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veröffentlicht am 22. Juli 2022 | Lesedauer ca. 3 Minuten
Die Gesetze und Vorschriften der Republik Litauen räumen den Betriebsräten keine bedeutende Rolle bei der Umsetzung der Rechte, Pflichten und des Schutzes von Hinweisgebern ein.
Der Hinweisgeber hat das Recht, aber nicht die Pflicht, eine Meldung über einen Verstoß gemäß dem Gesetz über den Schutz von Hinweisgebern der Republik Litauen einzureichen. Bestimmte Ausnahmen sind jedoch möglich. Nach dem Strafgesetzbuch der Republik Litauen ist eine Person beispielsweise verpflichtet, eine ihr bekannte sehr schwere Straftat einer Strafverfolgungsbehörde oder einem Gericht zu melden, es sei denn, sie ist aus wichtigen Gründen daran gehindert, dies zu tun. Demnach ist eine Person verpflichtet, eine sehr schwere Straftat bei den zuständigen Behörden anzuzeigen, wenn keine wichtigen Gründe dagegenstehen.
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Liudgardas Maculevičius
Attorney at Law
Associate Partner
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