CSR-Berichterstattung: Aktuelle Veränderung im Reporting der Unternehmen

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veröffentlicht am 30. April 2020 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Nicht nur von gesellschaftlicher, sondern auch auf von Markt- und regulatorischer Seite steigen die Erwartungen an nachhaltiges unternehmerisches Handeln und Wirt­schaften zusehends. Mit der Umsetzung der Corporate Social Responsibility (CSR)-Richtlinie in nationales Recht soll den gestiegenen Informations­an­sprüchen der Stake­holder an die Unter­nehmens­bericht­erstattung Rechnung getragen werden. Eine Auf­gabe, die Unternehmen vor neue Herausforderungen stellt.

 


Berichtspflicht und Anwendungsbereich

Kapitalmarkorientierte Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen, wurden durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz verpflichtet, den Lagebericht bzw. Konzernlagebericht um eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung zu erweitern oder einen gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)­Bericht zu veröffentlichen. Bei der nichtfinanziellen Berichtspflicht müssen die betroffenen Unternehmen Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung nachkommen.


Status-quo und Verbesserungspotenziale der CSR-Berichterstattung

Da die gesetzliche Berichtspflicht in der EU erstmalig ab dem Geschäftsjahr 2017 zu erfüllen war, traten in der Praxis in den ersten Berichtsperioden für die Unternehmen einige Fragen sowohl zur formalen als auch zur inhaltlichen Ausgestaltung der nichtfinanziellen Erklärung auf. Das machte sich sowohl in Unterschieden der zu berichtenden Aspekte als auch in der Berichtsqualität bemerkbar. Im Kontext des Aktionsplans der EU zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums wurde durch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ein European Corporate Reporting Lab ins Leben gerufen.


Die Arbeitsgruppe für klimabezogene Berichter­stattung (Project Task Force on Climate-related Reporting – PTF-CRR) veröffentlichte im Februar 2020 einen umfangreichen Bericht zu Good Practice-Beispielen klima­bezogener Berichterstattung bei der nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß CSR-Richtlinie aus der Be­richts­periode 2018 von ca. 150 Unternehmen in der EU. Auch wenn die Analyse der Arbeitsgruppe einen starken Fokus auf Klimaberichterstattung hat, dient sie dennoch dem übergeordneten Zweck, bei der Etab­lierung und Verbreitung guter und innovativer CSR-Bericht­erstattungspraktiken zu unterstützen.


Verbesserungen in der Berichterstattung 2018 sichtbar aber weiterhin Luft nach oben

Die Arbeitsgruppe stellt in ihrem ausführlichen Bericht grundsätzlich eine Verbesserung der CSR-Bericht­erstattung 2018 in verschiedenen Bereichen fest und sieht eine Steigerung der Berichtsqualität im Vergleich zur ersten Berichtsperiode 2017. Dabei ist zu beobachten, dass Unternehmen aus dem Large Cap Bereich besser aufgestellt sind als Unternehmen aus dem Small- und Mid Cap Bereich, was laut Arbeitsgruppe auf Ressourcen­einsatz bzw. -verfügbarkeit für die Berichterstattung zurückzuführen ist.

Folgende Aspekte lassen sich aus der Analyse der Arbeitsgruppe zusammenfassen:

  • Nur wenigen der analysierten Unternehmen gelingt es, alle Aspekte der nichtfinanziellen Unternehmensberichterstattung gleichermaßen zu beleuchten – so mögen Unternehmen in manchen Aspekten besonders positiv hervorstechen und über dem Durchschnitt liegen, dafür vernachlässigen sie andere Aspekte oder halten sich bedeckt.
  • Einige Unternehmen sehen die CSR-Berichterstattung oftmals noch als „Compliance Übung” anstatt als Chance, sich tatsächlich mit der Resilienz ihres Geschäftsmodells in Zeiten des Klimawandels aus­einander­zusetzen.
  • Die analysierten Berichte weisen oftmals zu generische Aussagen auf, die nicht im Bezug zum Unternehmen stehen. CSR- bzw. klimabezogenen Maßnahmen hinsichtlich des Unternehmens werden zudem häufig ohne Kontext dargestellt, sodass es Adressaten schwerfällt, sich ein Gesamtbild über das nachhaltige Engage­ment des Unternehmens zu machen.
  • Positiv hervorzuheben ist, dass Unternehmen allgemein gut aufgestellt sind, was die Berichterstattung von klimabezogenen Maßnahmen und der Erfassung von Risiken angeht. Allerdings mangelt es weiterführend oftmals an einer detaillierten Ausführung, was tatsächlich erfolgt, wenn die Risiken eintreten und wie in einem solchen Szenario das Geschäftsmodell angepasst wird (z.B. Ressourcenknappheit).
  • In Anbetracht der vier Themenschwerpunkten, auf die die Stichprobenberichte geprüft wurden - Governance, Strategie, Risikomanagement, Messzahlen und Ziele – ergab die Analyse, dass insbesondere die Ausführ­ungen zu Messzahlen und Ziele der Unternehmen bereits sehr ausgereift sind. Die anderen Themenfelder, insbesondere Unternehmensstrategie, sind noch stark ausbaufähig.
  • Die Unternehmen berichten, dass Umwelt- bzw. Klimarisiken im unternehmensweiten Risiko­manage­ment­system erfasst werden, dabei fehlt es allerdings oftmals an konkreten Nachweisen.      
  • In Bezug auf Governance hebt die Analyse hervor, dass die Rolle des Aufsichtsrats und des Managements hinsichtlich der Überwachung von Umwelt- bzw. Klimarisiken deutlicher ausgeführt werden sollte.

 

Fazit

Mittelständische, nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen sind von einer verpflichtenden CSR-Bericht­erstattung bislang nicht unmittelbar betroffen. Eine Auseinander­setzung mit der Thematik ist vor dem Hinter­grund aktueller Entwicklungen allerdings sehr zu empfehlen. Mittlerweile ist die Umsetzung nachhaltiger Geschäfts­praktiken in der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette verankert und somit sind nicht nur große kapitalmarkorientierte Unternehmen von der Erfüllung von definierten Nachhaltigkeitskriterien betroffen, sondern auch die Zulieferer und Lieferanten.


Neben der Steigerung von Transparenz und Reputation kann die Nachhaltigkeits­bericht­erstattung auch zur Positionierung im Wettbewerb genutzt werden.


So kann eine nichtfinanzielle Berichterstattung zur Attraktivität der entsprechenden Unternehmen als Arbeit­geber oder als Geschäftspartner beitragen. Folglich ist auch eine freiwillige oder eine über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende CSR-Berichterstattung in Betracht zu ziehen.

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Dr. Christian Maier

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