Ukraine: Kostensenkung und beschleunigtes Verfahren für die Registrierung von Repräsentanzen

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 26. November 2019 | Lesedauer ca. 1 Minute

 

Am 2. November 2019 ist der Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine „Über bestimmte Fragen der Registrierung der Repräsentanzen ausländischer Unternehmen in der Ukraine“ Nr. 893 in Kraft getreten. 

 

  
Der Beschluss Nr. 893 sieht die Senkung der staatlichen Gebühr für die Registrierung der Repräsentanzen (Zwei­gniederlassungen) ausländischer Unternehmen von 2.500 US-Dollar auf den im jeweiligen Jahr geltenden Existenz­minimumbetrag vor. 2019 entspricht der Betrag 1.921 UAH. Außerdem wird die Registrierungsfrist von 60 auf 20 Werktage gekürzt.
 

Die genannten Erleichterungen gelten nicht bei der Registrierung der Repräsentanz durch ein ausländisches Unternehmen, das in einem Staat ansässig ist, der vom Parlament der Ukraine als Aggressor-Staat anerkannt wird. Die Registrierungsgebühr für ein solches Unternehmen beträgt das 30-fache des Existenz­minimums (57.630 UAH oder ca. 2.350 US-Dollar in 2019) und die Re­gistrierungsfrist beläuft sich nach wie vor auf 60 Werktage. 

Kontakt

Contact Person Picture

Yuri Nikolaychuk

Tax Consultant (Ukraine)

Associate Partner

+380 57 2544 891

Anfrage senden

Wir beraten Sie gern!

Mehr lesen?

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu