Übernahme von Schieneninfrastruktur durch Kommunen oder private Betreiber und welche Vorteile können sich daraus ergeben?

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Die Schieneninfrastruktur ist das wesentliche qualitäts- und kostenbestimmende Element des SPNV. Der größte Teil der regionalen Eisenbahninfrastruktur befindet sich im Eigentum der DB Netz AG bzw. der DB Stations & Service AG und ist damit der Einflussnahme durch das Land und der Aufgabenträger für den SPNV weitgehend entzogen. Die Verantwortung für eine ausreichend hohe Qualität und deren Finanzierung trägt grundsätzlich der Bund. Hierfür stellt der Bund mit dem Haushalt Regionalisierungsmittel bereit. Zudem bestellen die Länder Verkehrsleistungen im Regionalverkehr. Die sich daraus ergebenden Trassenentgelte und Stationspreise sollen dem Erhalt der Anlagen zufließen. Vielfach wird der Vorwurf erhoben, dass Strecken im ländlichen Raum – wegen ihres geringen Verkehrsaufkommens – nachrangig behandelt werden.
 
Bei Veränderungen der regionalen Bedürfnisse wirkt sich dies doppelt nachteilig aus: Regionale Zielsetzungen können nicht oder nicht kurzfristig realisiert werden, sodass die Weiterentwicklung der regionalen Strecken immer häufiger nicht den Anforderungen der Länder und der Aufgabenträger entspricht. Ferner werden von den Ländern und Aufgabenträgern „Zustandsberichte” erstellt, die eine Verschlechterung des Zustandes der regionalen Infrastruktur ausweisen.
 
Es mehren sich daher die Stimmen, die regionale Schieneninfrastruktur in kommunale Verantwortung, ggf. unter Beteiligung eines Privaten, zu überführen. Neben den Vorteilen der unmittelbaren Einflussnahme werden auch Effizienzvorteile geltend gemacht. Beispiele nicht-bundeseigener Eisenbahn-infrastrukturunternehmen in Deutschland zeigen, dass auch positive Wirkungen für die Verkehrsnachfrage entstehen können. Bei der Ausgestaltung der jeweiligen Betreibermodelle für die Infrastruktur sollte neben den rechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten immer auch der Erhalt öffentlicher Fördermittel zum Beispiel über das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSchwAG) und das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) geprüft werden. Zudem sind vor einer Übertragung der Infrastruktureinrichtungen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorzunehmen, um die neuen Chancen und Möglichkeiten mit den zweifelsohne bestehenden neuen Risiken abwägen und bewerten zu können.
 


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