ESRS E1 – Klimawandel – Pflichtangaben

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​​​​​​​​​Wie im ersten Artikel betont, ist der ESRS E1 bzgl. der Abgabepflichten der umfangreichste Standard. In den folgenden Absätzen bieten wir Ihnen einen Überblick über einige wichtige Datenpunkte, der jedoch nicht vollständig ist. Alle Datenpunkte bietet u.a. der EFRAG-Leitfäden (EFRAG IG 3 - List of ESRS Data Points), den wir Ihnen in unseren früheren Newslettern erläutert haben.  


Radim Botek, Rödl & Partner Prag

ANGABEPFLICHTEN – ALLGEMEINES ​

Zusätzlich zu den quantitativen Parametern (siehe unten) und den Informationen über umweltbezogene Maßnahmen und -ziele (Anforderungen nach E1-2 bis E1-4) sind in den Nachhaltigkeitsberichten die folgenden Angaben zu machen: 

ESRS 2 GOV-3 - Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme  

In den Nachhaltigkeitsbeichten ist anzugeben. ob den Mitgliedern der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane im jeweiligen Geschäftsjahr nachhaltigkeitsbezogene Anreizsysteme angeboten wurden.  

E1-1 – Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität  

Erläuterung zu den Klimaschutzbemühungen von Unternehmen, um sicherzustellen, dass die Strategie und das Geschäftsmodell mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft, mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C und mit dem Ziel, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, sowie gegebenenfalls mit der Exposition von Unternehmen gegenüber Aktivitäten in den Bereichen Kohle, Öl und Gas, vereinbar sind.  

Nach dem E1-1 sind u.a. die folgenden Pflichtangaben erforderlich:
  • ​eine Erläuterung der wichtigsten geplanten Maßnahmen, einschließlich Änderungen des Produkt- und Dienstleistungsportfolios des Unternehmens und der Einführung neuer Technologien
  • eine Quantifizierung der Investitionen und Finanzmittel des Unternehmens zur Unterstützung der Umsetzung seines Übergangsplans 
  • eine Bewertung der potenziellen eingeschlossenen Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit den wichtigsten Vermögenswerten und Produkten des Unternehmens
  • eine Erläuterung der Ziele oder Pläne, über die das Unternehmen verfügt, um seine Geschäftstätigkeit (Einnahmen, CapEx, OpEx) an die in der Taxonomieverordnung festgelegten Kriterien anzupassen.


ANGABEPFLICHTEN – KENNZAHLEN ​

E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix 
  • ​Gesamtenergieverbrauch aus fossilen Quellen (gegliedert nach den Quellen, wenn Unternehmen in klimaintensiven Sektoren tätig sind), 
  • Gesamtenergieverbrauch aus nuklearen Quellen, 
  • Gesamtenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen (in einer detaillierten Gliederung)
  • wenn relevant, Erzeugung nicht erneuerbarer Energie und Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen (diese ist gesondert anzugeben). 
  • Unternehmen, die in klimaintensiven Sektoren tätig sind, haben darüber hinaus

​- ihren Gesamtenergieverbrauch aus fossilen Quellen anzugeben, der auf den Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen, aus Rohöl und Erdölerzeugnissen, aus Erdgas und aus anderen fossilen Quellen aufzuschlüsseln ist,  


​- die Energieintensität – Verhältnis zwischen dem Gesamtenergieverbrauch und den Nettoeinnahmen anzugeben.

E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
  • ​Scope-1-THG-Bruttoemissionen (prozentuelle Treibhausgasemissionen, die im Rahmen von Emissionshandelssystemen reguliert werden)
  • (standort- und marktbezogene) Scope-2-THG-Bruttoemissionen
  • Scope-3-THG-Bruttoemissionen (nach signifikanten Scope-3-Kategorien) 
  • THG-Gesamtemissionen (der Kategorien Scope 1, 2 und 3) 
  • Treibhausgasemissionen auf der Grundlage der Nettoeinnahmen = THG-Gesamtemissionen (in Tonnen) / Nettoeinnahmen (in Geldern) 

E1-7 – Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Gutschriften​
  • ​Abbau und Speicherung von Treibhausgasen 
  • Menge von Treibhausgasen aus Projekten zum Abbau von Treibhausgasemissionen, die aus CO2-Gutschriften finanziert werden.  

E1-8 – Interne CO2-Bepreisung​
  • CO2-Preise, die in internen CO2-Bepreisungssystemen verwendet werden, u.a. CapEx-Schattenpreise bei Entscheidungen über Investitionen oder interne CO2-Gebühren oder -Fonds 

E1-9 – Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

Erwartete finanzielle Auswirkungen durch wesentliche Übergangsrisiken (in Geldbeträgen oder als Spanne) 
  • ​Geldbeträge und Anteil/Prozentsatz von Vermögenswerten mit wesentlichen Übergangsrisiken
  • Aufschlüsselung des Buchwert​s der Immobilien nach Energieeffizienzklassen  
  • Verpflichtungen nach Zeithorizonten ((z. B. die Bandbreite möglicher künftiger Verpflichtungen aus dem Emissionshandelssystem)  
  • Geldbeträge und Anteil/Prozentsatz von Nettoeinnahmen aus dem Geschäftsbetrieb mit wesentlichen Übergangsrisiken unter Angabe des Zeithorizonts. 

Klimabezogene Chancen 
  • ​Erwartete Kosteneinsparungen durch Maßnahmen für die Eindampfung des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel  
  • Änderung der Nettoeinnahmen aus CO2-armen Produkten und Dienstleistungen oder Anpassungslösungen. 

Fazit

Die Ermittlung der erforderlichen Informationen für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen nach ESRS E1 ist sehr kompliziert. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unternehmen auf diese Herausforderung bereits viel besser vorbereitet sind als auf andere Umwelt- oder Sozialthemen, die wir Ihnen in künftigen Ausgaben unseres Newsletters darstellen. 

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Kontakt

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Ing. Radim Botek

Auditor (Tschechische Rep.)

Partner

+420 236 1633 05

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