Kurzinformationen im Überblick

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IDW verabschiedet neue Module zu IFRS 3 in IFRS Modulverlautbarung IDW RS HFA 50

Das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.) hat in der Stellungnahme zur Rechnungslegung IFRS-Modulverlautbarung (IDW RS HFA 50) zwei Module ergänzt. Diese wurden vom Hauptfachausschuss im August verabschiedet. Dieses erste veröffentlichte Modul thematisiert Unternehmenszusammenschlüsse, die mithilfe von speziell für dieses Ziel gegründeten Vorrats- oder Mantelgesellschaften (die keinen Geschäftsbetrieb i. S. d. IFRS 3 darstellen) durchgeführt werden. Diese Einheiten werden als „Newcos” bezeichnet. 

 

IDW verabschiedet neues Modul zu IFRS 9 in der IFRS Modulverlautbarung IDW RS HFA 50

Das IDW hat am 12. Juni 2018 ein neues Modul zu IFRS 9 verabschiedet. Thematisiert werden Kreditzusagen im Zusammenhang mit der Lieferung von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen. Zu weiteren inhaltlichen Ausführungen verweisen wir auf unsere Newsletter-Ausgabe Januar 2018.

 

IASB stellt Lernmodule zum Thema „IFRS für SMES” zur Verfügung

Neben den bereits bestehenden Schulungsunterlagen für den International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS for SMEs) hat der IASB nun auch Lernmodule erarbeitet. Aktuell sind zehn Module zu den folgenden Themen kostenfrei auf der IASB-Homepage verfügbar:
  • „Small and Mediumsized Entities”,
  • „Financial Statement Presentation”, 
  • „Statement of Comprehensive Income and Income Statement”,
  • „Statement of Changes in Equity and Statement of Income and Retained Earnings”, 
  • „Statement of Cash Flows”,
  • „Basic Financial Instruments”, 
  • „Other Financial Instrument Issues”,
  • „Inventories”, 
  • „Property, Plant and Equipment” und
  • „Events after the End of the Reporting Period”.

   

Auch das 2. Modul beschäftigt sich mit „Newcos”. Hier wird anhand von zwei Sachverhalten dargestellt, wie „Newcos” im Zusammenhang mit konzerninternen Umstrukturierungen genutzt werden können und wie deren bilanzielle Abbildung korrekt zu erfolgen hat. Inhaltlich beschäftigen sich die Beispielfälle mit einer Reorganisation sowie einem Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle.

  

DRSC verabschiedet Interpretation 4 (IFRS)

Am 5. September 2018 hat der DRSC (Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V.) die Interpretation 4 (IFRS) „Bilanzierung ertragsteuerlicher Nebenleistungen in einem IFRS Abschluss” verabschiedet. Inhaltlich wird die Bilanzierung von steuerlichen Nebenleistungen i. S. d. § 3 Abs. 4 AO, welche sich auf tatsächliche Steuern i. S. d. IAS 12.5 beziehen, aufgegriffen.
 

Es wird dargestellt, ob auf die steuerlichen Nebenleistungen i. S. d. § 3 Abs. 4 AO IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen Anwendung findet, sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen für Ansatz, Bewertung und Ausweis. Des Weiteren wird klargestellt, dass eine veränderte Bilanzierungsweise aufgrund der Interpretation eine Methoden-änderung i. S. d. IAS 8 und keine Fehlerkorrektur darstellt.
 

Die Reaktionen auf den ersten, am 16. Juli 2018 veröffentlichten Entwurf der Interpretation wurden intensiv diskutiert und gewürdigt. Um den Entscheidungsprozess transparent zu machen will der DRSC in Kürze ein separates Dokument veröffentlichen, das ein Feedback zu einzelnen Rückmeldungen enthält.

 

Klarstellung zur DRSC Interpretation 4

Kurz nach der Verabschiedung der Interpretation 4 (IFRS) zur „Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen in einem IFRS Abschluss” kam der IFRS-Fachausschuss des DRSC erneut zusammen, um eine Klarstellungen zum Erstanwendungszeitpunkt zu erörtern. Da die Interpretation keine klare Aussage zum Erstanwendungszeitpunkt enthält, wurden Auffassungen vertreten, dass die Interpretation bereits für Quartalsabschlüsse zum 30. September sowie für Jahresabschlüsse mit abweichendem Stichtag, die vor dem 31. Dezember 2018 enden, anzuwenden ist. Dieser Auffassung folgt der Fachausschuss des DRSC nicht. Es wird eine zusätzliche Textziffer angeregt, in der aufgenommen werden soll, dass die Interpretation erstmalig für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden ist.

