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Für die Steuerabteilungen international tätiger Unternehmen ergeben sich durch aktuelle Entwicklungen im deutschen und insbesondere internationalen Steuerrecht erhöhte Anforderungen. Sie zeigen sich zum einen durch eine zunehmend von der Handelsbilanz unabhängige steuerliche Gewinnermittlung. Außerdem führen die Einführung der E-Bilanz und immer komplexer werdende Dokumentationspflichten für Verrechnungspreise zu einer erheblichen Belastung der Steuerabteilungen. Die Minimierung der Konzernsteuerquote als Kernaufgabe der Steuerabteilung tritt dabei oftmals in den Hintergrund. Durch die Einführung eines Tax AccountingSystems können die operativen Pflichten effizienter abgewickelt werden. Darüber hinaus kann es durch eine bessere Informationsversorgung einen wertvollen Beitrag zur Optimierung der Konzernsteuerquote liefern.
Das umfassende Aufgabenfeld verdeutlicht, dass das Tax Accounting auch weiterhin an Bedeutung gewinnen wird. Aktuell spielt hier v.a. die Änderung des IAS 12 zur Bilanzierung von latenten Steuern bei Schuldinstrumenten eine wichtige Rolle.
Das Tax Accounting kann auch bei der Durchführung der steuerlichen Dokumentationspflichten unterstützen. Die Erfüllung der Pflichten bindet besonders in international tätigen Unternehmen immer mehr Ressourcen. Exemplarisch sind hier konzerninterne Leistungsbeziehungen zu nennen. Sie müssen grundsätzlich dem Fremdvergleich standhalten, um steuerlich anerkannt zu werden.
Das bedeutet, dass die sog. Verrechnungspreise für konzerninterne Beziehungen der Höhe entsprechen müssen, die auch zwischen fremden Dritten zustande gekommen wäre. Dazu legt der Gesetzgeber u.a. in der Gewinnaufzeichnungsverordnung fest, wie die Sachverhalte dokumentiert werden müssen. Eine Einhaltung der Vorschriften ist für die Unternehmen von besonderer Bedeutung, da Verstöße zu einer Schätzbefugnis im Falle einer Betriebsprüfung führen können.
Durch ein einheitliches Tax Accounting-System können die Anforderungen durch konzernweite Verrechnungspreisrichtlinien effizient und einheitlich umgesetzt werden.
Zudem bieten die zusätzlichen Informationen aus dem Tax Accounting-System eine wichtige Argumentationsgrundlage im Falle einer Außenprüfung. Die Betriebsprüfungsrisiken können somit minimiert werden. Die höchste praktische Relevanz hat das Tax Accounting jedoch bei der Optimierung der Ertragsteuer- bzw. Konzernsteuerquote, da hierdurch ein signifikanter Beitrag zur Steigerung des Unternehmenswerts geleistet werden kann.
Per Definition gibt die Konzernsteuerquote den durchschnittlichen effektiven Steuersatz des Konzerns wieder. Die Ermittlung vollzieht sich folgendermaßen: Die Formel verdeutlicht, dass eine Senkung der Konzernsteuerquote mithilfe von gezielten Maßnahmen bei der Höhe der Steuerbelastung oder des Jahresüberschusses erreicht werden kann. Eine Analyse der untergeordneten Einflussfaktoren ist dazu unbedingt notwendig. Für die Optimierungsmaßnahmen ist eine Identifikation und Kategorisierung der einzelnen steuerlichen Werttreiber auf diese Einflussfaktoren von Bedeutung. Sie können im Rahmen der steuerlichen Überleitungsrechnung nach IAS 12 sichtbar gemacht werden.
Die Maßnahmen zur Optimierung der Konzernsteuerquote sind abhängig von den übergeordneten Unternehmenszielen, von der angestrebten Steuerpolitik und vom Grad der Internationalisierung des Unternehmens. Aufgrund der daraus resultierenden Komplexität ist ein wirksames Tax Accounting unabdingbar. Durch seine Anwendung ergeben sich folgende Vorteile:
Mit Tax Accounting werden somit Analysen, Bewertungen und Anpassungen steuerlicher Prozesse zur Optimierung der Konzernsteuerquote möglich. Im Vordergrund der Maßnahmen steht jedoch eine international aufgestellte Steuerstrategie, durch die die Konzernsteuerlast reduziert werden kann.
Alle Vorgehensweisen nutzen den gemeinsamen Ansatzpunkt der weltweit verschiedenartig ausgestalteten steuerlichen Rahmenbedingungen. Neben der bloßen Höhe der Steuerbelastung spielen auch europarechtliche Regelungen eine wichtige Rolle, durch die bspw. grenzüberschreitende Umstrukturierungen erleichtert werden.
Weder auf internationaler noch auf nationaler Ebene besteht eine einheitliche Unternehmensbesteuerung für die verschiedenen Rechtsformen. Die resultierenden Unterschiede eröffnen somit interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Bei der Frage nach der optimalen Unternehmensrechtsform für eine Auslandsinvestition kann zwischen der Errichtung einer Betriebsstätte und der Gründung einer Personen- oder Tochterkapitalgesellschaft unterschieden werden.
Differenzen ergeben sich insbesondere bei der Besteuerung der rückgeführten Gewinne. Eine abschließende Aussage zur Vorteilhaftigkeit der Rechtsformen ist nur unter Berücksichtigung der Grund- und Spitzeneinheit eines Konzerns möglich.
Zudem dürfen außersteuerliche Faktoren wie bspw. Haftungsbegrenzung oder länderspezifische gesellschaftsrechtliche Besonderheiten nicht vernachlässigt werden. Daher muss eine umfassende Analyse aller relevanten Faktoren vorgenommen werden, um die bestmögliche Konzernstruktur zu implementieren. Alternativ kann die Konzernsteuerquote durch steuerlich vorteilhafte Beteiligungsstrukturen und Vertragsbeziehungen optimiert werden.
Oberstes Ziel dieser Methode ist die Vermeidung bzw. Reduzierung von nicht anrechenbaren Quellensteuern auf Dividenden-, Lizenz- und Zinszahlungen. Dazu ist der Rückgriff auf ein weltweites Netz an Doppelbesteuerungsabkommen und die Anwendung europarechtlicher Vorschriften wie die Mutter-Tochter-Richtlinie notwendig.
Zur Identifikation der Einflussfaktoren auf die Konzernsteuerquote im Unternehmen ist es essenziell ein effizientes Tax Accounting-System zu implementieren. Darüber hinaus unterstützt das Tax Accounting bei den operativen Aufgaben wie der Berechnung von latenten Steuern oder der Aufstellung der E-Bilanz.
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Andreas Brunnhübner
Diplom-Kaufmann, Steuerberater
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