Finanzierung des Deutschlandtickets – Bundesregierung beschließt über ihren Beitrag bis Ende 2025

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​​​​veröffentlicht am 24. Juli 2024​


Die Einführung des erfolgreichen Deutschlandt​ickets​ geht auf eine gemeinsame Initiative von Bund und Ländern zurück. Triebfeder für die zügige und flächendeckend verbindliche Einführung dieses Ticketangebots durch die zuständigen ÖPNV-Aufgabenträger war insbesondere die Zusage, die zu erwartenden Einnahmeverluste durch Bundes- sowie Landesmittel auszugleichen.

In diesem Zusammenhang verpflichtete sich der Bund im sog. Regionalisierungsgesetz, sich in den Kalenderjahren 2023-2025 mit jährlichen Beiträgen in Höhe von 1,5 Mrd. EUR zur Hälfte an den finanziellen Nachteilen durch die Einführung des Deutschlandtickets zu beteiligen. Für das Jahr 2023 war zudem vorgesehen, dass der Bund weitere Kosten übernimmt, sollte der bereitgestellte Betrag nic​ht zur hälftigen Finanzierung der finanziellen Nachteile ausreichen.
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Am 17.07.2024 hat das Bundeskabinett nun folgende Änderungen betreffend seine Beteiligung an der Finanzierung des Deutschlandtickets beschlossen:

  1. ​​Der Bund mindert für das Jahr 2025 den jährlichen Auszahlungsbetrag um 350 Mio. EUR. Dieser Betrag soll den Ländern gegen Nachweis der Verwendung der bereits erhaltenen Mittel erst 2026 ausbezahlt werden.
  2. Die Festlegung, dass die durch den Bund gezahlten Mittel jährlich der hälftigen Finanzierung der durch das Deutschlandticket bedingten finanziellen Nachteilen dienen sollen, wird gestrichen. Im Gegenzug sollen die zugesagten Mittel für den Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis 31. Dezember 2025 insgesamt dem Ausgleich der tatsächlich entstandenen finanziellen Nachteile dienen, soweit sich die Länder an diesen Kosten mindestens in gleicher Höhe beteiligen.
  3. Die Verwendung von Regionalisierungsmitteln für den Ausgleich finanzieller Nachteile aus dem Deutschlandticket oder für weitere aus dem Deutschlandticket abgeleitete Tarifangebote wird untersagt.
  4. Eine Nachschusspflicht des Bundes wird explizit ausgeschlossen.

Die beschlossenen Änderungen finden sich in einem Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums (Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes). Um Gesetzeskraft zu entfalten, muss dieser Entwurf noch durch den Bundestag beschlossen werden.

Bewertung für die Praxis

Die seitens der Bundesregierung beschlossenen Änderungen des Regionalisierungsgesetzes sprechen eine deutliche Sprache: Der Bund wird zur Finanzierung der durch das Deutschlandticket verursachten Kosten für das ÖPNV-System bis Ende 2025 maximal 4,5 Mrd. EUR beisteuern. Diese Kostenbeteiligung steht zudem unter dem Vorbehalt, dass die Länder Mittel in gleicher Höhe bereitstellen und der Gesamtbetrag von 9 Mrd. EUR dem Ausgleich tatsächlich entstandener Nachteile durch die Einführung des (regulären) Deutschlandtickets dient.

Ob dieses Geld am Ende ausreicht, weiß derzeit niemand. Da die Länder politisch derzeit wohl nicht gewillt sind, zur Finanzierung mehr beizutragen als der Bund (und die kommunalen Kassen bekanntermaßen leer sind), wird bereits intensiv über eine Erhöhung des Ticketpreises diskutiert. Klar ist, dass erst lange nach dem 31. Dezember 2025 rechnerisch festgestellt werden kann, welche konkreten finanziellen Auswirkungen die Einführung des Deutschlandtickets für das gesamte ÖPNV-System in Deutschland hatte.

Neben der Frage, ob die in Rede stehenden 9 Mrd. EUR von Bund und Ländern die Verluste des Gesamtsystems am Ende ausgleichen, stellt sich aktuell ein weiteres Problem: Bereits jetzt melden Verkehrsunternehmen bzw. -verbünde signifikante Erlösrückgänge, die sie auf die Einführung des Deutschlandtickets zurückführen. Beispielsweise spricht die Gesellschaft Westfalentarif als zweitgrößte Flächentariforganisation in Deutschland davon, dass 2023 aufgrund des Verkaufs des Deutschlandtickets im Vergleich zum Vorjahr 46 Mio. EUR weniger Fahrgelderlöse erzielt worden seien.

Diese Entwicklungen müssen insbesondere durch die zuständigen Aufgabenträger genau beobachtet werden, schließlich trifft sie aufgrund der Umsetzungssystematik des Deutschlandtickets gegenüber den Verkehrsunternehmen die Finanzierungsverpflichtung – unabhängig von der Höhe der durch Bund und Länder bereitgestellten Mittel. Eine sorgsame und vorausschauende Gestaltung der Umsetzungsregelungen des Deutschlandtickets liegt somit weiterhin im Eigeninteresse der Aufgabenträger. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die aktuelle Bundesregierung die Finanzierung des Deutschlandtickets ab dem Jahr 2026 offengelassen hat.​

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Nicklas van Ingen

Rechtsanwalt

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