 

Änderungsfassung IDW RS HFA 48

Am 11. September 2018 wurde zu IDW RS HFA 48 „Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9” eine Änderungsfassung vom Hauptfachausschuss (HFA) des IDW verabschiedet. Inhaltlich wurden weitere Ausführungen zum Thema „Modifikation finanzieller Vermögenswerte” ergänzt. Insbesondere geht es um die Fragen, wann eine Modifikation einer vertraglichen Zahlung im Sinne von IFRS 9 vorliegt, welche Auswirkungen substanzielle und nicht-substanzielle Modifikationen auf das Periodenergebnis haben und wie substantielle und nicht-substantielle Modifikationen voneinander abzugrenzen sind.  

 

Entschließung des Europäischen Parlaments zu IFRS 17 „Versicherungsverträge”

Am 3. Oktober 2018 wurde der Entschließungsantrag zu IFRS 17 Versicherungsverträge im EU-Parlament diskutiert. Dieser wurde vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung eingebracht.         

 

In diesem Zusammenhang wurden von den Vertretern der Europäischen Kommission und Mitgliedern des Europäischen Parlaments unter anderem nachfolgende Vorteile, Verbesserungen und Bedenken aufgegriffen:

     

  • Hinweis, dass durch IFRS 17 eine bessere Vergleichbarkeit von Abschlüssen innerhalb der Versicherungsbranche ermöglicht werden soll.
  • Hinweis, dass die EFRAG derzeit ihre Übernahmeempfehlung zu IFRS 17 ausarbeitet und den IASB bittet, verschiedene Themen erneut zu überprüfen. 
  • Hinweis, dass der IASB mögliche Änderungen an IFRS 17 und Verschiebungen des Zeitplans in Q4/2018 erörtern wird.
  • Hinweis, dass weiterhin die Arbeit an IFRS 17 von der Kommission überwacht wird um sicherzustellen, dass IFRS 17 im Falle seiner Übernahme dem europäischen Gemeinwohl zuträglich ist.

 

IASB veröffentlicht Änderung an IFRS 3

Am 22. Oktober 2018 hat der IASB Änderungen an IFRS 3 betreffend der „Definition eines Geschäftsbetriebs” veröffentlicht. Mithilfe der Änderung soll künftig besser abgrenzbar sein, ob ein Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerte erworben wurde.

 

Durch die Änderung werden Textziffern im Anhang, den Anwendungsleitlinien geändert und Beispiele ergänzt, welche die drei Elemente eines
Geschäftsbetriebs klarstellen. 

 

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2020 anzuwenden.

 

EU-Übernahme von IFRIC 23

Mit der am 24. Oktober 2018 in ihrem Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EG) 2018/1595 vom 23. Oktober 2018 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 wurde die „Interpretation zur Bilanzierung von Unsicherheiten in Bezug auf Ertragsteuern” von der EU übernommen. Die In-terpretation tritt für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2019 beginnen in Kraft.

 

Die neue Interpretation klärt die Unsicherheiten über die für das Geschäftsjahr zu zahlende Steu-erlast, da die steuerliche Anerkennung vorgenommener Gestaltungen erst später geklärt wird.

 
Wenn steuerlich die Anerkennung zwar unsicher, aber wahrscheinlich ist, erfolgt die Bilanzierung im  Einklang mit der Steuererklärung, wobei die Unsicherheit unberücksichtigt bleibt. Wenn die
steuerliche Anerkennung nicht wahrscheinlich ist, erfolgt die Bewertung der Steuerlast entweder nach dem wahrscheinlichsten Wert oder dem Erwartungswert.

 

IASB veröffentlicht Änderungen an IAS 1 und IAS 8

Am 31. Oktober 2018 hat der IASB Änderungen bezüglich der Definition von Wesentlichkeit von Abschlussinformationen veröffentlicht. Die Änderungen betreffen die Standards IAS 1 Darstellung des Abschlusses und IAS 8 Rechnungslegungs-methoden, Änderungen von rechnungs­legungsbezogenen Schätzungen und Fehler. Zusammen mit zusätz­lichen Anwendungserläuterungen sollen die Änderungen insbesondere dem Ersteller eines IFRS-Abschlusses die Beurteilung von Wesentlichkeit erleichtern. Zudem wird mit den Änderungen sichergestellt, dass die Definition von Wesentlichkeit einheitlich im IFRS-Regelwerk erfolgt. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2020 anzuwenden.

 

 

 

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