Tax Due Diligence: Typische Steuerrisiken über die Grenze

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zuletzt aktualisiert am 23. September 2020 | Lesedauer ca. 4 Minuten


Im Wesentlichen dient eine Tax Due Diligence zwei Zielen: Der Risikoabsicherung des potenziellen Käufers hinsichtlich des Targets und der Steueroptimierung des Transaktionsprozesses. Soweit wesentliche Steuer­risiken identifiziert werden, kann das neben der vertraglichen Absicherung im Kaufvertrag über Steuer­garantien und Steuerfreistellungen, auch zu konkreten Kauf­preis­an­pas­sungen oder sogar dem Abbruch der Transaktion (Red Flags) führen.


Ein besonderes Augenmerk richtet sich dabei auf Steuerrisiken im grenzüberschreitenden Bereich, da sie zu echten Doppelbesteuerungen, aber auch erheblichen administrativen Mehrkosten führen können. Nachfolgend möchten wir einen Überblick über typische Problemfelder geben, der aufgrund der steuerlichen Komplexität aber nicht abschließend sein kann.


Verrechnungspreise

Unternehmensgruppen im internationalen Umfeld müssen ihre Verrechnungspreise untereinander fremd­vergleichs­üblich ausgestalten, ansonsten drohen Ver­rechnungs­preis­anpas­sungen und damit Steuer­nach­zahl­ungen. Auch droht die Doppel­besteuerung, die in einem langwierigen Ver­stän­di­gungs­ver­fahren, i.d.R. mit Einsatz von Beratern, beseitigt werden muss. Darüber hinaus sind international tätige Unternehmen ver­pflich­tet, ihre Ver­rechnungs­preise nach formalen Kriterien zu dokumentieren (3-tired Approach). Soweit eine solche Dokumentation nicht erstellt wurde, drohen Penalties und ein erheblicher administrativer Mehr­auf­wand durch externe Berater aber auch die Inanspruchnahme von internen Resourcen.

Bei einer Tax Due Diligence wird deshalb ein besonderes Augenmerk auf Verrechnungspreisrisiken gelegt. Mängel in der Ausgestaltung der Verrechnungspreise werden i.d.R. über eine Steuer­frei­stellung abgesichert. Darüber hinaus wird der Käufer versuchen den administrativen Mehraufwand auf den Verkäufer abzuwälzen, z.B. über eine Kaufpreisanpassung.


Betriebsstättenrisiken


In der Praxis betrifft das oft Online-Händler, die Freigrenzen überschreiten und deshalb verpflichtet wären Zoll abzuführen.

 

Weiterhin ergeben sich weltweit Probleme bei der Zollwertwertermittlung, da sind bspw. zu benennen: Verrechnungspreise, Lizenzgebühren, kostenlose Beistellungen oder Verpackungskosten.

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