Post Merger Integration – steuerlicher Handlungsbedarf

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​Im Rahmen einer Unternehmenstransaktion er­langt die Tax Compliance entscheidende Bedeu­tung. Meist ergibt sich umfassender Handlungs­bedarf bei der Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Due Diligence und den nachfolgenden Transaktionsphasen. Um die Zielgesellschaft nach dem Kauf steueroptimal in die bestehende Struk­tur zu integrieren, sollte sich der Erwerber zudem frühzeitig und eingehend mit dem Target und der richtigen Steuerstruktur beschäftigen, um keine steuerlichen Nachteile zu erleiden.
 

TAX COMPLIANCE ANLÄSSLICH EINES UNTERNEHMENSKAUFS

Die Veräußerung eines Unternehmens kann viel­fältige Implikationen im Bereich der Ertrag­steuern, der Grunderwerbsteuer, der Schenkung- und Um­satz­steuer haben. Beim Erwerb eines Unter­nehmens im Wege eines Share Deals übernimmt der Käufer sämtliche steuerliche Verpflichtungen aus der Historie des zu erwerbenden Unterneh­mens, sodass er umfangreich in die Verantwortung für die steuerlichen Angelegenheiten und damit in die Haftung eintritt. Bei einem Asset Deal ist hingegen nur die zeitlich und auf bestimmte Steuer­arten beschränkte Haftung des Be­triebs­übernehmers zu berücksichtigen. Der Käufer hat die Pflicht zur Anzeige des Betriebsübergangs nach § 153 AO zu beachten, um Risiken für das Un­ternehmen und seine Organe und Mitarbeiter zu vermeiden.

Aus der Due Diligence können sich erste Hinweise darauf ergeben, dass bei der Ziel­gesellschaft in der Vergangenheit Fehler bei z.B. der Erstellung der Steuerbilanz oder von Steuer­erklärungen passiert sind, welche Handlungs­be­darf auslösen, der den neuen Eigentümer des Un­ter­nehmens trifft.

Zudem muss das Buchhaltungssystem des Zielunternehmens ggf. in das Konzern­rech­nungswesen überführt werden. Dabei können sich Schnittstellenprobleme ergeben bzw. möglicher­weise ist auch eine Umstellung des Buchhaltungs­systems erforderlich.

Weiterhin können sich aus der Erwerb­sstruktur und der steueroptimalen Inte­gration der Zielgesellschaft in das bestehende Un­ter­nehmen Anzeige- und Haltefristen ergeben, z.B. im Rahmen der Grunderwerbsteuer oder der Um­wandlungs­steuer. Neu hinzu kommt ab 2020 die EU-Melde­pflicht für grenzüberschreitende Steuer­ge­stal­tungen.
 

Aufsetzen einer steueroptimalen Struktur

Neben der Tax Compliance eröffnet eine Transak­tion auch Potential zur steueroptimalen Integra­tion des Zielunternehmens.

Der Käufer strebt in der Regel an, den für die Transaktion notwendigen Finanzierungs­aufwand steuerlich abziehen zu können (im inter­nationalen Kontext idealerweise sogar mehrfach, sog. „double dipping). Da grundsätzlich jede Ka­pital­gesellschaft ein selbständiges Steuer­su­bjekt darstellt und den Aufwand somit nur mit eigenen Erträgen verrechnen kann, sollte nach Ver­rech­nungs­möglichkeiten über die Unter­neh­mens­gren­zen hinaus gesucht werden. In Deutsch­land ist ein „debt push down bspw. Mit­tels einer Or­ganschaft (tax group) oder einer Ver­schmelzung möglich.

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei Er­werb eines ausländischen Unternehmens ist die Gestaltung der steueroptimalen Rückführung künf­tiger Gewinne an den deutschen Gesell­schafter. Dabei sollte die Quellensteuerbelastung durch die geschickte Kombination von bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen sowie innerhalb der EU durch die Anwendung der Mutter-Tochter-Richt­linie möglichst reduziert oder sogar vermie­den werden.

Bei der steueroptimalen Gestaltung muss auch die Wahl der Rechtsform im Auge be­hal­ten werden. So kann es vorteilhaft sein, eine neu erworbene Kapitalgesellschaft in eine trans­pa­rente oder hybride Besteuerungsstruktur zu überführen oder eine geeignete Akquisitions­struk­tur dafür zu wählen. Für mittelständische Unter­neh­mens­gruppen, die in Deutschland oftmals als Personen­gesellschaft agieren, kann eine trans­parente Besteuerungsstruktur über ausländische Personengesellschaften vorteilhaft sein, um die Gesamtsteuerbelastung von im Ausland erzielten Gewinnen auch bei deren Weiterleitung an den deutschen Gesellschafter auf das lokale (meist nie­drigere) Steuerniveau zu begrenzen.

Im Rahmen der Steuerstrukturierung ist besondere Aufmerksamkeit auf die Prüfung zu legen, ob die EU-Meldepflicht für grenzüber­schrei­tende Steuergestaltungen ausgelöst wird.
 

Fazit und Ausblick

Die Tax Due Diligence stellt eine Informations­quelle dar, aus der sich ein Tax Compliance Sys­tem speist, insb. da die rechtzeitige Identifikation steuerlicher Risiken eines Unternehmens und die Erfüllung der offengelegten „Action Items ent­scheidend für dessen Erfolg sind. Aus steuerlicher Sicht kann hierbei bspw. eine transparente Steuer­struktur unter Verwendung von Personen­gesell­schaften vorteilhaft sein. Die konkreten To Dos, die Ermittlung der optimalen Struktur sowie deren Umsetzung erfordern eine individuelle Beratung.

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Florian Kaiser

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