Landeskartellbehörde Niedersachsen legt Vergleich von Trinkwasserpreisen und -gebühren vor

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​veröffentlicht am 28. August 2020

 

Am 29. Juli 2020 veröffentlichte die Landeskartellbehörde Niedersachsen einen umfassenden Vergleich der Entgelte im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung. In den 202 Tarifgebieten wurden die Wasserpreise und -gebühren für unterschiedliche Verbrauchsverhalten untersucht. Für die Behörde ist die Untersuchung Grundlage für weitere Überprüfungen.

 

Die Untersuchung der Trinkwasserpreise in Niedersachsen umfasst 202 Tarifgebiete von 114 Versorgern, die privatrechtliche Wasserpreise verlangen und von 64 Versorgern, die öffentlich-rechtliche Gebühren erheben. Erhoben wurden die mengenabhängigen Entgelte und Grundentgelte für Verbrauchsfälle von 50 m³ pro Jahr bis 1.300 m³ pro Jahr.

 

Für den gängigen Verbrauchsfall von 150 m³ (Einfamilienhaus) fallen durchschnittlich 259,89 € pro Jahr (ohne Umsatzsteuer) an, was gemäß der Landeskartellbehörde als „im Bundesvergleich traditionell preisgünstig“ anzusehen ist. Gleichwohl ist die große Bandbreite der Versorger, beispielsweise zwischen 103,50 € (Werte im Emsland) und 498,00 € (Friedland in Südniedersachsen) im 150 m³-Verbrauchsfall der Einstieg für weitere Überprüfungen. Die Kartellbehörde ist sich dabei der Auswirkung struktureller Rahmenbedingungen auf die Wasserentgelte bewusst: „So können die Preise in dünn besiedelten Gebieten oder in Gegenden, in denen es auf Grund der Topographie aufwendiger ist, das Leitungsnetz zu betreiben, durchaus zu Recht teurer sein als in anderen Gegenden.“

 

Wir haben die Ergebnisse in Bezug auf die Tarifgestaltung weitergehend analysiert. Folgende Thesen lassen sich aus den Erkenntnissen formulieren:

 

  1. Sowohl Gebühren- als auch Preis-Versorger können günstig oder teuer sein.
    Während auf dem ersten und dem letzten Rang jeweils ein Preis-Versorger liegt, nimmt ein Gebühren-Versorger den zweiten und vorletzten Rang ein. Strukturelle Unterschiede der Entgelthöhe nach Entgeltart (Gebühr oder Preis) bestehen nicht.
  2. Verbrauchsunabhängige Grundpreise oder Grundgebühren sind absolut üblich.
    Nur in 4 % der Tarifgebiete werden gar keine Grundentgelte verlangt. Der Median der Grundentgelte beträgt 60 € pro Jahr. Die Bandbreite der Grundentgelte ist dabei hoch (u.a. These 5).  
  3. Erlösstruktur wird überwiegend von Mengenentgelten dominiert.
    Für den „typischen“ 150 m³-Haushalt (Einfamilienhaus) sind durchschnittlich rund 22 % der jährlichen Kosten unabhängig von der abgenommenen Menge und damit fix.
  4. Exotische Tarife sind selten.
    In drei Tarifgebieten ist der Tarifverlauf „exotisch“. Die Höhe der Grund- oder Mengenentgelte ändert sich je nach Verbrauchsverhalten, was in der Typfallbetrachtung gut zu beobachten ist. Zwei Versorger gelten einen Wasserverbrauch von bis zu 24 m³ pro Jahr als Freimenge mit dem Grundentgelt ab. Mengenentgelte werden also erst ab dem 25. verbrauchten Kubikmeter fällig. Ein weiterer Versorger staffelt das Mengenentgelt progressiv nach Verbrauchsklassen.
  5. Extreme Tarife” sind in Typfallbetrachtungen besonders sensitiv.
    Tarife mit besonders geringen oder besonders hohen Grundentgeltanteilen sind im Rangvergleich der Verbrauchsfälle 80 m³ und 150 m³ besonders sensitiv. Beispielsweise liegt ein Versorger mit einem ausschließlichen Mengenentgelt von 2,15 €/m³ ohne Grundentgelt im Verbrauchsfall 80 m³ auf Rang 92 von 202. Im Verbrauchsfall 150 m³ steigt dieser auf Rang 39. Hingegen landet ein Versorger mit einem Mengenentgelt von 0,98 €/m³ und einem jährlichen Grundentgelt von 117,84 € im Zwei-Personen-Verbrauchsfall (80 m³) auf Rang 57 und sinkt im Verbrauchsfall 150 m³ auf Rang 101.

 

So einfach Preisvergleiche vor allem für Verbraucher erscheinen, so vielfältig sind Fragestellungen rund um den Themenkomplex Wasserpreise und Tarifmodelle für Versorger, Entscheidungsgremien und Behörden. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

 

 

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