„Make America Great Again“: Die Steuerpläne von Trump im Überblick

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 13. November 2024 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Mit der Wahl des 47. Präsidenten der Vereinigten Staaten am 5. November 2024 und dem teilweise doch überraschenden Sieg von Donald Trump eröffnen sich viele neue Perspektiven, auch gerade für deutsche Unternehmen und Investoren. 


Angetreten mit dem Versprechen „Make America great again“ und „Trump will fix it“, haben viele US-Amerikaner Donald Trump gewählt und ihm ihr Vertrauen ausgesprochen, die wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen bewältigen zu können. Vier Jahre nach seinem Ausscheiden aus dem Amt wird Donald Trump nun im Januar 2025 wieder ins Weiße Haus einziehen. In seiner Wahlnachtrede kündigte er bereits an, dass er „nicht ruhen werde, bis wir ein starkes, sicheres und wohlhabendes Amerika geschaffen haben“. Mit Spannung wird erwartet, wie sich das US-Steuerrecht unter der neuen Administration verändern wird. Folgt man Trumps Wahlkampfvorschlägen, dürften eine Vielzahl an steuerlichen Änderungen zu erwarten sein, die immense Auswirkungen auf die US- und die Weltwirtschaft haben werden.
 
​Geplante Steueränderungen, die von Donald Trump im Rahmen des Wahlkampfs hervorgehoben bzw. diskutiert wurden, sind im Wesentlichen:
  • ​Erweiterung der im Rahmen des Tax Cuts and Jobs Act (TCJA) vorgenommenen Steuererleichterungen, darunter:
    • ​​​​Für Unternehmen:
      • ​​​​Weitere) Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 21 Prozent auf 20 Prozent sowie Einführung eines „ermäßigten“ Körperschaftsteuersatzes von 15 Prozent für bestimmte qualifizierte Unternehmen, die ihre Produkte in den USA herstellen
      • Wiedereinführung der Sofort-Abschreibung für bestimmte Wirtschaftsgüter (100 Prozent Bonus Depreciation, Sec. 168(k)), Erhöhung der Abschreibungsgrenze bei der Sofortabschreibung für Kleinbetriebe (small business election to expense depreciable assets, Sec. 179) und Erweiterung von Steuergutschriften für Forschung und Entwicklung
    • Für Privatpersonen/Familien: Erhöhung der Steuergutschrift für Kinder von 2.000 US-Dollar/Kind auf 5.000 US-Dollar/Kind sowie Erweiterung von Steuervergünstigungen für Familien
  • ​Verstetigung der im Rahmen des Tax Cuts and Jobs Act (TCJA) vorgenommenen Steuererleichterungen, darunter
    • ​​​​Beibehalten des aktuellen Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer von 37 Prozent (statt Erhöhung auf 39.6 Prozent); auch eine weitere Reduzierung der Einkommensteuer ist aber nicht ausgeschlossen
    • ​​​​Beibehalten der aktuellen Befreiungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer von 13,6 Mio. US-Dollar (statt Reduktion auf 5 Mio. US-Dollar)
  • Abschaffung der Abzugsbeschränkung von 10.000 US-Dollar für Bundestaaten- und Kommunalsteuern (State and Local Taxes, SALT), sodass Steuerpflichtige diese künftig uneingeschränkt von ihrem steuer­pflichtigen Bundeseinkommen abziehen könnten
  • Einführung eines Basiszolls von 10 bis 20 Prozent auf alle Importe in die USA und eines Zolls von 60 Prozent auf Importe in die USA aus China
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​Darüber hinaus sind zahlreiche weitere Maßnahmen vorgesehen bzw. in der Diskussion, darunter:
  • Befreiung von Sozialversicherungsleistungen, Trinkgeldern und Überstundenvergütungen von der Einkom­mensteuer 
  • Einführung einer Steuergutschrift für pflegende Angehörige
  • Abschaffung von Steuergutschriften für den Kauf von Elektrofahrzeugen und anderen Produkten
  • Schaffung einer Abzugsmöglichkeit für Zinszahlungen bei Krediten für den Erwerb von in den USA produzierten Fahrzeugen
  

Was bedeuten die Steuervorschläge von Trump für Direktinvestitionen in den USA?

Die Steuervorschläge sind, Stand heute, als Spekulation zu betrachten, da zwar Änderungen zu erwarten sind, Zeitpunkt, Auswirkung und Höhe aber vom Verhandlungserfolg der Trump-Administration abhängen. 
 
Unternehmen mit Tochterunternehmen oder Einzelpersonen mit US-Investments sollten die Entwicklung sorgsam beobachten und möglicherweise mit einem in den USA erfahrenen Berater auf den Prüfstand stellen.
 
Vor allem die Reduktion des Körperschaftsteuersatzes auf 15 Prozent für in den USA produzierende Unterneh­men könnte allerdings Investitionschancen für deutsche Unternehmen bedeuten. So könnte es sich künftig anbieten, eine eigene Produktion in den USA auszubauen oder ggf. aus Deutschland in die USA verlagern. Im letzteren Fall sind jedoch Regelungen zur Entstrickungsbesteuerung in Deutschland (z.B. Funktionsverlagerung) zu beachten. 
 

Ausblick 

Mit dem Wahlsieg von Donald Trump rücken auch mögliche künftige Steueränderungen näher. Trumps Vor­schläge lassen bereits jetzt erahnen, wie die Schwerpunkte in Zukunft gesetzt werden könnten: der Fokus könnte auf der Förderung von in den USA produzierenden Unternehmen liegen, was dem Mittelstand mit Geschäftsaktivitäten in den USA isoliert betrachtet zugutekommen würde. Steuererhöhungen wird es (anders als von Kamala Harris vorgesehen) möglicherweise nicht geben. Dafür sieht Trump nicht unwesentliche Zölle zum Schutz der amerikanischen Wirtschaft sowie zur Finanzierung der Steuersenkungen vor, was für deutsche, in die USA exportierende Unternehmen wiederum stark von Nachteil sein dürfte.
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