Update zum Deutschlandticket: Ist die Finanzierung durch Bund und Länder für 2025 gesichert?

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​​​​​​​​veröffentlicht am 27​​​. November 2024​


Übereinstimmenden Medienberichten zufolge ist die Zukunft des Deutschlandtickets zumindest für das Jahr 2025 bereits beschlossene Sache. Zwar soll der Ticketpreis von 49 Euro pro Monat auf 58 Euro angehoben werden, allerdings sei die Finanzierung von Mindereinnahmen aufgrund einer entsprechenden Querfinanzierung durch Bund und Länder gesichert. Ob dies tatsächlich der Fall ist und sich die Aufgabenträger hierauf auch verlassen können, möchten wir im Folgenden kurz beleuchten.
 
Rechtsgrundlage für die Beteiligung des Bundes an den Kosten des Deutschlandtickets ist das sog. Regionalisierungsgesetz. In der aktuellen Fassung des Gesetzes ist heute bereits festgelegt, dass sich der Bund in den Kalenderjahren 2023-2025 mit jährlichen Beiträgen in Höhe von 1,5 Mrd. EUR und damit im Vergleich zu den Ländern zur Hälfte an den prognostizierten jährlichen Kosten beteiligt. Für das Jahr 2025 wird jedoch prognostiziert, dass ein jährlicher Maximalbetrag in Höhe von insgesamt 3 Mrd. EUR nicht ausreichen wird, um bundesweit den durch das Deutschlandticket verursachten Erlösrückgang auszugleichen.
 
Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskabinett der ehemaligen Ampel-Regierung schon im Juli dieses Jahres beschlossen, das Regionalisierungsgesetz anzupassen und einen Übertrag nicht verbrauchter Mittel der Jahre 2023 und 2024 in das Jahr 2025 zu ermöglichen (wir berichteten h​ie​r). Für das hierzu erforderliche Änderungsgesetz bedarf es jedoch ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren durch Beteiligung von Bundestag und Bundesrat. Dieser Prozess ist in den letzten Monaten ins Stocken geraten und wurde nach dem Ampel-Aus sowie dem damit einhergehenden Verlust der Regierungsmehrheit im Bundestag grundsätzlich in Frage gestellt.
 
Nachdem sich SPD und Union darauf verständigt haben, dass Bundeskanzler Scholz die Vertrauensfrage noch im Dezember stellt, hat die Union jedoch angekündigt, den Gesetzgebungsprozess zu unterstützen und auf diese Weise die erforderliche Mehrheit für die Änderung des Regionalisierungsgesetzes im Parlament gemeinsam mit den Fraktionen von SPD und Grünen sicherzustellen – Voraussetzung ist jedoch, dass der Kanzler die Vertrauensfrage gestellt hat (vgl. Press​ebericht​).


Bewertung für die Praxis

Wie schon für die Jahre 2023 und 2024 sind die über 400 zuständigen Aufgabenträger in Deutschland weit überwiegend dafür verantwortlich, zum einen die Anwendung der Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets vorzugeben und zum anderen eine rechtssichere Weiterleitung der benötigen Ausgleichsmittel an die Verkehrsunternehmen sicherzustellen (wir berichteten ausführlich hie​​r​). Hieraus folgt überdies, dass die Aufgabenträger – für den straßengebundenen ÖPNV betrifft dies meist die Kommunen – gegenüber den Verkehrsunternehmen auch die Finanzierungsverantwortung für die benötigten Ausgleichsbedarfe trifft. Die Finanzierungszusagen von Bund und Ländern sind daher erforderlich, um eine – im Übrigen schwer kalkulierbare – Belastung der eigenen Haushalte zu vermeiden. Da auch die Bundesländer nur über begrenzte Haushaltsmittel für de​n ÖPNV verfügen, ist es daher auch für die Aufgabenträger von besonderem Interesse, dass der Bund seinen Finanzierungszusagen nachkommt. Damit er dies kann, bedarf es der angekündigten Änderung des Regionalisierungsgesetzes.
 
Um ihren Umsetzungsverpflichtungen für das Deutschlandticket hinsichtlich des Jahres 2025 nachzukommen, müssen die Aufgabenträger aufgrund entsprechender beihilfenrechtlicher Vorgaben noch in diesem Jahr tätig werden. Es darf angenommen werden, dass – auch wenn die Union ihre Zusagen einhält – eine Änderung des Regionalisierungsgesetzes nicht mehr in diesem Jahr beschlossen wird. Da der Bund jedoch bereits am 07.10.2024 eine neue Musterrichtlinie für den Ausgleich der nicht gedeckten Kosten im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket i​m Jahr 2025​ veröffentlicht hat und auch die Länder ihre hierauf aufbauenden Richtlinien angepasst haben, sind die Aufgabenträger in der Lage, ihre eigenen Regelungen für das Anwendungsjahr 2025 zu aktualisieren.
 
Darüber hinaus bleibt es zwar rechtlich bei der Unsicherheit, ob es die Bundespolitik schafft, die erforderlichen rechtlichen Anpassung für die Bereitstellung der benötigten Bundesmittel umzusetzen. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Deutschlandticket haben jedoch gezeigt, dass Bund und Länder ihre Finanzierungsbeteiligung – sofern hierüber einmal eine Einigung gefunden wurde – auch eingehalten haben. Wo dies noch nicht geschehen ist, kann es daneben für Aufgabenträger empfehlenswert sein, von ihrem jeweils zuständigen Ministerium eine ausdrückliche Finanzierungszusage zu verlangen.

Kontakt

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Nicklas Schäfer (geb. van Ingen)

Rechtsanwalt

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