbonus) in Höhe von 110 Prozent der Ausgaben für Energieeffizienzmaßnahmen, u.a. für Gebäude und Installationen von PV-Anlagen, eingeführt. Der Superbonus kann von den Begünstigten abgetreten werden.

STANDARDISIERUNG DES KAUF- UND INVESTITIONSPROZESSES

Maßgeblich ist bei der Bildung eines Portfolios von kleinen und mittelgroßen PV-Anlagen (Kapazität von ca. 600 kW bis zu ca. 3 MW) die Standardisierung des Kauf- und Investitionsprozesses. Je größer das Portfolio ist, desto höher sind die Renditen. Besonders wichtig ist ein effizientes Investitionsmodell.

Zu einem solchen Investitionsprozess gehören insb. folgende Standarddokumente:

  • eine unverbindliche Angebotsvorlage (non-binding-offer) mit einem Kaufpreis zu einem bestimmten Referenzdatum (Reference Date);
  • ein effizienter Due Diligence Prozess;
  • ein Standardkaufvertrag (Quota Purchase Agreement), der relativ neutral für den Käufer und Verkäufer sowie möglichst nach Markterfahrung solche Klauseln (R&P, Indemnifications, CAP, De Minimis, etc.) enthalten sollte, die üblicherweise von der Verkäuferseite erwartet werden, um unnötige Verhandlungen zu vermeiden;
  • eine effiziente und schnelle Post Closing Phase, im Rahmen dessen nach dem Closing aufgrund der endgültigen Stichtagsbilanz zum Abschlussdatum (Closing Date) geprüft wird, ob alle vereinbarten Wirtschaftspositionen mit der endgültigen Kaufpreisberechnung übereinstimmen;
  • eine Treuhandhinterlegung (Escrow), wonach üblicherweise ca. 10 Prozent des Kaufpreises hinterlegt werden, um eventuelle Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer wegen vertragswidriger Aufwendungen/Schulden (Leakages), die zum Referenzdatum nicht vereinbart waren, zu decken;
  • weitere Escrows, wobei Beträge für die Deckung von eventuellen Risiken hinterlegt werden, die auf Grund der Due Diligence ermittelt wurden.

ERMITTLUNG DES ENDGÜLTIGEN KAUFPREISES

Der Kaufpreis wird in der Regel als Enterprise Value debt/cash free zu einem bestimmten Referenzdatum als Verhandlungsbasis vereinbart. Der endgültige Kaufpreis am Closing („Equity Value”) wird auf Grund einer Stichtagsbilanz zum Referenzatum ermittelt. Nettofinanzschulden sowie ggf. Beträge, die unterhalb des vereinbarten Nettoumlaufvermögens ermittelt werden, sind vom endgültigen Kaufpreis abzuziehen bzw. nach dem Closing gemäß des Post-Closing Prozesses aus dem Escrow dem Käufer zu überweisen. Im umgekehrten Fall ist der im Escrow befindliche Betrag an den Verkäufer zu überweisen.

VERBESSERUNGEN – IMPROVEMENTS

Unter Improvements versteht man solche Verbesserungsmaßnahmen technischer, wirtschaftlicher und finanzieller Art, die eine nachträgliche Erhöhung der IST-Renditen der Investition ermöglichen. Technische Verbesserungen sind z.B. die Erneuerung von Komponenten (Module, Inverter usw.), um die Stromerzeugung zu erhöhen. Unter die wirtschaftlichen Verbesserungsmaßnahmen ist z.B. die Nutzung einheitlicher Dienstleister für das gesamte Portfolio (O&M, Sicherheit, Versicherungen, usw.) zu fassen. Finanzielle Improvements liegen überwiegend bei der Optimierung der existierenden Finanzierungsbedingungen durch Neuverhandlung oder durch eine komplette Refinanzierung des gesamten Portfolios. Letzteres bringt zurzeit ein großes Potential für die Erhöhung der Rendite auf der Portfolio Ebene.

COVID-19 SUPERBONUS FÜR ENERGIEEFFIZIENZMAßNAHMEN UND ABTRETUNG

Italien hat während der Corona-19 Pandemie ein Paket verabschiedet, das die schon existierenden Steuerabzüge für Energieeffizienzmaßnahmen von 50 bzw. 60 auf 110 Prozent der Aufwendungen erhöht. Die Laufzeit des Steuerabzugs ist von 10 auf 5 Jahre gekürzt worden. Der Superbonus gilt u.a. für die Installation von PV-Anlagen und Solarthermie sowie für wärmedämmende Fenster. Voraussetzung ist, dass die genannten Maßnahmen entweder mit der Verbesserung der Wärmedämmung von Gebäuden oder mit dem Ersatz von Öl- oder Gasheizungen durch Wärmepumpen, evtl. auch mit Geothermieanlagen gekoppelt, durchgeführt werden. Die Energieklasse der Gebäude bzw. Wohnungen muss sich um mindestens zwei Klassen der Energieskala verbessern.

Die Begünstigten des Superbonus können ihn durch Abzug eines Discounts vom Kaufpreis beim Lieferanten oder durch Abtretung an den Lieferanten geltend machen.

FAZIT

Die Bildung von Portfolios von kleinen und mittelgroßen PV-Anlagen in Italien kann eine interessante Investitionschance darstellen. Der Kaufprozess sollte hierbei standardisiert und einheitlich verwaltet werden. Es gibt auf dem Markt Player, die das Modell bereits eingeführt haben und hierbei sehr erfolgreich sind. Vor allem bei den Improvements der erworbenen Anlagen liegt eine große Chance zur Erhöhung der Rendite. Bei dem 110 Prozent Covid-19 Superbonus können Investoren sich überlegen, in solche Gesellschaften zu investieren, die durch das Geschäft der diskontierten Abtretung des Steuerabzugs lukrative Margen erzielen oder selbst das Geschäft betreiben.

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