Der Wassercent in Bayern – aktueller Stand der Diskussion oder Diskussion ohne Ende

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​​​​​veröffentlicht am 27. September 2024
 

Dass der sogenannte Wassercent in Bayern kommen soll, ist bereits länger klar. Über die konkrete Ausgestaltung ist die Regierungskoalition unverändert nicht einig. Die Grünen bringen eigene Vorstellungen ein.


Der Vorschlag der CSU sieht eine einheitliche Abgabenhöhe von 0,10 €/m³ Wasser vor. Dabei soll nicht zwischen den Wasserarten unterschieden werden. Quellwasser soll demnach genauso behandelt werden wie oberflächennahes Grundwasser und Tiefengrundwasser.

 
Grundsätzlich soll der Wassercent ausnahmslos von allen Nutzern zu zahlen sein. Allerdings werden mögliche Ausnahmen, ein Belohnungssystem für Sparmaßnahmen und eine Freigrenze für bestimmte Abnehmer diskutiert. Die Ausnahmen und Freigrenzen dürften dabei dem grundsätzlichen Ziel der CSU geschuldet sein, dass keine neuen Kontrollsysteme zur Überwachung der Entnahme erforderlich werden sollen.
 
Die Freien Wähler haben ebenfalls eine Abgabenhöhe von etwa 0,10 €/m³ Wasser im Blick und haben einen unbürokratischen Wassercent mit einfacher Struktur als Ziel ausgerufen.1 Dabei sind allerdings Ausnahmen bei den Nutzern vorgesehen. So soll es Ausnahmen für Landwirte mit eigenen Brunnen geben. Auch die Nutzung von Wasser zur Kühlung für die Industrie sind denkbar, sodass der Diskussionsstand das Konzept eines „leitungsgebundenen Wassercents” erkennen lässt. Hier wäre auch die Feststellung der Mengen demzufolge einfach.
 
Der Grünen-Vorschlag sieht eine gestaffelte Abgabenhöhe von 0,08 €/m³ für Grundwasser, 1,00 €/m³ für Tiefengrundwasser und 0,025 €/m³ für oberirdische Gewässer vor. Der Wassercent soll für alle Nutzer gelten, so unter anderem auch wenn das Wasser wieder in den Kreislauf zurückgeführt wird, z.B. bei Kühlwassernutzung (Vorschlag: 0,01 €/m³). Ausnahmen soll es für kleine Mengen geben, u.a. für Grundwasser-Entnahmen bis 3.000 m³ pro Jahr, Oberflächenwasser-Entnahmen bis 10.000 m³ pro Jahr sowie Mengen für die Wasserkraftanlagen und für Löschwasserzwecke. Explizit werden Ausnahmen für die Landwirtschaft oder die Industrie abgelehnt.
 
Nach Auffassung der Grünen lassen sich „über eine elektronische Abfrage der Zählerstände an digitalen Wasseruhren”2 Mengen unkompliziert und unbürokratisch abrechnen.
 
Die Konzepte treffen auf Kritik von Kommunen und Wasserversorgern. So werden insbesondere nur geringe ​Freigrenzen in einer Größenordnung von unter 1.000 m³ pro Jahr gefordert, um möglichst alle Wasserentnahmen zu erfassen und auch sämtliche Nutzergruppen zu erfassen. Es seien alle Wasserentnahmen, also auch die der Landwirtschaft, für den Wassercent einzubeziehen, zu messen und zu kontrollieren.

 

Diskussionspunkt in den kommenden Wochen dürfte insbesondere unverändert der Spagat zwischen Freigrenzen und geeigneten Erfassungs- und Kontrollsysteme der Entnahmemengen sein.

 

 

 

 



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